19.02.2013 - 4.2 Änderung der Satzung des Kreises Segeberg vom 0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Di., 19.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erklärt, dass bereits in der Sitzung am 20.11.2012 beschlossen wurde, die Schülerbeförderungssatzung aufgrund der Änderung des Schulgesetzes dahingehend zu ändern, die Elternbeteiligung ab dem 01.08.2013 wieder abzuschaffen.
Die SPD-Fraktion habe nun erneut einen Antrag gestellt, die Satzungsänderung rückwirkend zum 01.02.2013 in Kraft treten zu lassen. Dieser Antrag sei den Ausschussmitgliedern per E-Mail am 15.02.2013 zugestellt worden.
Herr Jankowski führt aus, dass die Politik deutlich signalisiert habe, die Elternbeteiligung an den Schulbeförderungskosten im Zuge der schulgesetzlichen Änderungen abzuschaffen. In Anlehnung an die Diskussion anlässlich der Haushaltsberatungen wurde der Termin auf den 01.08.2013 festgelegt. Bei einer Änderung rückwirkend zum 01.02.2013 würde sich in der Haushaltsplanung ein Fehlbedarf in Höhe von 400.000,-- Euro ergeben. Der Vorschlag der Verwaltung sei deshalb eine Satzungsänderung mit Inkrafttreten zum 01.08.2013.
Frau Würfel erklärt, dass die SPD-Fraktion schon im November 2012 den Antrag gestellt habe, die Elternbeteiligung zurück zu nehmen und den Haushaltsansatz entsprechend dem Antrag hier zu reduzieren.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion den Haushalt im Kreistag mit abgesegnet habe und im Zuge ihres jetzt neuen Antrages keinerlei Deckungs-vorschläge für den die Einnahmeausfälle bei Inkrafttreten der Satzungsänderung zum 01.02.2013 mache.
Frau Würfel entgegnet, dass der Kreis nach den neuesten Berechnungen des Landes eine höhere "Finanzspritze" erhalten werde.
Der Vorsitzende meint dazu, dass über die Verwendung noch in den Fachaus-schüssen und im Kreistag zu beraten sei.
Herr Wengler erklärt, dem SPD-Antrag nicht zustimmen zu können und bekräftigt die Änderung zum nächsten Schuljahr. Er gibt zusätzlich zu bedenken, dass das Inkrafttreten der Satzungsänderung rückwirkend zum 01.02.2013 mit einer Rückerstattung an die Eltern verbunden wäre, die einen nicht hinnehmbaren enormen Verwaltungsaufwand auslöse..
Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
§ 9 der Satzung des Kreises Segeberg überdies Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung wird gestrichen. Die nachfolgenden Paragraphen der Satzung rücken um jeweils eine Ziffer vor.
Die Satzung in der so geänderten Form tritt rückwirkend zum 01.02.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4Ablehnung: 7Enthaltung: 1
Der Vorsitzende erklärt, dass damit der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt sei und stellt nun den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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