Drucksache - DrS/2024/167-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge auf Förderung der Migrationsberatung von drei Trägern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- Haushalt/Controlling FB III; FB Soziales, Arbeit und Gesundheit; FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Sandra Fait-Böhme
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
21.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.12.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, dass
1. die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Norderstedt des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e.V. 2025 gemäß der im eingereichten Finanzierungsplan ausgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben anteilig durch den Kreis Segeberg, mit einem Betrag von maximal 4.000, 00 Euro,
2. die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) in Bad Segeberg des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH 2025 gemäß der im eingereichten Finanzierungsplan ausgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben anteilig durch den Kreis Segeberg, mit einem Betrag von maximal 20.000,00 Euro und die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) mit einem Betrag von maximal 15.000,00 Euro,
3. und die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) an den Standorten Kaltenkirchen und Bad Bramstedt des Diakonischen Werkes Altholstein 2025 gemäß der im eingereichten Finanzierungsplan ausgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben anteilig durch den Kreis Segeberg, mit einem Betrag von maximal 27.900,00 Euro und 2026 mit einem Betrag von maximal 31.950,00 Euro, gefördert wird.
Der Kreiszuschuss reduziert sich anteilig, sollten sich die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben verringern. Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der aus einem Sachbericht, zwei halbjährigen Beratungsstatistiken und einem zahlenmäßigen Nachweis bestehen.
Die Beschlussfassung inkl. der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 für die Förderung der MBSH des Diakonischen Werkes Altholstein. Bei erfolgter positiver Beschlussfassung werden die Haushaltsmittel über die Änderungsliste in den Haushalt 2025 aufgenommen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Träger*innen der Migrationsberatungsstellen beantragen erneut eine Förderung der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH).
1. Antrag des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e.V. für die Förderung Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Norderstedt in Höhe von 4.000,00 Euro für 2025
2. Antrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH für die Förderung 2025
- 2.1. der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) in Bad Segeberg in Höhe von 20.000,00 Euro und
- 2.2. der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Bad Segeberg in Höhe von 15.000,00 Euro.
3. Antrag des Diakonischen Werkes Altholstein für die Förderung der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) an den Standorten Kaltenkirchen und Bad Bramstedt a) 2025 in Höhe von 27.900 Euro und b)2026 in Höhe von 31.950 Euro.
Sachverhalt:
Seit 2023 fördert der Kreis Segeberg auf Antrag einzelner Träger die Migrationsberatung im Kreis Segeberg. Folgende Übersicht stellt die Standorte, die Fördersummen und die Träger dar:
Träger*innen |
Beratungsformat |
Kommunale |
Förderung für |
Förderung für |
Diakonisches
Standort/e: Bad Segeberg, Außenstelle in: Wahlstedt,
|
MBSH 1,5 Stellen gefördert vom Land
MBE 1,0 Stelle Gefördert vom Bund
0,5 JMD Stelle gefördert vom Bund |
Nein |
1. Förderung MBSH in Höhe von bis zu 10% zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 15.000€ (DrS/2022/174-03)
2. Förderung MBE mit bis zu 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 9.0000€ (DrS/2022/174-03) |
1. MBSH bis zu 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 15.000€ wird gefördert (DrS/2022/174-03)
2. MBE in Höhe von bis zu 10% zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 9.000€ werden gefördert (DrS/2023/200) |
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. in Norderstedt
Standort/e: Norderstedt |
MBE 0,5 Stelle gefördert vom Bund
|
Nein |
Keine |
MBE bis zu 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird mit maximal 4.000€ gefördert (DrS/2024/010) |
Diakonisches Werk HH- West/Südholstein in Norderstedt
Standort/e: Norderstedt und Kaltenkirchen |
MBSH 2,0 Stellen gefördert vom Land und der Kommune
|
10% Förderung durch die Stadt Norderstedt |
Keine |
Keine |
Internationaler Bund Nord
Standort/e: Norderstedt und Kaltenkirchen |
JMD 1,0 Stelle gefördert vom Bund |
Nein |
Keine |
Keine |
Diakonisches Werk Altholstein in Kaltenkirchen und Bad Bramstedt
Standort/e: Bad Bramstedt und Kaltenkirchen |
MBSH 1,5 Stellen gefördert vom Land |
Nein |
Förderung MBSH in Höhe von bis zu 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 16.000€ gefördert. (DrS/2022/174-02) |
MBSH in Höhe bis zu 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 14.413€ werden gefördert (DrS/2022/174-02) |
Die Träger*innen der Migrationsberatungsstellen bieten als Beratungsformate die MBE (Migrationsberatung für Erwachsene) an, welche mit Bundesmitteln und die MBSH (Migrationsberatung Schleswig-Holstein) welche mit Landesmitteln gefördert werden. Beide Beratungsformate haben unterschiedliche Zielgruppen.
