Drucksache - DrS/2013/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung des Kreises Segeberg vom 03.03.2011 in der Fassung vom 23.06.2011 über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung; FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit; Gleichstellungsbeauftragte; Personalrat
- Verfasser 1:
- Jankowski, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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19.02.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.03.2013
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.03.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
§ 9 der Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung wird gestrichen. Die nachfolgenden Paragraphen der Satzung rücken um jeweils eine Ziffer vor.
Die Satzung in der so geänderten Form tritt zum 01.08.2013 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß der derzeit gültigen Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung vom 03.03.2011 in der Fassung vom 23.06.2011 ist von den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern ein Eigenanteil der Kosten der Schülerbeförderung im Linienverkehr zu erheben.
Grundlage für eine Erhebung einer Eigenbeteiligung war die Bestimmung § 114 ( 2) SchulG,
wonach die Satzung vorzusehen hatte, dass Eltern, die Erziehungsberechtigen oder volljährige Schülerinnen und Schüler angemessen an den Kosten der Schülerbeförderung
beteiligt werden.
Diese Bestimmung im Schulgesetz ist durch den Landtag des Landes Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 27.11.2012 insofern geändert worden, dass nunmehr die Satzung vorsehen kann, dass Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden. Aus der zwingenden Vorgabe nach altem Recht ist nunmehr eine Kannbestimmung geworden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, aus der bisherigen politischen Diskussion erkennen zu können, dass mehrheitlich dafür plädiert wird, durch entsprechende Satzungsänderung die Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten ab dem Schuljahr 2013/2014 ersatzlos zu streichen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Aufhebung der Eigenbeteiligung bedeutet für den Kreis Segeberg und die Kommunen als Träger der Schülerbeförderung einen Einnahmeverzicht von insgesamt rund 579.000,00 € p.a. Der Kreisanteil daran beträgt rund 386.000,00 € .
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,7 kB
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