Drucksache - DrS/2024/063
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst- und Kulturpreis und Förderpreis Kunst und Kultur des Kreises Segeberg - Änderung der Richtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Christine Künzel
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Künzel, Christine
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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11.06.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.07.2024
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08.10.2024
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05.12.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.07.2024
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10.10.2024
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg wird in der vorliegenden Neufassung beschlossen.
Damit die Vorbereitungen für die nächste Preisverleihung in 2025 auf Grundlage der Neufassung der Richtlinie erfolgen können, soll die Neufassung der Richtlinie bereits zum 01.08.2024 in Kraft treten.
Über folgende fünf, in der Synopse aufgeführte Änderungsvorschläge wird gesondert entschieden und beschlossen:
1. Rhythmus der Preisverleihung (1.2):
Die Preisverleihung erfolgt jährlich (ab 2025).
Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung.
2. Preisträgerschaft, hier: Altersgrenze Förderpreis (3.3)
Erhöhung bzw. Anpassung auf 27 Jahre
3. Preisverleihungen (5.)
Die Preisverleihungen finden im Rahmen einer gesonderten festlichen Veranstaltung statt.
4. Höhe der Mittel für die Preisverleihung und Nebenkosten
Für die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises werden Mittel in Höhe von mindestens 8.000 EUR (6.000 EUR Preisgelder, 2.000 EUR Nebenkosten) bereitgestellt (erstmals für das Jahr 2025).
Es werden (ab 2025) Mittel in Höhe von _____________ EUR bereitgestellt.
Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung.
5. Jury / Preisgericht, hier: Verfahren der Besetzung der Jury (7.1.)
Die Besetzung der Jury erfolgt durch den zuständigen Fachdienst. Der Fachausschuss wird über die Zusammensetzung der Jury informiert.
6. Jury / Preisgericht, hier: Stimmverteilung und Stimmwertung der Jury-Mitglieder (7.3)
Die Stimmen der Fachrichter*innen zählen zweieinhalbfach.
Das Ergebnis der Beschlüsse zu den einzelnen Punkten wird entsprechend in die Neufassung der Richtlinie übernommen. Die endgültige Neufassung wird dem Fachausschuss zur Sitzung am 11.06.2024 zur Kenntnis vorgelegt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg ist seit 01.01.2025 in Kraft. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 21.11.2021 wurde beschlossen (DrS/2021/211), die Preise ab dem Jahr 2023 alle zwei Jahre (statt wie vorher alle 3 Jahre) zu vergeben. Aus diesem Grund wurde eine Neufassung der Richtlinie von der Verwaltung vorgelegt und in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 21.06.2022 beschlossen (DrS/2021/211-2). Seit der Schaffung und Neubesetzung der Stelle der Kulturplanerin im FD 51.10 ist diese mit der Organisation und Durchführung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur befasst. Aus der Erfahrung der Organisation der Preisverleihung in der Kategorie Bildende Künste zum Thema „Kreis“ im Jahr 2023 haben sich Änderungsvorschläge ergeben, die nachfolgend erläutert werden.
Sachverhalt:
1. Kulturpreisintention, hier: Rhythmus der Preisverleihung
Das Verfahren in 2023 hat gezeigt, dass der bereits 2022 in Verbindung mit der Aktualisierung der Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises diskutierte Wunsch (siehe Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom April 2021; DrS/2021/086) nach einer jährlichen Preisvergabe mit der geschaffenen und besetzten Stelle der Kulturplanerin umsetzbar wäre.
Daraus würde folgen, dass auch jährlich die Mittel für die Preisverleihung und Nebenkosten in den Haushalt eingeplant werden. Sollte dieses entschieden werden, kann im Herbst im Rahmen der Haushaltsberatung die Richtlinie noch außer Kraft gesetzt werden, denn es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung.
Wichtig ist jetzt die Arbeitsfähigkeit für die Vorbereitung für den KuK-Preis 2025 sicherzustellen. Unabhängig davon besteht natürlich die Möglichkeit, den zweijährigen Vergaberhythmus beizubehalten oder anderes zu beschließen.
2. Preisträgerschaft, hier: Altersgrenze Förderpreis
Die Altersgrenze für „junge Menschen“ wird auf „die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ angepasst.
Hintergrund: In Deutschland ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ein junger Mensch, „wer noch nicht 27 Jahre alt ist“.