MBE: Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer (mit entsprechendem Aufenthaltstitel)
Seit 2005 bietet der Bund die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte an. Dieses Angebot ergänzt den Integrationskurs für Migrantinnen und Migranten. Sie ist ein wesentlicher Baustein im Integrationsangebot des Bundes.
Das speziell auf Neuzugewanderte zugeschnittene Beratungsangebot steht vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach Ankunft zur Verfügung. Es zielt darauf ab, zugewanderte Personen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Es soll sie zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigen.
Die Förderung erfolgt durch das BMI und wird vom BAMF durchgeführt. Der Zuwendungsempfänger muss im Rahmen der Antragstellung versichern, dass die Gesamtfinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gesichert ist.
MBSH: Migrationsberatung Schleswig-Holstein (unabhängig vom Aufenthaltsstatus, insbesondere für Geflüchtete)
Die Migrationsberatung (MBSH) ergänzt die Migrationsberatung des Bundes subsidiär. Sie informiert und berät Zugewanderte zu migrationsspezifischen Fragestellungen und steht allen Personengruppen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zur Verfügung.
Als sozialpädagogisches Grundberatungsangebot und Instrument der Erstintegration hat sie zum Ziel, die zu beratenden Personen zeitnah bei ihrer individuell benötigten Orientierung im neuen Lebensumfeld zu unterstützen. Hierfür berät sie Migrantinnen und Migranten mit dem Fokus auf einen schnellen Zugang zu den Regeldiensten und anderen Angeboten, indem ein Verständnis der jeweils relevanten Regeln und Strukturen vermittelt wird und eine Weiterleitung an diese Stellen erfolgt.
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger soll eigene Mittel oder Mittel Dritter in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten einbringen.
Aktuelle Situation und Rahmenbedingungen
Die Träger*innen der Migrationsberatungsangebote stehen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Personalkosten, Inflation und unzureichender Anpassung der Fördermittel. Die wichtigsten Punkte hierbei sind:
- Deckungslücke zwischen der Fördersumme des Bundes und Landes und den aufzubringenden Eigenmitteln der Träger*innen.
- Fördermittel pro Vollzeitstelle wurden nur minimal erhöht, während die Personalkosten stark gestiegen sind.
- Träger*innen müssen derzeit durchschnittlich 25% der Kosten durch Eigenmittel aufbringen.
- Rückläufige Kirchensteuermittel aufgrund der sinkenden Einnahmen aus Kirchensteuern verschärfen die finanzielle Lage.
- Die Kosten für Personal, Miete und Energie steigen kontinuierlich an.
Diese Probleme betreffen nicht nur einzelne Träger*innen, sondern das gesamte System der Migrationsberatungsstellen in Schleswig-Holstein, was sich in den Anträgen der Träger*innen kreisweit deutlich zeigt.
Die Migrationsberatungsangebote (MBE und MBSH) sind unverzichtbar für die Integration von Zugewanderten. Sie bieten Unterstützung in verschiedenen Bereichen wie Aufenthaltsrecht, Asylverfahren, Familiennachzug und Integration.
- Intensives Case Management: Berater*innen bieten gezielte Unterstützung basierend auf individueller Situation und Problematik der Ratsuchenden.
- Fachwissen und Kompetenz: Berater*innen verfügen über spezialisierte Fachkenntnisse, Fremdsprachen -bei Sprachbarrieren wird gezielt mit Sprachmittler*innen und Dolmetscher*innen gearbeitet- und interkulturelle Kompetenzen
- Netzwerke und Kooperationen: Langjährig aufgebaute Netzwerke und Kooperationen, z.B. mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter, unterstützen die Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Beratungsangebote der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) sind unverzichtbare Formate, die Zugewanderte bei den vielfältigen Herausforderungen der Integration unterstützen. Die Zahl der Neuzugewanderten steigt konstant, und die Beratungen zu Themen wie Aufenthaltsrecht, Asylverfahren, Familiennachzug, Anerkennungsberatung, Gesundheitssystem, behördliche Strukturen, Integration und Teilhabe im sozialen Umfeld, Bildungssystem und vieles mehr sind ein essenzieller Bestandteil der Integrationsarbeit im Kreis Segeberg. Diese Angebote können nicht ersetzt werden, da die Komplexität der Probleme der Ratsuchenden eine intensive Begleitung im Case Management erfordert. Ein Wegfall der Migrationsberatungsstellen würde die Integrationsprozesse erheblich verlängern oder stagnieren lassen und zu höheren Kosten im sozialen Hilfesystem führen.
