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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss/ Der Werkausschuss/ Der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

Der Kreis Segeberg wird  auch künftig für die Menschen im Asylverfahren eine Gemeinschaftsunterkunft vorhalten. Der Kreis leistet damit einen Beitrag im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion für die Kommunen des Kreises. Diese Unterkunft soll  den Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten weitgehend entsprechen. Dies beinhaltet die Abarbeitung des Sanierungsstaus im Rahmen der Bauunterhaltung und die Erhöhung des Standards (entsprechend der Sanierungsvarianten 1 und 2 in der Sachverhaltsdarstellung).

 

Die ISE führt alle notwendigen Planungsleistungen in 2013 aus.

 

Die Ergebnisse der  Kostenplanungen fließen in die Wirtschaftsplanung 2014 mit ein. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in 2014.

 

Die ISE erarbeitet für die Sept-Sitzung des Kreistages einen Nachtragswirtschaftsplan für 2013 in dem die Verpflichtungsermächtigungen  entsprechend neu ausgewiesen werden.

-          Für die Gesamtmaßnahme werden  gemäß der bisher vorliegenden Kostenplanungen insgesamt 1.370.000,00 € bewilligt.

-          In 2013 werden im Budget der ISE die Mittel für die Planungen und Ausschreibungen  in Höhe von 1.370.000,00 € als Verpflichtungs-ermächtigung bereitgestellt – diese Summe wird mit diesem Beschluss freigegeben.

-          Die ISE erarbeitet für die September-Sitzung des Kreistags einen Nachtrags-WP für 2013 in dem die VE entsprechend neu ausgewiesen werden.

-          In 2014 werden die Mittel in Höhe von 1.370.000,00 € im ISE-Budget eingestellt.

 

Die ISE wird beauftragt, in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft weiteren Wohnraum im Kreisgebiet für die Asylsuchenden zu erschließen. Dadurch soll eine weitere Entlastung der Gemeinden, insbesondere während der Bauphase, erreicht werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. Mit der Beschlussvorlage DrS/2013/021 sowie den umfangreichen Vorberatungen im Sozial- und Werkausschuss bestand folgende Auftragssituation für die ISE und den FD 50.00:

Der Sozialausschuss hat am 11.04.2013 in Bezug auf die erforderlichen Baumaßnahmen folgenden Beschluss gefasst:

„Die Bemühungen um Alternativlösungen sollen bis Ende Mai 2013 abgeschlossen werden. Sollten keine Alternativlösungen gefunden werden, so ist die Sanierung der GU Schackendorf zügig in Angriff zu nehmen. Die angestrebte Nutzerzahl soll 70 – 100 Personen betragen. Die Kostenbeteiligung des Landes in der bisher besprochenen Größenordnung ist sicherzustellen. Für 2013 sind die notwendigen Mittel für die Planung usw. über den Kreistag im Haushalt sicherzustellen.“

Die geforderte Prüfung von Alternativlösungen wurde in zwei Schritten vorgenommen: zum einen alternative Standorte als kompletter Ersatz der GU Schackendorf, zum anderen als Ergänzung zur GU Schackendorf.

 

In seiner Sitzung vom 07.05.2013 hat der Werkausschuss beschlossen, in Bezug auf den Bericht der ISE zur Prüfung der Alternativen, den Sanierungsstau abzuarbeiten – gleichwohl soll der Status und die endgültige Beschlussfassung hierzu in der unter TOP 3.1. für den 11.06.2013 gemeinsamen Sitzung zur Tagesordnung des Sozial- und Werkausschusses beschlossen werden

 

 

  1. Alternative Standorte als Ersatz der GU Schackendorf

Die Anforderungen an einen Alternativstandort werden genauso betrachtet wie die vom Sozialausschuss vorgegebenen Anforderungen an den Standort Schackendorf, d.h. so weit wie möglich sollen die Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten umgesetzt werden und es sollen 70 – 100 Asylbewerber Unterkunft finden können.

 

Die Alternativen werden in der nichtöffentlichen Anlage 5 dargestellt

 

 

Zusammenfassung: Alle geprüften Standorte eignen sich nach bisherigem Kenntnisstand nicht als Alternative zur GU in Schackendorf.

 

 

 

3. Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften

Nach Gesprächen mit einer Wohnungsbaugesellschaft wäre eine Unterbringung von  20-30  Asylbewerbern an einem einzelnen weiteren Standort möglich. Hierzu gibt es entsprechende Erfahrungen. 

Diese Variante würde sich anbieten, um der  derzeitig hohen Zahl an Zuweisungen von Asylsuchenden gerecht zu werden. Sollte sich langfristig die Zahl wieder nach unten bewegen, könnte problemlos eine Anpassung erfolgen. Auch für den Fall, dass im Zuge der Baumaßnahme Asylbewerber zeitweilig an anderer Stelle untergebracht werden müssen, bietet sich die Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften an.

