Bericht der Verwaltung - DrS/2012/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Mieter- / Vermieter-Modell zwischen Kreis und "ISE neu"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Jaana Meyer
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Hermelink, Jaana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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06.11.2012
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27.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit der Ausgründung der Gebäudewirtschaft des Kreises Segeberg in die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) und in das Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR (GMSE) im Jahr 2008 zahlt die Kreisverwaltung der ISE eine Miete, die am Ende eines jeden Jahres spitz abgerechnet wird. Um die Liquidität der GMSE herzustellen erfolgen Zahlungen von der ISE an die GMSE. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 06.12.2011 und Kreistag vom 08.12.2011 wird die Reorganisation des Gebäudemanagements spätestens zum 31.12.2012 verfolgt. Dies beinhaltet die Übernahme der gesamten Leistungen der Gebäudewirtschaft für den Kreis Segeberg durch den Eigenbetrieb Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg ab dem 01.01.2013. Somit fungiert die „ISE neu“ als Vermieter der eigenen Liegenschaft und Dienstleister gegenüber dem Kreis Segeberg. Im Zuge der Reorganisation wurde von der ISE ein wirtschaftsorientiertes Mietmodell entwickelt, welches zum 01.01.2013 eingeführt werden soll. Das neu entwickelte Mietmodell zwischen der ISE und dem Kreis sieht eine separate Abrechnung der Mieten der einzelnen Liegenschaften die von der Kreisverwaltung genutzt werden vor. Nicht enthalten sind hier die Mieten für das BBZ Segeberg, das BBZ Norderstedt und der Jugendakademie.
Das neue Mietmodell berücksichtigt Kostenpositionen, die als Festmiete für 3 Jahre fixiert, sowie andere, die als Nebenkosten der jährlichen Abrechnung unterliegen würden.
Die „ISE neu“ berechnet für jede einzelne Liegenschaft eine Festmiete, die sich aus den Planzahlen für die Bauunterhaltung, Verwaltungskosten, Tilgung von Krediten, Zinsen von Darlehen, Erträgen aus Mieteinnahmen Dritter und Erträgen aus Zuwendungen des Wirtschaftsplanes errechnet. Die Festmiete wird aus den Planzahlen für den Zeitraum von drei Jahren als Durchschnittswert kalkuliert. Die Festmiete wird dann je nach Zugehörigkeit der Liegenschaft zu den jeweiligen Nutzern innerhalb der Kreisverwaltung zugeordnet und in Rechnung gestellt.
Die Nebenkosten werden von der „ISE neu“ aus den Personalkosten für Hausmeister Pförtnerei, Poststelle und Telefonzentrale, Abgaben und Versicherungen, Reinigung, Winterdienst, Schädlingsbekämpfung, Entsorgung sowie Energiekosten kalkuliert. Die Nebenkosten fallen monatlich bei den Nutzern zu der betreffenden Liegenschaft an. Die Abrechnung der Nebenkosten nach tatsächlich angefallenen Aufwendungen erfolgt zwischen „ISE neu“ und Nutzer nach Ablauf des Kalenderjahres.
Bei angemieteten Liegenschaften wird die Miete gem. Mietvertrag dem jeweiligen Fachbereich von der „ISE neu“ in Rechnung gestellt. Eine Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt zwischen „ISE neu“ und dem Nutzer zum Jahresende.
Die Anlage der Vorlage verdeutlicht das neue Mietmodell in einer Grafik.
Zur näheren Ausgestaltung, insbesondere zur Berechnung bzw. Aufteilung der einzelnen Mietbestandteile, finden zurzeit noch Abstimmungsgespräche zwischen Kreisverwaltung und ISE/GMSE statt. Insofern handelt es sich um einen veränderbaren Entwurf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,9 kB
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