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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt, die Höchstgrenzen für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenfeldern unter Punkt 4.4 der „Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ vom 01.01.2008 werden dem Antrag des Kreissportverbandes vom 05.11.2012 entsprechend erhöht. Die Landrätin wird aufgefordert eine entsprechend geänderte Richtlinie mit Wirkung zum 01.01.2013 auszufertigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Höhe der vom Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) im Einzelfall bewilligten Fördermittel zum Bau oder der Verbesserung von Sportstätten richtet sich nach Punkt 4. der „Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ vom 01.01.2008 und den dort festgesetzten Höchstbeträgen für zuwendungsfähige Kosten.

 

Mit Schreiben vom 05.11.2012 beantragt der KSV eine Erhöhung der unter Punkt 4.4 festgesetzten Höchstbeträge für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenfeldern. Zur Begründung wird angegeben, dass durch signifikante Qualitätsverbesserungen in den letzten Jahren auch die Herstellungskosten gestiegen und damit die seinerzeit unter Punkt 4.4 festgesetzten Höchstbeträge nicht mehr auskömmlich wären.

Ein entsprechender Vorstoß mehrerer Kreissportverbände auf Landesebene hat bereits zu einer entsprechenden  Anpassung der Höchstbeträge für die Vergabe der Sportfördermittel des Landes geführt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag des Kreissportverbandes zu folgen und die unter Punkt 4.4 der „Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ vom 01.01.2008 genannten Höchstbeträge für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenfeldern wie folgt anzuheben:

 

Normspielfelder 68 x 105mvon 300.000 EUR auf 400.000 EUR

Normspielfelder 60 x   90m von 225.000 EURauf 300.000 EUR

Normspielfelder 50 x   68m von 150.000 EURauf 200.000 EUR

 

Die Erhöhung wird insbesondere aus Gründen der Harmonisierung mit den für die Sportfördermittel des Landes geltenden Höchstgrenzen als notwendig betrachtet.

Die zuvor genannten Erhöhungen sollen nur für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenfeldern gelten. Die bisher ebenfalls unter Punkt 4.4 geregelten Höchstgrenzen für den Bau bzw. die Sanierung von Tennenfeldern sollen unverändert bleiben.

Zur Klarstellung werden die Höchstgrenzen für Kunstrasenfelder und Tennenfelder zukünftig getrennt unter Punkt 4.4a und Punkt 4.4b aufgeführt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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