Die Abstimmung zu Rahmenbedingen ist noch nicht abgeschlossen – ggf. vorhandene Zwischenergebnisse werden im Verlauf der Sitzung dargestellt.

 

Zusammenfassung:

Als mögliche Ergänzung für die GU Schackendorf wird die Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften weiterverfolgt.

 

 

4.Sanierungsvarianten

 

Status quo

Die Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf besteht aus vier Einzelgebäuden: dem teilunterkellerten Haupthaus (= ehem. Gaststätte) mit EG, 1. OG und DG, sowie zwei eingeschossigen Nebengebäuden, dem sog. „Dänenhaus“ und dem sog. „Weißen Haus“, und einem größeren Schuppen.

Das Haupthaus wurde 1955 als Hofgebäude mit dem o.g. Gaststättenteil und einem Schuppen errichtet und 1988/89 durch den Einbau massiver Decken sowie Bäder, Treppen usw. für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft hergerichtet.

Die beiden Nebengebäude wurden 1992 als Fertigteilhäuser errichtet.

Es gibt einen größeren Sanierungsstau, da in den letzten Jahren Unsicherheit darüber herrschte, ob das Gebäude in dieser Funktion längerfristig erhalten bleiben soll. Insofern wurden nur absolut notwendige Maßnahmen durchgeführt, die die Sicherheit und Funktion des Gebäudes erhalten. Hinsichtlich der technischen Ausstattung und des Wärmeschutzes ist das Gebäude jedoch nicht dem heutigen Stand der Technik angepasst. Auch der Brandschutz ist verbesserungsbedürftig.

 

Nachfolgend werden drei Varianten betrachtet:

-                                                                  Variante S1. Abarbeitung des Sanierungsstaus im Rahmen der Bauunterhaltung

-                                                                  Variante S2. Erhöhung des Standards in Anlehnung an die Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten

-                                                                  Variante S3.Erweiterung der GU Schackendorf um einen Anbau

 

 

       Variante S1:Abarbeitung des Sanierungsstaus im Rahmen der Bauunterhaltung

 

Wenn die Gemeinschaftsunterkunft langfristig weiter in dem Gebäude in Schackendorf betrieben werden soll, sind langfristig umfangreiche Sanierungen erforderlich, z.B. hinsichtlich der Wärmedämmung der Außenhülle (Dämmung der Außenwände und des Daches inkl. Neueindeckung, Erneuerung der Fenster und Außentüren), Erneuerung der Sanitär-Objekte aller Bäder und der Kücheneinrichtungen, Erneuerung der Elektroinstallation, Erneuerung der Brandschutztüren usw.

Diese Sanierungen müssten abschnittsweise verteilt ausgeführt werden. Für evtl erforderliche Ausweichquartiere während der Bauzeit sind noch keine Mehrkosten berücksichtigt – hier könnte sich aber die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbauunternehmen anbieten. In dieser Variante wird nur die für 2013 bereits geplante Bauunterhaltung betrachtet sowie die Sanierung der Sanitärräume und Küchen.

Hinsichtlich der Erneuerung der Fenster besteht eventuell die Möglichkeit, dass im Zuge der A20-Weiterführung noch eine Beteiligung des Bundes an den Kosten erfolgen könnte. Ein Anspruch auf die Durchführung dieser passiven Lärmschutzmaßnahmen besteht allerdings erst mit Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses, der derzeit noch nicht avisiert ist. Die Kostenplanung für Variante 1 beläuft sich auf insgesamt: 1.220.000,00 € (siehe Anlage 1)

 

Variante S2 :Erhöhung des Standards in Anlehnung an die Empfehlung des    Flüchtlingsbeauftragten

 

Diese Variante beinhaltet den Umbau von Bädern und Küchen, Einbau zusätzlich erforderlicher Sanitär-Objekte und die gemäß Trinkwasserverordnung erforderlichen Leitungserneuerungen. Außerdem sind über die reguläre Bauunterhaltung hinausgehende Maßnahmen bei der Gestaltung der Außenanlagen erfasst.

Die Kostenplanung für Variante 2 als Mehrkosten zu Variante 1 beläuft sich auf insgesamt: 150.000,00 € (siehe Anlage 2)

 

In der nach Variante S2 sanierten GU können 63 Menschen (dies entspricht den Anforderungen des Flüchtlingsbeauftragten)  oder weiterhin 78-80 Nutzer auf der Grundlage der bisherigen Anforderungen des Landes S-H unterbringen. Auch dies würde zu einer weiteren Verbesserung der Wohnverhältnisse führen. Die zusätzlich erforderlichen Bäder und Küchen werden durch Teilung vorhandener Bäder und Küchen des Altbestandes gewonnen. Die vom Sozialausschuss geforderte Nutzerzahl von 70 – 100 Personen kann z.B. über einen Anbau oder alternativ über die Anmietung von zusätzlichen Wohnungen abgedeckt werden.

