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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Antrag der ATS vom 01.10.2012 auf Förderung zur Einrichtung der Fachstelle „Kleine Riesen“ an den Standorten Bad Segeberg und Kaltenkirchen wird abgelehnt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 01.10.2012 übersandte die ATS einen Antrag auf Förderung einer Fachstelle „Kleine Riesen“ an den Standorten Bad Segeberg und Kaltenkirchen in den Jahren 2013 und 2014.

 

Im Rahmen der Fachstelle „Kleine Riesen“ sollen Kinder- und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien in alters- und geschlechtsspezifischen Gruppenangeboten unterstützt  werden und so deren ungefährdete, altersgerechte und gesunde Entwicklung gefördert werden. Das Angebot ist aufgrund eines niedrigschwelligen und wenn gewünscht anonymen Zugangs auch als präventives Angebot zu verstehen. Hierdurch könnten ggf. die Inanspruchnahme anderer, höherschwelliger Hilfen, nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vermieden werden.

 

Gegenwärtig besteht bereits seit dem Jahr 2009 eine Fachstelle „Kleine Riesen“ in der Stadt Norderstedt. Diese wird ausschließlich durch die Stadt Norderstedt gefördert. Über die Arbeit der Fachstelle „Kleine Riesen“ in Norderstedt wurde durch den Träger bereits am 23.08.2012 in einer Sitzung des Sozialausschusses berichtet.

Am Standort der Suchtberatungsstelle Bad Segeberg wird aktuell die Arbeit der Fachstelle „Kleine Riesen“ in stark reduzierter Form angeboten. Nach Auskunft des Trägers wird dieses reduzierte Angebot aus Spendenmitteln finanziert, welche zum Juli des Jahres 2013 auslaufen werden. Zu diesem Zeitpunkt müsste das Angebot eingestellt werden.

Um das in Norderstedt gut angenommene Angebot der Fachstelle „Kleine Riesen“ auf das übrige Kreisgebiet ausweiten zu können und an den Standorten der Suchtberatungsstelle in Bad Segeberg zu erweitern sowie es in Kaltenkirchen neu aufzubauen wird ein Finanzbedarf in Höhe von 56.410,- EUR im Jahr 2013 und 94.190,- EUR im Jahr 2014 beziffert. Der Träger wünscht eine Absicherung der Förderung über eine vertragliche Vereinbarung mit einer Laufzeit über drei Jahre bis Ende 2015, mindestens jedoch bis Ende 2014.

 

Mit der beantragten Förderung könnte je eine halbe Fachkraft pro Standort, sowie insgesamt eine 0,20 Stelle für Verwaltung inkl. Personalnebenkosten finanziert werden. Der nicht für Personal benötigten Fördermittel in Höhe von ca. 30 % werden vom Träger für Sach- und Gemeinkosten veranschlagt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der vorliegende Antrag aus grundsätzlichen Überlegungen heraus zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen. Zum einen befindet sich die Jugendhilfelandschaft durch die angestrebte Sozialraumorientierung (SRO) in einem grundlegenden Umbauprozess, insbesondere hinsichtlich der fachlichen Arbeit im Einzelfall und der sozialräumlichen Vernetzung. Ziel soll dabei u.a. sein, neue Formen der Hilfestellungen für Kinder, Jugendliche sowie deren Familien zu finden und niedrigschwellige Zugänge zu schaffen.

 

Zum anderen werden die Budgetmittel des Jugendamtes ab 2013 unter großen Kraftanstrengungen primär für eine aus Gründen des gesetzlichen und fachlichen Kinderschutzes erforderliche Personalausstattung und Aufgabenoptimierung beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe selbst benötigt.

Aus Sicht der Verwaltung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine positive Aussage darüber getroffen werden, ob die Einrichtung einzelner spezieller Beratungs- oder Leistungsangebote in die aufwachsende neue Struktur der Jugendhilfe als sinnvolle Ergänzung zu den Konzepten der Sozialraumorientierung und des Kinderschutzes erfolgen kann. Eine projektbezogene oder institutionelle Vollfinanzierung durch den Kreis kommt daher nicht in Betracht.

 

Allerdings sollte zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob sich die von der ATS durch den Antrag verfolgte Spezialisierung durch eine Fachstelle sowie die Zielgruppenarbeit mit den betroffenen Kindern und Familien nicht auch im Rahmen einer gemeindenahen Sozialarbeit konzeptionell anders realisiert werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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