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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit beschließt:
In die Änderungsliste für den Haushalt 2025 werden die im Sachverhalt dargestellten Mittel aufgenommen (inkl. Verpflichtungsermächtigungen).

 

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit empfiehlt dem Hauptausschuss die Ausnahme in dieser Angelegenheit zur Förderung als bis zu 100%-Finanzierung gem. 3.7 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Das Land Schleswig-Holstein hat mittlerweile eine Richtlinie zur Förderung von Sirenen in Kraft gesetzt. Es ist allerdings festzustellen, dass mit den vorhandenen Haushaltsmitteln des Landes das seinerzeit gesetzte Ziel eines flächendeckenden Sirenennetzes in Schleswig-Holstein zur Warnung der Bevölkerung nicht erreicht werden kann.

Mit der Berichtsvorlage DrS/2024/111 wurde von der Verwaltung ein Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgestellt und bereits angekündigt, dass eine Anpassung der Haushaltsmittel über die Änderungsliste erfolgen soll.

Für die Förderung oberhalb der Regelförderquote gem. der „Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ (vgl. Prozentsätze aus der Anlage 2) ist ein Beschluss des Hauptausschusses notwendig.

 

 

 

Sachverhalt:

Mittlerweile wurde vom Land die Richtlinie zur Förderung von Sirenen in Schleswig-Holstein bekannt gegeben (vgl. Anlage 1). Die Richtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027. Die Förderung erfolgt grundsätzlich im Wege der Festbetragsfinanzierung mit Höchstbetrag. Dieser beträgt

  •            bei Sirenenanlagen in Dach-/ Gebäudemontage bis zu 10.850 Euro,
  •            bei Sirenenanlagen als freistehende Masterrichtung bis zu 17.350 Euro,
  •            für Sirenensteuerempfänger bis zu 3.145 Euro.

Die maximale Höhe der pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird nach einem vorgegebenen Verteilschlüssel, der sowohl die Anteile der einzelnen Kreise an den Risikogebieten als auch an der Bevölkerung und der Siedlungsfläche berücksichtigt, berechnet. Der sogenannte „Gesamtschlüssel“ setzt sich aus der „Kreis-Kennzahl“ (Anteile an Bevölkerung und Siedlungsfläche) und der „Risiko-Kennzahl“ (Anteile Flächen und Bevölkerung an Risikogebieten) zusammen (Mittelwert). Der Verteilschlüssel sieht für den Kreis Segeberg einen Maximalwert in Höhe von 1.623.104 € vor.

Es ist allerdings festzustellen, dass mit den vorhandenen Haushaltsmitteln des Landes das seinerzeit gesetzte Ziel eines flächendeckenden Sirenennetzes in Schleswig-Holstein zur Warnung der Bevölkerung nicht erreicht werden kann.

Mit der Berichtsvorlage DrS/2024/111 wurde von der Verwaltung ein Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgestellt und bereits angekündigt, dass eine Anpassung der Haushaltsmittel über die Änderungsliste erfolgen soll.

Wie in der o.g. Drucksache beschrieben, soll es keine Sirenen im Eigentum des Kreises geben. Der Kreis übernimmt eine koordinierende Rolle und stellt entsprechende Mittel zur Verfügung. Die Umsetzung vor Ort soll durch die Kommunen erfolgen. Das Ziel eines flächendeckenden Sirenennetzes im Kreis Segeberg soll in drei Phasen erfolgen (vgl. Anlage 2). Die Ertüchtigung der Bestandssirenen erfolgt mit den Haushaltsmitteln aus 2024. Derzeit werden die entsprechenden Vereinbarungen geschlossen. Im Anschluss erfolgt eine Beschaffung der neuen Technik. Der Einbau wird voraussichtlich erst in 2025 erfolgen. In 2025 soll mit den Planungen für die Errichtung von neuen Sirenen begonnen werden. Wenn die Planungen und vorbereiteten Maßnahmen hierfür abgeschlossen sind, soll die Modernisierung der bestehenden Sirenen erfolgen.

Da die Umsetzung vorwiegend im Kreisinteresse liegt, muss eine Ausnahme vom Regelfall gem. 3.3 der „Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ (Regelförderquote 20 v.H. + Zuschlag X% je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde) durch einen Beschluss des Hauptausschusses (3.7 der Richtlinie) vorgenommen werden.             