 

      Variante S3: Erweiterung der GU Schackendorf

 

Um die vom Soz. A. geforderte Nutzeranzahl von 100 Personen zu erreichen (ohne Drittstandorte), wäre ein Anbau für ca. 40 Nutzer erforderlich. Die Nutzfläche des Anbaus beträgt dann 836 qm. Ein Anbau ist auf dem Grundstück der GU Schackendorf nach Auskunft des Fachdienstes 61.00 Kreisplanung unter folgenden Bedingungen auch ohne Bebauungsplan denkbar:

  • wenn der Standort so gewählt wird, dass lediglich eine Verfestigung des bestehenden Siedlungssplitters nach innen und keine Ausweitung nach außen erfolgt,
  • wenn die Anbauverbotszonen zur A21 und K61 beachtet werden und
  • wenn hinreichender Lärmschutz gewährleistet ist.

Ein kompletter Neubau wäre nur nach Aufstellung eines Bebauungsplans möglich.

Die grobe Kostenschätzung für Variante 3 als Mehrkosten zu Variante 1 und 2 beläuft sich auf insgesamt 2.150.000,00(siehe Anlage 3)

 

 

5. Darstellung der Kosten

Variante

Maßnahmen

Kosten

S1. Bauunterhaltung

Dämmung Außenwände + Dach, San. Bäder + Küchen, Ern. Wasserleitungen + E-Installation + Heizung, Brandschutz, Außenanlagen

1.220.000,00 €

S2. Standard erhöhen

5zusätzliche Bäder + 4 Küchen, SAT-Anlage, Schließanlage

150.000,00 €

Kumulierte Kosten

S1. – S2.

 

1.370.000,00 €

S3. Anbau

Anbau von  zusätzlichen Zimmern für 40 Nutzer plus dazugehöriger Bäder/ Küchen/ Nebenräume/ Flure usw.).

2.150.000,00

Kumulierte Kosten gesamt

 

3.520.000,00 €

 

 

  1. Finanzierung und Stand der Gespräche mit dem Land

 

Vom Fachdienst 50.00 und vom Sozialausschuss waren als Grundlage der Planung die Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten vom 01.06.2003 vorgegeben worden. Bei einem Gespräch mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein am 21.05.2013 bezüglich der zu erwartenden Förderung wurde vom Land darauf hingewiesen, dass diese Empfehlungen keine Muss-Vorgaben des Landes sind. An diesem Gespräch  haben von Seiten des Kreises  teilgenommen:

Frau Hartwieg, Herr Beth, Herr Miermeister, Herr Mühlenbeck, Frau Gaßner, Frau Andrasch. Das Ministerium war vertreten durch die Referatsleiterin, Frau Jäger und Herrn Schwabe, zuständig für den Bereich kommunale Aufnahme.

Die Mindest-Vorgaben des Landes beziehen sich lediglich auf die Angabe von Flächen pro Asylbewerber: Pro Asylbewerber sollen mindestens 6 m² Wohn-/ Schlaffläche plus 2 m² Gemeinschaftsfläche zur Verfügung stehen. Insofern bewegt sich die Anzahl der möglichen Nutzer in einem Korridor von 63 Personen (nach Standard Flüchtlingsbeauftragter) bis maximal 78 Personen (nach Landesstandard).

 

Es war vereinbart, dass eine Entscheidung des Landes zur finanziellen Beteiligung bis zum 31.05.2013 erfolgt. Leider konnte diese Zusage nicht eingehalten werden, eine Entscheidung wurde nun für den 06.06.2013 in Aussicht gestellt. Es wird auf die nachstehende E-Mail von Herrn Schwabe vom 05.06.13 wird verwiesen:

 

„Sehr geehrte Frau Andrasch,

 

in Sachen „Sanierung der GU Schackendorf/Standardverbesserung der GU“  habe ich einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet und in die hausinterne Abstimmung gegeben. Von daher kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider kein abschließendes Ergebnis mitteilen. Insgesamt läuft es wohl darauf hinaus, dass die Übernahme von Sanierungskosten dem Grunde nach anerkannt wird. Allerdings soll mit sachverständiger Hilfe überprüft werden, ob alle in Ansatz gebrachten Kosten notwendig, in der Höhe gerechtfertigt und damit erstattungsfähig sind. Im Zusammenhang mit der angestrebten Standarderhöhung wird wohl darauf bestanden, dass es zu keiner Reduzierung der bisherigen Unterbringungskapazitäten kommt.

 

Freundliche Grüße

Stefan Schwabe

 

Innenministerium

des Landes Schleswig-Holstein“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:  Höhe der kreditfinanzierten Investitionen ISE ist abhängig von der Wahl der Variante sowie von der Höhe der Landeszuweisung. Mittel müssen über Nachtragswirtschaftsplan bereitgestellt werden.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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