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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)     Die Verwaltung wird beauftragt, in die mit Wirkung zum 01.01.2013 neuzufassende Förderrichtlinie die genannten Qualitätskriterien einzuarbeiten und den Entwurf in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzulegen.

 

b)     Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gremium zu bilden aus Vertretern von freien Kindergartenträgern, Verwaltung, VertreterInnen von kommunaler Seite und der Kreiselternvertretung, das jährlich dem Jugendhilfeausschuss ein Qualitätskriterium für das Leistungspunktesystem vorschlägt.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. Ausgangslage
     

Der Jugendhilfeausschuss hat mit Wirkung vom 01.01.2011 erstmals eine Richtlinie für die Betriebskostenförderung auf Basis eines Leistungspunktesystems beschlossen. Der Förderentwurf greift verschiedene Förderkriterien auf, unter anderem soll die Erfüllung von Qualitätsmerkmalen berücksichtigt werden. Da bislang jedoch noch keine kreisweiten Qualitätskriterien für Kindertageseinrichtungen gebildet worden sind, wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Projektauftrag, die Entwicklung von Qualitätsmerkmalen zur Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen im Kreis Segeberg in die Richtlinie einzuarbeiten, gebildet.

Seit Anfang 2012 hat die Arbeitsgruppe, bestehend aus 10 VertreterInnen von kommunaler Seite, Kita-Trägern, der Kreiselternvertretung, der Fachberatung und der Einrichtungsleitung mehrfach getagt.

Die TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe begrüßen ausdrücklich die Diskussion zur Verbesserung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.04.2012 hat das Arbeitsgremium vorgeschlagen, Qualitätsmerkmale zurzeit noch nicht in der Richtlinie zu berücksichtigen und in einem weiteren Prozess unter Einbeziehung von pädagogischem Fachpersonal weiter über Qualitätsstandards zu beraten.

Der Jugendhilfeausschuss hat sich jedoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die bestehende Arbeitsgruppe Instrumente zur Verbesserung der Qualität in die Richtlinie einarbeitet und bis zum 01.11.2012 um einen Vorschlag zur Umsetzung ab dem Jahr 2013 gebeten.

Trotz mehrfacher Bemühungen ist es der Arbeitsgruppe aus organisatorischen und fachlichen Gründen nicht gelungen, zu einer Einigung zu kommen.

Deshalb schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss zur Aufnahme von Qualitätskriterien in die Betriebskostenförderung der Kindertagesstätten im Kreis Segeberg ab dem Jahr 2013 Folgendes vor:

 

2. Vorschlag der Verwaltung
 

In das Leistungspunktesystem sollen zwei Qualitätskriterien aufgenommen werden.

 

  1. Zertifizierung durch ein bundesweit anerkanntes Verfahren (z. B. ISO 9000, Beta, E.F.Q.M. – European Foundation for Quality Management, Kronberger Kreis, Kindergarten Einschätzskala) im Förderungsjahr oder in den zwei zurückliegenden Jahren.
  2. Einführung eines jährlich wechselnden oder flexiblen Qualitätskriteriums, dessen jeweiliges Thema sich an den Leitlinien zum Bildungsauftrag und gesetzlichen Standards von Kindertageseinrichtungen orientiert.

Erläuterung zum ersten Qualitätskriterium – Zertifizierung durch ein bundesweit anerkanntes Verfahren

 

Ein Zertifizierungsprozess im Qualitätsmanagement ist als Technik oder Handwerkszeug zu verstehen, das zu größerer Transparenz, Kommunikation und Information führt und durch regelmäßige Überprüfung (Qualitätssicherung) Fehler erkennt, reduziert und zu deren Vermeidung beiträgt.

Vorteile und Erfolge eines Zertifizierungsprozesses im Qualitätsmanagement können sein:

  • Das Qualitätsbewusstsein steigt bei allen Beteiligten.
  • Die Einrichtung richtet sich nach Zielen aus.
  • Die Motivation aller MitarbeiterInnen steigt.
  • Pädagogisches Handeln geschieht bewusster.
  • Prozesse und Abläufe in der Einrichtung erhalten eine größere Transparenz und Effizienz.
  • Ziele und Kundenzufriedenheit können überprüft und verbessert werden.
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • Bindung der Elternarbeit

Was bedeutet eine Zertifizierung für die Kitas?