1. Antrag des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e.V. für die Förderung der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Norderstedt für das Jahr 2025 in Höhe von 4.000,00 Euro
Begründung:
Die Caritas möchte das Angebot der MBE aufrechterhalten, welches nur möglich ist, wenn die finanzielle Last auf mehrere Schultern verteilt wird. Aus finanziellen Gründen hat der Träger bereits vor zwei Jahren die MBE-Stelle in Norderstedt halbieren müssen und fürchtet nun um den Erhalt des noch bestehenden Beratungsangebotes. Die MBE in Norderstedt verfügt nur über eine 0,5 Stelle.
Im Folgenden werden die Beratungszahlen der Beratungsstelle und der Finanzierungsplan des Trägers aufgezeigt.
Beratungszahlen der MBE Caritasverband 2022 – 1. Halbjahr 2024
Beratungszahlen der MBE des Caritasverbandes 2022 – 1. Halbjahr 2024
Einzugsgebiet der MBE Norderstedt: Stadt Norderstedt
Häufigste Herkunftsländer in Beratung: Ukraine, Afghanistan, Syrien, Eritrea, Armenien
Beratungsfaktoren |
2022 |
2023 |
1.Halbjahr 2024 |
Stellenanteil der Berater*in
beratende Personen |
0,5
249 |
0,5
299 |
0,5
170 |
mitberatende Personen (Angehörige, Freunde, Bekannte) |
490 |
471 |
224 |
Durchschnitt der geführten Beratungsgespräche pro Person
Beratungskontakte der beratenden Personen gesamt (persönlich, telefonisch, per E-Mail) |
1,9
492 |
2,02
604 |
2,05
350 |
|
|
|
|
Anzahl Herkunftsländer |
20 |
15 |
16 |
|
|
|
|
Die Abfrage der Beratungsfaktoren erfolgte durch die Kreisverwaltung in Form eines Online-Fragebogens.
Die aufgeführten „Beratungskontakte der beratenden Personen gesamt“ beziehen sich ausschließlich auf diese und nicht auf die mitberatenden Personen. Die Beratungskontakte können persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgt sein.
„Mitberatenden Personen“ sind Personen, die in der Beratung anwesend waren und ggf. auch Fragen und Anliegen mit den Beratern*innen geklärt haben.
Der „Durchschnitt der Beratungskontakte“ sagt nichts über die Länge eines Beratungskontaktes aus. Wenn Beratungskontakte ein vorgegebenes Zeitfenster befolgen, kann es dazu führen, dass die Häufigkeit der Beratungskontakte steigt. Auch ist eine fehlende Sprachmittlung und die Vielschichtigkeit von Anliegen/Fragestellungen ursächlich für die Anzahl von Beratungskontakten.
Die Finanzierung der Fachaufgabe mit Landes- und Eigenmitteln des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e.V. für MBE stellt sich vorbehaltlich einer Bewilligung wie folgt dar:
Finanzierungsplan
|
|
Name des Trägers |
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. – Landesstelle Schleswig-Holstein |
Art des Beratungsformates |
Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) Norderstedt |
Stellenanteile
|
0,5 |
Jahr der Beantragung
|
2025 |
|
|
Ausgaben |
2025 |
Personalausgaben |
42.647,91€ |
Verwaltungsausgaben |
1.619,00€ |
Sachausgaben |
3.130,00€ |
Sprach- und Kulturmittlung/Dolmetscherkosten |
1.000,00€ |
Summe insgesamt |
48.396,91€ |
|
|
Einnahmen |
|
Beantragte Förderung MSJFSIG/BAMF |
40.500,00€ |
Eigenmittel des Trägers |
3.896,91€ |
Beantragte Förderung Kreis Segeberg |
4.000,00€ |
Weitere Drittmittel |
|
Summe insgesamt |
48.396,91€ |
2. Antrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH für die Förderung 2025
2.1. der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) in Höhe von 20.000,00 Euro und
2.2. der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Höhe von 15.000,00 Euro.