Der FD 38.00 hat mit Hilfe eines Fachprogrammes den notwendigen Bedarf an Standorten für eine flächendeckende Versorgung von Siedlungsgebieten unter Berücksichtigung der Bestandssirenen ermittelt:

  •          Ertüchtigung von 210 Bestandssirenen (voraussichtliche Kosten pro Standort: 4.000 bis 5.000 €, 972.00 € im HH 2024 vorgesehen).
  •          Aufbau von wahrscheinlich 60 neuen Sirenen (voraussichtliche Kosten pro Standort: 25.000 €, Gesamt: 1.500.000 €).
  •          Modernisierung der 210 Bestandssirenen (voraussichtliche Kosten pro Standort: 10.000 €, Gesamt: 2.100.000 €).

Die voraussichtlichen Gesamtkosten im Kreis Segeberg belaufen sich somit auf 4.572.000 €. Wobei berücksichtigt werden muss, dass die Kosten für die Modernisierung der Bestandssirenen nur grob abgeschätzt werden können, da der tatsächliche Zustand beim Kreis nicht bekannt ist. Die o.g. Kosten für die Modernisierung berücksichtigen bereits eine Kostenbeteiligung durch die Kommunen da diese auch für die Alarmierung der Feuerwehren genutzt werden.

Die tatsächliche Umsetzung wird ggf. über 2027 hinaus erfolgen, da derzeit von Auftragserteilung bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme von Sirenen mit ein bis zwei Jahren zu rechnen ist. Dadurch, dass in den kommenden Jahren in ganz Schleswig-Holstein ein entsprechender Bedarf besteht, kann die Umsetzung tatsächlich noch länger dauern.

Die im Haushalt für 2024 eingeplanten 972.000 € werden für die Ertüchtigung der Bestandssirenen benötigt, werden aber in 2024 nicht mehr kassenwirksam und daher über den Nachtragshaushalt auf 0 € gesetzt. Diese Mittel sind in 2025 erneut anzumelden. Die Kosten für den Aufbau der neuen Sirenen sowie der Modernisierung der Bestandssirenen sollten in die Haushalte 2025-2028 aufgenommen werden. Die Gesamtkosten abzüglich der bereits in 2024 veranschlagten Kosten (3.600.000 €) sollten auf die Jahre 2025-2028 verteilt werden. Da wie oben beschrieben, die tatsächliche Umsetzung andauern und somit die Rechnungsstellung später erfolgen wird, kann ein Großteil der weiteren Mittel in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 eingeplant werden:

2025:  972.000 € aus 2024 für die Ertüchtigung der Bestandssirenen und 25% der Kosten für neue Sirenen

2026:  75% der Kosten für neue Sirenen und ca. 20% der Kosten für die Modernisierung der Bestandssirenen

2027:  40% der Kosten für die Modernisierung der Bestandssirenen

2028:  40% der Kosten für die Modernisierung der Bestandssirenen

Um die Aufträge erteilen und flexibel reagieren zu können sollten in den Jahren 2025 bis 2027 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Mittel aus den Folgejahren aufgenommen werden.

Der tatsächliche Eingang der o.g. Fördermittel / Zuweisungen ist leider nicht planbar. Das Land hat noch keine Aussage über die jährliche Verteilung der Mittel getätigt (ggf. erfolgt dies nach dem „Windhundprinzip“). Es wurde daher der noch ausstehende Betrag auf die Jahre 2025-2027 verteilt.

Hinsichtlich möglich anfallender Reparaturkosten sollten die bisher eingeplanten Mittel weiter vorgesehen werden.

Haushaltsauswirkungen - Teilplan 128 / Abrechnungsobjekt 1281150

Bisher im Haushaltsentwurf für 2025 veranschlagte Kosten:

Konto

Bezeichnung

2024

2025

2026

2027

5221000000

Wartung & Reparatur

26.000 €

26.000 €

26.000 €

26.000 €

5431610000

Sachverständigenkosten

50.000 €

0 €

0 €

0 €

6811000000

Zuweisungen vom Land

810.00 €

800.000 €

800.000 €

800.000 €

7812100000

Investive Auszahlungen

972.000 €

1.000.000 €

1.000.000 €

1.000.000 €

 

Zukünftig im HH veranschlagte Kosten (Anpassungen in blau):

Konto

Bezeichnung

2025

2026

2027

2028

5221000000

Wartung & Reparatur

26.000 €

26.000 €

26.000 €

26.000 €

6811000000

Zuweisungen vom Land

271.000 €

271.000 €

271.000 €

0 €

7812100000

Investive Auszahlungen

1.347.000 €

1.525.000 €

850.000 €

850.000 €

 

Verpflichtungsermächtigungen in 2025 für 2026:

1.525.000 € (Konto: 7812100000)

Verpflichtungsermächtigungen in 2026 für 2027:

850.000 € (Konto: 7812100000)

Verpflichtungsermächtigungen in 2027 für 2028:

850.000 € (Konto: 7812100000)

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Siehe Sachverhalt

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: Siehe Sachverhalt

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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