3. Preisverleihungen, hier: Rahmen der Preisverleihungen
Bei der letzten Preisverleihung im Dezember 2023 hat sich gezeigt, dass es wirkungsvoller wäre, die Preisverleihung als gesonderte feierliche Veranstaltung zu gestalten (wie z.B. auch in Norderstedt). Die ausgezeichneten Künstler*innen mussten nach der Auszeichnung schnell die Bühne räumen, es gab danach keine Möglichkeit des Feierns und des Austausches mehr. Eine Preisverleihung im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung würde auch ein anderes/breiteres Publikum anziehen und auch mehr Künstler*innen. Dies würde dazu beitragen, den Preis im Kreis bekannter zu machen und dem Preis insgesamt eine größere Bedeutung und Aufmerksamkeit im Kreis verleihen.
Daher sollen die Preisverleihungen zukünftig nicht (mehr) im Rahmen einer Kreistagssitzung stattfinden, sondern im Rahmen einer gesonderten festlichen Veranstaltung.
4. Preisverleihungen, hier: Höhe der Mittel für die Preisverleihung und Nebenkosten
Für eine gesonderte Veranstaltung zur Preisverleihung müssten dann allerdings mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden: statt derzeit 7.000 EUR (6.000 EUR Preisgelder, 1.000 Nebenkosten) wäre mindestens eine Erhöhung auf 8.000 EUR notwendig (6.000 EUR Preisgelder, 2.000 EUR Nebenkosten); bei einer jährlichen Preisverleihung wären das jährlich mindestens 8.000 EUR.
Bisher wurde bei der Höhe der Mittel nicht berücksichtigt, dass ein Teil der Auszeichnung laut Richtlinie (Punkt 4: Art und Umfang der Auszeichnung) darin besteht, „Möglichkeiten zu schaffen, die ausgezeichneten Kunstwerke einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen“.
Im Anschluss an die Preisverleihung 2023 wurde konkret eine Ausstellung aller eingereichten Kunstwerke beschlossen. Aufgrund des Termins der Preisverleihung am 07.12.2023 war es nicht möglich, die Ausstellung in 2023 umzusetzen. Die Ausstellung soll vom 05. bis 17. Mai 2024 in der REMISE stattfinden.
Doch wurden die Kosten (u.a. Versicherungskosten, Kosten für Plakate, Flyer, Material und Honorare für Aufsichten) für eine solche Ausstellung nicht bei der Haushaltsplanung für 2024 berücksichtigt.
5. Jury / Preisgericht, hier: Verfahren der Besetzung der Jury
Gemäß der aktuell geltenden Richtlinie ist es so, dass der zuständige Fachausschuss die Besetzung der Jury beschließt. Im Rahmen der Vorbereitung der Preisverleihung im Jahr 2023 haben sich Nachteile dieser Regelung offenbart. Aufgrund der Kommunalwahl mussten die im Kreistag vertretenen Fraktionen neue Jury-Mitglieder benennen.
Ein Fachjuror hat kurz vor der ersten Jury-Sitzung seine Teilnahme an der Jury abgesagt, ein anderer konnte es terminlich nicht einrichten, an den Jury-Sitzungen teilzunehmen. Um die fachliche Kompetenz in der Entscheidungsfindung nicht zu gefährden, hatte sich die Verwaltung um die Verpflichtung eines weiteren Fachjurors bemüht. Dieser musste dann jedoch offiziell vom Fachausschuss per Beschluss bestätigt werden. Aufgrund dieser Erfahrung erweist sich dieses Verfahren als wenig praxistauglich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Besetzung der Jury durch den zuständigen Fachdienst erfolgt und der Ausschuss zeitnah über die Zusammensetzung der Jury informiert wird.
6. Jury / Preisgericht, hier: Stimmverteilung und Stimmwertung der Jury-Mitglieder
Laut der Richtlinie sind die Mitglieder der Jury grundsätzlich gleichberechtigt. Allerdings ist es so, dass die Fachjuror*innen gegenüber den Sachjuror*innen zahlenmäßig stets in der Minderheit sind. So besteht die Gefahr, dass sich bei der Entscheidung über die Preisvergaben Sachkompetenz gegenüber Fachkompetenz durchsetzt.
Vorschlag: Um die Bedeutung der Sachkunde bei der Entscheidung über die Preisvergabe zu stärken, zählen die Stimmen der Fachrichter*innen zweieinhalbfach.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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6.000 EUR Preisgeld zzgl. 2.000 EUR Nebenkosten jährlich ab 2025 unter dem Vorbehalt der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung |
X |
Mittelbereitstellung |
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X |
Teilplan: 252 „Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen“ |
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X |
In der Ergebnisrechnung 2521200 „Kunst- und Kulturförderung“ |
Produktkonto: 529101 „kulturelle Arbeiten |
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
X |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
X |
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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183,6 kB
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