Begründung:
Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg merkt an, dass die Bezuschussung durch den Bund und das Land nicht auskömmlich ist. Durch Tarifsteigerungen, die Inflation und steigende laufende Kosten kommen die Träger immer mehr an ihre Grenzen, die Stellen aufrecht zu erhalten. Da das Defizit deutlich höher ist als 10%, beantragt der Träger auch für das Jahr 2025 die Bezuschussung durch den Kreis Segeberg.
Im Folgenden werden die Beratungszahlen der Beratungsstelle und die Finanzierungspläne des Trägers aufgezeigt.
2.1. Beratungszahlen der MBSH Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg 2022 – 1. Halbjahr 2024
Bei dem abgefragten Zeitraum muss für die MBSH berücksichtigt werden, dass von 1,5 Stellen überwiegend nur 0,5 bis 1,0 Stelle besetzt werden konnten. Ursächlich dafür ist die Langzeiterkrankung einer Fachkraft und der bestehende Fachkräftemangel bei den Bemühungen die Stellen neu zu besetzen.
Beratungszahlen der MBSH des Diakonischen Werkes Plön-Segeberg
2022 – 1. Halbjahr 2024
Einzugsgebiet der MBSH: Stadt Bad Segeberg, Stadt Wahlstedt, Amt Boostedt-Rickling, Amt Bornhöved, Amt Itzstedt, Amt Leezen, Amt Trave-Land
Häufigste Herkunftsländer in Beratung: Afghanistan, Syrien, Irak, Iran
Beratungsfaktoren |
2022 |
2023 |
1.Halbjahr 2024 |
Stellenanteil der Berater*in
beratende Personen |
1,5
89 |
1,5
90
|
1,5
81
|
mitberatende Personen (Angehörige, Freunde, Bekannte) |
64 |
57 |
20 |
Durchschnitt der geführten Beratungsgespräche pro Person
Beratungskontakte der beratenden Personen gesamt (persönlich, telefonisch, per E-Mail) |
4,7
420 |
4
360 |
2,7
220 |
|
|
|
|
Anzahl Herkunftsländer |
13 |
14 |
9 |
|
|
|
|
Die Finanzierung der Fachaufgabe mit Landes- und Eigenmitteln des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg für MBSH stellt sich vorbehaltlich einer Bewilligung wie folgt dar:
Finanzierungsplan
|
|
Name des Trägers |
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH |
Art des Beratungsformates |
Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH)
|
Stellenanteile
|
1,5 |
Jahr der Beantragung
|
2025 |
|
|
Ausgaben |
2025 |
Personalausgaben |
119.570,97€ |
Verwaltungsausgaben |
29.500,00€ |
Sachausgaben |
500,00€ |
Sprach- und Kulturmittlung/Dolmetscherkosten |
7.500,00€ |
Summe insgesamt |
157.070,97€ |
|
|
Einnahmen |
|
Beantragte Förderung MSJFSIG/BAMF |
105.750,00€ |
Eigenmittel des Trägers |
31.320,97€ |
Beantragte Förderung Kreis Segeberg |
20.000,00€ |
Weitere Drittmittel |
|
Summe insgesamt |
157.070,97€ |
2.2. Beratungszahlen der MBE Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg 2022 – 1. Halbjahr 2024
Beratungszahlen der MBE des Diakonischen Werkes Plön-Segeberg
2022 – 1. Halbjahr 2024
Einzugsgebiet der MBSH: Stadt Bad Segeberg, Stadt Wahlstedt, Amt Bornhöved, Amt Itzstedt, Amt Leezen, Amt Trave-Land
Häufigste Herkunftsländer in Beratung: Afghanistan, Syrien, Irak, Iran, Ukraine
Beratungsfaktoren |
2022 |
2023 |
1.Halbjahr 2024 |
Stellenanteil der Berater*in
beratende Personen |
1,0
145 |
1,0
111
|
1,0
85
|
mitberatende Personen (Angehörige, Freunde, Bekannte) |
52 |
115 |
60 |
Durchschnitt der geführten Beratungsgespräche pro Person
Beratungskontakte der beratenden Personen gesamt (persönlich, telefonisch, per E-Mail) |
7,3
1061 |
13,05
1449 |
7,1
604 |
|
|
|
|
Anzahl Herkunftsländer |
4 |
13 |
11 |
|
|
|
|
Die Finanzierung der Fachaufgabe mit Landes- und Eigenmitteln des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg für MBE stellt sich vorbehaltlich einer Bewilligung wie folgt dar:
Finanzierungsplan
|
|
Name des Trägers |
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH |
