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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss, den der Hauptausschuss bestätigt:

 

Das Abfallwirtschaftskonzept 2012 - 2016 wird beschlossen und dem Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg und der Stadt Norderstedt zur Umsetzung empfohlen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Dazu führt das Landesabfallwirtschaftsgesetzes Schleswig-Holstein (LAbfWG-SH) aus, dass im Abfallwirtschaftskonzept die bestehende Entsorgungssituation, die Ziele der Abfallverwertung, die Maßnahmen der Schadstoffentfrachtung, sowie die Methoden, Anlagen und Einrichtungen der sonstigen Entsorgung darzustellen sind. Das Abfallwirtschaftskonzept ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Es ist mit der obersten Abfallentsorgungsbehörde und den angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten abzustimmen.

Die Grundzüge der Abfallwirtschaft hat der Kreistag erstmalig am 21.02.1990 beschlossen. Darauf aufbauend wurde 1995 das Abfallwirtschaftsprogramm für den Kreis Segeberg aufgelegt. Die jetzt vorgelegte vierte Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts 2012 erfolgt nach der, im Juni 2012 in Kraft getretenen, Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Es galt hier zunächst abzuwarten, wie die Diskussion um die „Wertstofftonne“ als Synonym für das Ansinnen der privatwirtschaftlich organisierten Abfallentsorgung, weitere Geschäftsfelder der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zu erschließen, ausgeht. Mit der Entscheidung, dass gewerbliche Entsorger die Funktionsfähigkeit der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger nicht gefährdet werden dürfen, wurde das bestehende Entsorgungssystem des Kreises langfristig gesichert. Wesentliche Änderungen wird es im vorliegenden Konzept deshalb zum vorhergehenden nicht geben. Bereits seit 2001 werden Siedlungsabfälle des Kreises Segeberg vorrangig thermisch behandelt. Hier wird es mit dem Auslaufen des Verbrennungsvertrages 2015 möglicherweise durch das Ausschreibungsverfahren zu einem neuen Vertragspartner kommen. Der WZV behält sich auch die Option offen, eine eigene Anlage mit anderen Partnern zu realisieren. Die Zentraldeponie Damsdorf / Tensfeld wird seit 2005 nur noch mit Verbrennungsschlacken und anderen inerten Stoffen befüllt, so dass derzeit noch von einer Restlaufzeit von ca. acht Jahren auszugehen ist.

 

In so weit ist das vorhandene Konzept 2007 fortzuschreiben und anzupassen.

 

Weiter soll dargestellt werden, wie sich die Abfallwirtschaft im Kreis Segeberg entwickelt hat und welche Aufgaben künftig gelöst werden müssen. Diese sind von dem Wege-Zweckverband (WZV) und der Stadt Norderstedt erfüllen. Ihnen wurde die Aufgabe der Abfallbeseitigung vom Kreis Segeberg per öffentlich-rechtlichen Vertrag bis zum Jahre 2050 übertragen. Oberstes Ziel ist es nach wie vor, eine umweltgerechte Entsorgung, ohne Belastung für künftige Generationen, zu einem tragbaren und angemessenen Preis zu gewährleisten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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