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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bestellung von Herrn Manfred Stankat zur Jugendamtsleitung des Kreises Segeberg mit Wirkung vom 1. März 2013 zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufgaben des Jugendamtes werden nach § 70 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe werden dabei von der Leiterin oder dem Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft, also der Landrätin oder dem Landrat, oder in ihrem/seinem Auftrag vom Leiter der Verwaltung des Jugendamtes geführt (§ 70 Abs. 2 KJHG).

Leitende Funktionen des Jugendamtes sollen in der Regel nur Fachkräften übertragen werden (§ 72 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 KJHG). Bei der Bestellung der Jugendamtsleitung stimmt sich die Landrätin/der Landrat mit dem Jugendhilfeausschuss ab (§ 71 Abs. 3 S. 2 KJHG).

 

Die Leiterin/der Leiter der Verwaltung des Jugendamts ist kraft Gesetzes Mitglied des Jugendhilfeausschusses mit beratender Stimme (§ 48 Abs. 5 Jugendförderung – JuFöG – des Landes Schleswig-Holstein).

 

Beim Kreis Segeberg nimmt nach langer Tradition der Leiter des Fachbereiches Soziales, Jugend, Bildung zugleich auch die Leitung des Jugendamtes wahr. Allerdings ist inzwischen der Aufgabenzuwachs sowohl für das Jugendamt als auch für den Fachbereich ganz erheblich gestiegen. In einer Hand können beide Aufgaben nicht mit der gebotenen Intensität wahrgenommen werden. Daher sollen mit Wirkung vom 1. März 2013 die Fachbereichs- und die Fachdienstleitung getrennt werden.

 

Beabsichtigt ist, den Leiter des Fachdienstes 51.10 (Kinder- und Jugendhilfe, Kultur) – Herrn Manfred Stankat – zum Jugendamtsleiter zu bestellen. Er bringt folgende berufliche Qualifikationen mit:

Studienabschluss als Dipl.-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge 1985

Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter 1986

Sozialpädagoge beim Bezirksamt Neukölln von Berlin 1985 – 1988

Sozialpädagoge beim Kreis Segeberg 1988 – 1992 sowie

1994 – 1996 in der Außenstelle des Jugendamtes in Norderstedt

1992 – 1994 Jugendhilfereferent beim Paritätischen Landesverband in Kiel

Projektleiter zur Einführung Neuer Steuerung in der Jugend- und Sozialverwaltung des Kreises Segeberg 1996 – 1998.

Seit 1998 bis heute Führungskraft im Bereich Soziales, Jugend, Bildung des Kreises Segeberg; stellvertretender Leiter des Fachbereiches seit 2000,

aktuell Fachdienstleiter für Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Kultur,

zuvor auch gleichzeitig Fachdienstleiter der Eingliederungshilfe und dazu des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

 

Daher ist er für die vorgesehene Übertragung der Jugendamtsleitung i. S. v. § 72 Abs. 1 S. 1 KJHG geeignet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

Herr Stankat nimmt seine Stelle aus der Fachdienstleitung 51.10 mit.

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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