 

Alle Dienstleistungen, die eine Einrichtung erbringt, beispielsweise pädagogische Angebote, Kinderkonferenzen, Elterngespräche, Elternabende, Projektarbeit werden in Form von Prozessen beschrieben. So legt ein Team zusammen beispielsweise fest: Wie sieht ein Anmeldegespräch aus? Welche Dokumente brauchen wir dazu? Wo sind diese Dokumente (Karteikarte, Infobroschüre, Konzeption ...) zu finden? Wo wird die Karteikarte abgelegt? In welcher Form werden wichtige Informationen dokumentiert? Durch diese Prozesse wird das Qualitätsmanagement gefördert oder blockiert.

 

Warum Zertifizierung als festes Qualitätskriterium der Förderrichtlinie?

 

Alle Prozesse und Dienstleistungen, die eine Kita erbringt, werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Zufriedenheit der Kunden mit diesen Leistungen spielt dabei eine wesentliche Rolle. Das Ergebnis der Evaluation zeigt, ob die Leistungen verbesserungswürdig sind. Das Ergebnis z. B. einer Mitarbeiterbefragung zeigt die Zufriedenheit eines Teams mit Leitungsqualitäten und dem Personalmanagement der Einrichtung. Eltern können ein Urteil über ihre Zufriedenheit mit den bestehenden Angeboten Ihrer Kindertagesstätte abgeben und eine Aussage zum Weiterentwicklungsbedarf aus Elternsicht machen.

Müssen Verbesserungen eingeleitet werden, kommt dem Träger wieder die Verantwortung zu, die nötigen Bedingungen und Ressourcen zu schaffen, damit die Ziele erreicht werden können. Damit beginnt der Qualitätskreislauf von Neuem. Qualitätsmanagement richtet sich immer nach den aktuellen Gegebenheiten in der jeweiligen Einrichtung.

Das Qualitätskriterium, Zertifizierungsprozesse von Kitas zu fördern, stärkt die Einrichtung, diesen Qualitätskreislauf zu absolvieren und trägt zu einer guten fachlichen Qualität in Kitas bei.

 

Erläuterung zum zweiten Qualitätskriterium – Einführung eines jährlich wechselnden oder flexiblen Qualitätskriteriums, dessen jeweiliges Thema sich an den Leitlinien zum Bildungsauftrag und gesetzlichen Standards von Kindertageseinrichtungen orientiert
 

Eine jährlich wechselnde Themen- oder Projektförderung ist ein weiteres Instrument zur Qualitätsentwicklung und -sicherung, mit der Kindertagesstätten in frühkindlichen relevanten Bildungsbereichen und gesetzlichen Standards gezielt gefördert werden können und das geeignet ist, die Qualität der Einrichtungen zu erhöhen.

Zur Steuerung dieser Förderung von Qualität sollte ein Gremium aus Vertretern von freien Trägern, Verwaltung, VertreterInnen von kommunaler und städtischer Seite und der Kreiselternvertretung jährlich dem Jugendhilfeausschuss Schwerpunkte für die Förderung durch das Leistungspunktesystem vorschlagen.

Themen für 2013 könnten z. B. sein:

 

  • Zusammenarbeit mit Eltern,
  • Partizipation,
  • Sanierung der Gebäude,
  • Gestaltung des Außengeländes,
  • Technik und Umwelt,
  • Gesundheit und Ernährung.

Die Bewerbung um die Themen- oder Projektförderung kann formlos schriftlich erfolgen. Bei der Darstellung ist eine Projektbeschreibung mit einzureichen. 

Die Auswahl der zu fördernden Bewerbungen erfolgt durch das Gremium unter Einbeziehung eventueller Aspekte wie Nachhaltigkeit und Außenwirkung (Leuchtturmfunktion). Die Bewerbungen sollten dem Gremium anonymisiert vorliegen, gedacht ist an eine Förderung von maximal 10 % der Einrichtungen im Kreis Segeberg im Sinne einer Bestenauslese.

 

Die Berücksichtigung solcher Qualitätskriterien würde zur Umverteilung von Fördermitteln im Umfang von bis zu 13 % der gesamten Fördermasse führen, aber keine Mehrausgaben für den Kreis verursachen.

Mit den Kommunen im Kreisgebiet sollte eine Einigung darüber erzielt werden, dass die für die Einrichtungen zusätzlich gewährten Fördermittel für Qualität nicht von der kommunalen Defizitförderung abgezogen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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