Drucksache - DrS/2022/062-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderung im Kreis Segeberg: Anpassung des Aufgabenübertragungsvertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportverband
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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26.11.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Kreis Segeberg stellt im Rahmen der vertraglichen Aufgabenübertragung der Sportförderung an den Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) für die investive Sportförderung gemäß § 4 des Vertrages vom 01.07.2022 für die Jahre 2025 …..jeweils einen Betrag in Höhe von ……… EURO zur Verfügung. Der vorstehend genannte Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.
Der Beschluss des Kreistages vom 09.12.2010 (DrS/2010/139) über eine jährlich fortlaufende Grundförderung in Höhe von 240.000 EURO wird aufgehoben.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreis Segeberg hat per Vertrag (letzte Anpassung vom 01.07.2022) die Aufgabe der Sportförderung an den Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) übertragen. Zu den Aufgaben des KSV gehört auch die Abwicklung der investiven Sportförderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2024. Die Bereitstellung entsprechender Fördermittel des Kreises gemäß § 7 (Budget) des Vertrages läuft zum 31.12.2024 aus. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob und ggfs. in welcher Höhe der Kreis aufgrund des Antrages des KSV vom 05.08.2024 auch weiterhin Fördermittel zur Verfügung stellt. Näheres dazu im Sachverhalt.
Sachverhalt:
1. Antrag des Kreissportverbandes Segeberg e.V.
Mit Schreiben vom 05.08.2024 beantragt der KSV für die Jahre ab 2025 ff. weitere Fördermittel in Höhe von 800.000 EURO jährlich, um die investive Sportförderung gemäß den Richtlinien des Kreises zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2024 auch ab dem Jahr 2025 fortführen zu können.
2. Aufgabe der Förderung von Investitionsvorhaben
Der Kreis Segeberg hat seit dem Jahr 2007 per Vertrag die Aufgabe der Sportförderung an den Kreissportverband Segeberg (KSV) übertragen. Zu den Aufgaben des KSV gehört seither und aktuell gemäß § 4 des Vertrages vom 01.07.2022 auch die Abwicklung der investiven Sportförderung gemäß den Richtlinien des Kreises zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2024. Die Bereitstellung entsprechender Fördermittel des Kreises läuft gemäß § 7 (Budget) des Vertrages zum 31.12.2024 aus. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 hat der Kreis aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2021 (s. DrS/2017/193-2) zuletzt Mittel in Höhe von 1.055.000 EURO jährlich zur Verfügung gestellt.
3. Übersicht / bereitgestellte Fördermittel für die Investitionsvorhaben
in den Jahren 2007-2024:
Jahr |
Betrag |
Beschluss |
Erläuterungen |
Mittelübertragungen |
2007- 2010 |
270.000 € |
DrS/2007/ 113-1 |
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2011- 2016 |
240.000 € |
DrS/2010/ 139 |
Neuabschluss des Vertrages / Reduzierung der Fördermittel 2011 ff. |
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2017- 2018 |
480.000 € |
DrS/2016/ 223 |
Anhebung der Fördersumme für 3 Jahre / Summe lediglich ausgezahlt für 2017-2018 |
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2019 |
1.080.000 € |
DrS/2018/ 124 |
Weitere Anhebung der Fördersumme befristet für 2019/2020/2021 von 480.000 € um 600.000 €. Gesamter Förderbetrag an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Verwendungsnachweis: 469.200 € |
aus 2018 waren durch Übertragung in das Jahr 2019 noch Mittel in Höhe von 91.082 € in Maßnahmen gebunden |
2020 |
1.080,000 € |
DrS/2018/ 124 |
Weitere Anhebung der Fördersumme befristet für 2019/2020/2021 von 480.000 € um 600.000 €. Gesamter Förderbetrag an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Verwendungsnachweis: 491.550 € |
aus 2019 waren durch Übertragung in das Jahr 2020 noch Mittel in Höhe von 721.282 € in Maßnahmen gebunden |
2021 |
1.080.000 € |
DrS/2018/ 124 |