Art des Beratungsformates |
|
Stellenanteile
|
1,0 |
Jahr der Beantragung
|
2025 |
|
|
Ausgaben |
2025 |
Personalausgaben |
73.033,00€ |
Verwaltungsausgaben |
9.000,00€ |
Sachausgaben |
200,00€ |
Sprach- und Kulturmittlung/Dolmetscherkosten |
2.615,00€ |
Summe insgesamt |
84.848,00€ |
|
|
Einnahmen |
|
Beantragte Förderung MSJFSIG/BAMF |
64.791,00€ |
Eigenmittel des Trägers |
5.057,00€ |
Beantragte Förderung Kreis Segeberg |
15.000,00€ |
Weitere Drittmittel |
|
Summe insgesamt |
84.848,00€ |
3. Antrag auf ergänzende Bezuschussung der Arbeit der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) des Diakonischen Werkes Altholstein an den Standorten Kaltenkirchen und Bad Bramstedt in Höhe von a) 27.900 Euro für das Jahr 2025 und b) 31.950 Euro für das Jahr 2026
Begründung:
Das Diakonische Werk Altholstein verweist darauf, dass die angepasste Landesrichtlinie für die Jahre 2024-2026 für die Förderung der MBSH nur in Höhe von 1,29 % angehoben wurde und danach stagniert, dies jedoch nicht die Tarifsteigerung und die allgemeinen steigenden Kosten der Diakonie deckt.
Der Träger sieht das Beratungsangebot für Geflüchtete besonders als diakonische Aufgabe und in der aktuellen gesamtgesellschaftlichen Situation äußerst wichtig und möchte alles daransetzen, die Beratungsstrukturen aufrecht zu erhalten. Innerhalb des Diakonischen Werkes werden die Ressourcen so gebündelt, dass auch in den kommenden Jahren 10% die erforderlichen Eigenmittel selbst in das Angebot eingebracht werden können.
Im Folgenden werden die Beratungszahlen der Beratungsstelle und der Finanzierungsplan des Trägers aufgezeigt.
Beratungszahlen der MBSH Diakonisches Werk Altholstein 2022 – 1. Halbjahr 2024
Beratungszahlen der MBSH des Diakonischen Werkes Altholstein
2022 – 1. Halbjahr 2024
Einzugsgebiet der MBSH: Stadt Bad Bramstedt, Stadt Kaltenkirchen, Amt Bad Bramstedt-Land, Amt Auenland Südholstein
Häufigste Herkunftsländer in Beratung: Afghanistan, Syrien, Iran, Ukraine, Irak
Beratungsfaktoren |
2022 |
2023 |
1.Halbjahr 2024 |
Stellenanteil der Berater*in
beratende Personen |
1,4
594 |
1,4
559 |
1,45
285 |
mitberatende Personen (Angehörige, Freunde, Bekannte) |
985 |
913 |
201 |
Durchschnitt der geführten Beratungsgespräche pro Person
Beratungskontakte der beratenden Personen gesamt (persönlich, telefonisch, per E-Mail) |
2,9
1765 |
2,6
1483 |
2,5
722 |
|
|
|
|
Anzahl Herkunftsländer |
25 |
22 |
24 |
|
|
|
|
Die Finanzierung der Fachaufgabe mit Landes- und Eigenmitteln des Diakonischen Werkes Altholstein für MBSH stellt sich vorbehaltlich einer Bewilligung wie folgt dar (2025 und 2026):
Die Verwaltung befürwortet die beantragten Förderungen der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Migrationsberatungsstellen der drei Träger.
Finanz. Auswirkung
|
Nein |
x |
Ja: |
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
2025, 66.900,00 Euro 2026, 31.950,00 Euro |
x |
Mittelbereitstellung |
|
x |
Teilplan: 3119400 |
|
|
In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 5314000000
|
|
In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
x |
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
66.900,00 |
Euro für 2025 und 31.950,00 Euro für 2026 |
|
|
(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
|
Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
|
Nein |
x |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
x |
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
97,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
360,1 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
423 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
416,1 kB
|
