22.11.2012 - 3.7 Berücksichtigung von Qualitätskriterien bei der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 22.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schultz begrüßt die Vorlage und die Idee eines Qualitätsmanagements. Sie spricht sich dafür aus, die Gemeinden an der Entwicklung der Qualitätskriterien zu beteiligen.
Herr Stankat erklärt, dass die Einrichtungen, die einen Nachweis über eine bestimmte Qualität erbringen, einen Zuschuss durch Leistungspunkte erhalten würden. Er fragt den Ausschuss, ob dies der richtige Weg sei.
Der Vorsitzende erkundigt sich nach den finanziellen Auswirkungen und Herr Kaldewey möchte wissen, ob die Einrichtungen sich den Zertifizierer selbst auswählen könnten.
Herr Stankat führt aus, dass dieses System den Kreis Segeberg nicht mehr kosten würde. Ein begrenztes Budget würde lediglich umgelenkt werden. Weiterhin könne sich jede Einrichtung den Zertifizierer selbst aussuchen. So würde eine Monopolsituation eines Zertifizierers verhindert werden können. Ein Zertifikat könnte ebenfalls eine Selbstevaluierung darstellen.
Herr Kraft erklärt, dass er in dem Zertifizierungsprozess zusätzlichen Verwaltungsaufwand sehe. Weiterhin bestünde ein Risiko für kleine Träger und er ergänzt, dass wenn alle Einrichtungen zertifiziert wären, keine Einrichtung mehr Geld bekommen würde.
Frau Saggau erklärt, dass sie selbst Leiterin einer Einrichtung sei. Sie habe ihre Einrichtung mit den pädagogischen Prozessen zertifizieren lassen. Sie halte eine Zertifizierung für eine gute Grundlage, wenn die Qualität messbar gemacht werden kann.
Der Vorsitzende macht daraufhin deutlich, dass er die Bedingung einer Zertifizierung für die Einrichtungen für nicht sinnvoll erachte. Ihm würde eine Erfüllung der auferlegten Qualitätskriterien völlig ausreichen.
Im Anschluss macht Herr Stankat einen geänderten Beschlussvorschlag, den der Vorsitzende zur Abstimmung stellt.
Beschlussvorschlag:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, in die mit Wirkung zum 01.01.2013 neuzufassende Förderrichtlinie das Qualitätskriterium „Einführung eines jährlich wechselnden oder flexiblen Qualitätskriteriums, dessen jeweiliges Thema sich an den Leitlinien zum Bildungsauftrag und den gesetzlichen Standards von Kindertageseinrichtungen orientiert“ einzuarbeiten und den Entwurf in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzulegen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gremium zu bilden aus Vertretern von freien Kindergartenträgern, Verwaltung, VertreterInnen von kommunaler Seite und der Kreiselternvertretung, das jährlich dem Jugendhilfeausschuss ein Qualitätskriterium für das Leistungspunktesystem vorschlägt.