Weitere Anhebung der Fördersumme befristet für 2019/2020/2021 von 480.000 € um 600.000 €. Gesamter Förderbetrag an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Verwendungsnachweis: 428.800 € |
aus 2020 waren durch Übertragung in das Jahr 2021 noch Mittel in Höhe von 1.330.332 € in Maßnahmen gebunden |
2022 |
1.055.000 € |
DrS/2017/ 193-2 |
Förderbetrag befristet für den Zeitraum 2022-2024. 500.000 € an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Verwendungsnachweis: 436.100 € |
aus 2021 waren durch Übertragung in das Jahr 2022 noch Mittel in Höhe von 2.001.532 € in Maßnahmen gebunden |
2023 |
1.055.000 € |
DrS/2017/ 193-2 |
Förderbetrag befristet für den Zeitraum 2022-2024. 500.000 € an KSV ausgezahlt. Ausgaben gemäß Verwendungsnachweis: 445.450 € |
aus 2022 waren durch Übertragung in das Jahr 2023 noch Mittel in Höhe von 2.085.432 € in Maßnahmen gebunden |
2024 |
1.055.000 € |
DrS/2017/ 193-2 |
Förderbetrag befristet für den Zeitraum 2022-2024. Ausgaben noch offen |
aus 2023 waren durch Übertragung in das Jahr 2024 noch Mittel in Höhe von 2.159.982 € in Maßnahmen gebunden |
2025 ff |
offen Beschluss |
Antrag des KSV |
Beschluss noch offen / vorgesehen für den Kreistag am 11.12.2024 |
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erforderlich |
05.08.24: 800.000 € |
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4. Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag des KSV:
Zu dem Antrag des KSV vom 05.08.2024 hatte die Verwaltung bereits im Ausschuss für Bildung Kultur und Sport am 10.09.2024 mit der Berichtsvorlage Drucksache DrS 2022/062-02 wie folgt Stellung genommen:
Zur derzeitigen Beschlusslage bezüglich der investiven Förderung:
Mit Beschluss des Kreistages vom 09.12.2010 (DrS/2010/139) wurde im Zuge der Abstimmung über den damaligen Neuabschluss des Aufgabenübertragungsvertrages zur Sportförderung zwischen dem Kreis Segeberg und dem KSV auch über eine Reduzierung der Mittel für die investive Sportförderung entschieden.
Bis dato stellte der Kreis jährlich einen Betrag in Höhe von 270.000 EURO bereit. Mit dem vorstehend genannten Beschluss wurden die Fördermittel unbefristet auf einen Betrag in Höhe von 240.000 EURO jährlich reduziert. Dieser Beschluss wurde bis heute nicht aufgehoben.
In den darauf folgenden Jahren bis heute gab es mehrere Beschlüsse (s. vorstehende Aufstellung), die jeweils zu einer zeitlich begrenzten Erhöhung der Fördermittel führten. Die letzte Erhöhung auf einen Betrag in Höhe von 1.055.000 EURO wurde befristet für die Jahre 2022-2024 beschlossen. Aufgrund der Corona-Zeit sind in den vergangenen Jahren etliche Bauvorhaben gar nicht oder zeitverzögert umgesetzt worden. Auch weiterhin besteht ein erheblicher Sanierungsstau bei den Sportstätten. Aufgrund der Anpassung der Richtlinien (höhere Förderung einzelner Maßnahmen) ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Maßnahmen wieder steigen wird.
Für die Zukunft ist zu entscheiden, ob und ggfs. wie der Sport ab dem Jahr 2025 investiv gefördert werden soll.
Wird der Antrag des KSV auf eine Förderung in Höhe von 800.000 EURO ab dem Jahr 2025 abgelehnt, fällt die jährliche Fördersumme aufgrund des Beschlusses aus dem Jahr 2010 unbefristet auf einen Betrag in Höhe von 240.000 EURO zurück.
Es wäre ein entsprechender Beschluss darüber zu fassen, wenn diese unbefristete Förderung ab dem Jahr 2025 ff aufgehoben werden soll und ggfs. darüber hinaus zu beschließen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum seitens des Kreises Fördermittel bereitgestellt werden sollen.
Im Rahmen der Prüfungen zur Haushaltskonsolidierung 2025 hat die Verwaltung die investive Sportförderung als konsolidierungsfähig eingeordnet. Es wird auf die Zeile 8 (Finanzplan investiv) der Gesamtliste sowie auf Tabelle D der Konsolidierungsunterlagen verwiesen.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Haushaltsjahr 2025 |
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Mittelbereitstellung |
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x |
Teilplan:421 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
|
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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