11.06.2013 - 3.1 GU Schakendorf - Sanierung der Liegenschaft auf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Werkausschuss
- Datum:
- Di., 11.06.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Jürgen Mühlenbeck
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende des Werkausschusses verweist auf die Vorlage und das nachgesandte Schreiben des Innenministeriums zu diesem Punkt. Herr Mühlenbeck führt aus, dass die offenen Punkte aus den letzten Sitzungen zu diesem Thema in der Vorlage behandelt wurden. Danach befasst sich der Ausschuss in seiner Beratung zunächst mit dem Schreiben des Innenministeriums und dessen Auswirkungen. Der Vorsitzende des Werkausschusses verweist auf die bisherigen Beschlüsse, wonach für die Gemeinschaftsunterkunft ein Standard entsprechend den Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten angestrebt werde. Das jetzt vorliegende Schreiben erwecke jedoch den Eindruck, dass dann keine finanzielle Beteiligung des Landes erfolge. Eine Beteiligung des Landes sei lediglich in Aussicht gestellt, wenn man sich an den Vorgaben des Landes orientiere.
Herr Miermeister weist ergänzend darauf hin, dass das Land in dem Gespräch am 21.05.2013 deutlich gemacht habe, dass die Zahl der Unterbringungsmöglichkeiten nicht reduziert werden solle. Im Ausschuss herrscht Einvernehmen, auch wenn man sich einen besseren Standard entsprechend den Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten wünsche, von diesem abgewichen werden müsse, um die finanzielle Förderung durch das Land nicht zu gefährden. Nach der weiteren Diskussion unterbreitet der Vorsitzende des Werkausschusses in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses folgenden geänderten Beschlussvorschlag:
„Der Kreis Segeberg wird auch künftig für die Menschen im Asylverfahren eine Gemeinschaftsunterkunft vorhalten. Der Kreis leistet damit einen Beitrag im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion für die Kommunen des Kreises. Diese Unterkunft soll den Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragen, bzw. den Vorgaben des Landes, als an der Finanzierung Beteiligter, die mit mindestens 70 % sicherzustellen ist, entsprechen. Eine Reduzierung der jetzigen Unterbringungsmöglichkeiten kommt nicht in Betracht.
Die ISE führt alle notwendigen Planungsleistungen in 2013 aus.
Die Ergebnisse der Kostenplanungen fließen in den Nachtragswirtschaftsplan 2013 und in die Wirtschaftsplanung 2014 ein. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in 2014.
Die ISE erarbeitet für die September-Sitzung des Kreistages einen Nachtragswirtschaftsplan für 2013, in dem die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen entsprechend ausgewiesen werden.
Für die Gesamtmaßnahmen werden gemäß der bisher vorliegenden Planungen maximal 1.370.000,00 Euro bewilligt.
Die ISE wird beauftragt, in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft weiteren Wohnraum im Kreisgebiet für die Asylsuchenden zu erschließen. Dadurch soll eine weitere Entlastung der Gemeinden, insbesondere während der Bauphase, erreicht werden.“
Herr Miermeister spricht sich dafür aus, die Formulierung „entsprechend den Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragen“ zu streichen, um eine mögliche Förderung nicht zu gefährden. Der Vorsitzende des Werkausschusses erklärt dazu, dass er keine Bedenken habe, dass diese durch die Formulierung gefährdet werde. Nach kurzer Diskussion stimmen die Ausschüsse getrennt darüber ab, ob diese Formulierung gestrichen werden solle. Der Sozialausschuss stimmt dafür, die Formulierung zu streichen. Im Werkausschuss gibt es keine Mehrheit für die Streichung dieser Formulierung.
Anschließend stimmen beide Ausschüsse gemeinsamen über den geänderten Beschlussvorschlag ohne die Formulierung „entsprechend den Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragen“ ab.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Werkausschuss empfehlen:
Der Kreis Segeberg wird auch künftig für die Menschen im Asylverfahren eine Gemeinschaftsunterkunft vorhalten. Der Kreis leistet damit einen Beitrag im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion für die Kommunen des Kreises. Diese Unterkunft soll den Vorgaben des Landes, als an der Finanzierung Beteiligter, die mit mindestens 70 % sicherzustellen ist, entsprechen. Eine Reduzierung der jetzigen Unterbringungsmöglichkeiten kommt nicht in Betracht.
Die ISE führt alle notwendigen Planungsleistungen in 2013 aus.
Die Ergebnisse der Kostenplanungen fließen in den Nachtragswirtschaftsplan 2013 und in die Wirtschaftsplanung 2014 ein. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in 2014.
Die ISE erarbeitet für die September-Sitzung des Kreistages einen Nachtragswirtschaftsplan für 2013, in dem die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen entsprechend ausgewiesen werden.
Für die Gesamtmaßnahmen werden gemäß der bisher vorliegenden Planungen maximal 1.370.000,00 Euro bewilligt.
Die ISE wird beauftragt, in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft weiteren Wohnraum im Kreisgebiet für die Asylsuchenden zu erschließen. Dadurch soll eine weitere Entlastung der Gemeinden, insbesondere während der Bauphase, erreicht werden.
Anlagen zur Vorlage
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