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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/099-05

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Die Vorlage gibt zusätzliche Informationen zur Wettkampffähigkeit der Halle und

beschreibt die geplante Bauausführung hinsichtlich Ausschreibung der Bauleistungen, Kosten und Termine.

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschlussfassung des Kreistages vom 17.06.2021 (DrS/2021/099) wurden die Planungen zur Grundsanierung der Kreissporthalle bis Leistungsphase 3 durchgeführt.

 

Mit Beschlussfassung des Kreistages vom 07.12.2023 (DrS/2021/099-03) werden die Planungen bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen) durchgeführt.

 

Die Erweiterung der Kreissporthalle, entsprechend der Bedarfsanmeldung des Kreissportverbandes aus den Vorlagen DrS/2021/099-01 und 099-02, wurde nicht beschlossen und ist hier nicht enthalten.

 

 

Wettkampffähigkeit der Halle:

 

Im Zuge der weiteren Planung wurde nochmals die Umsetzung der Anforderungen für die Herstellung der Wettkampffähigkeit der Halle überprüft.

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:


Sprintbahn:

 

  • Ein Tartan- o. glw. Belag ist nicht zulässig, da die Sprintbahn notwendige Fluchtwege kreuzt
  • Die Übergänge zu Sporthallenbereich und Geräteräumen überschreiten zulässige Differenzen zwischen Rutschfestigkeitsklassen (DGUV „Sichere Schule“)
  • Die Anforderungen an Auslaufflächen sind bei Öffnung der Schiebetore für Schulzwecke erfüllt

 

 

Sprunggrube:

 

  • Die Weitsprunganlage ist zu kurz
  • Ein seitlicher und hinterer hindernisfreier Abstand ist nicht vorhanden

 

 

Lichte Raumhöhe:

 

  • Teile des Dachtragwerks unterschreiten geringfügig die gem. DIN 18032-1 erforderliche min. lichte Raumhöhe von 7 m. Dies hat allerdings nur geringfügig Einfluss auf die Wettkampffähigkeit der einzelnen Sportarten

 

 

Spielfeldaufteilung:

 

  • Die Halle erfüllt im Bestand nicht die Anforderung insbesondere für die Sportarten Volleyball, Badminton Wettkämpfe (für Schulsport sind 5,5 m ausreichend) und Basketball gem. DIN 18032-1, Tabelle A.1 (Maße für wettkampfmäßige Nutzung nach Bestimmung der Sportfachverbände)

 

Spielfeldaufteilungen

 

  • Badmintonfelder: die Wettkampfanforderungen sind erfüllt
  • Fußball: die Wettkampfanforderungen sind erfüllt
  • Handball: die Wettkampfanforderungen sind erfüllt
  • Volleyball Querfeld: die Wettkampfanforderungen sind erfüllt
  • Volleyball Längsfeld: die Wettkampfanforderungen sind nicht erfüllt, unzulässig gem. DIN 18032-1, hier kann der Sicherheitsabstand von 3 m an den Stirnseiten nicht eingehalten werden. Die Bodenhülsen können weiterhin für Übungszwecke verwendet werden.
  • Basketball Querfeld: die Wettkampfanforderungen sind erfüllt
  • Basketball Längsfeld: die Wettkampfanforderungen sind nicht erfüllt, unzulässig gem. DIN 18032-1, Sicherheitsabstände für Übungszwecke ausreichend.

 

Zusammenfassend sind die Spielfelder der einzelnen Sportarten bei sinnvoller Anordnung, trotz eingeschränkter Deckenhöhe im Randbereich, für Wettkämpfe nutzbar. Die Sprintbahn ist weiterhin nur für den Schulbetrieb geeignet, kann aber nicht mit einem für Laufbahnen geeigneten Belag ausgebildet werden. Hier stände ausschließlich Linoleum oder eine PUR-Beschichtung zur Verfügung. Tartan oder glw. Beläge sind in dieser Halle aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht realisierbar.

 

Die Sprunggrube erfüllt keine der gültigen Anforderungen (weder für Trainings- noch für Schulsport), da im Wesentlichen die Randabstände nicht eingehalten werden. Nachbesserungen sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten wirtschaftlich nicht möglich.

 

 

Ausschreibung, Kosten und Termine:

 

Die Kosten mit Stand der Kostenberechnung sind unverändert:

 

Kostengruppe

Kostenrahmen

Kostenberechnung

LP 3

KG 200

 127.000,00 €

 139.000,00 €

KG 300

 5.050.000,00 €

 8.101.000,00 €

KG 400

 1.540.000,00 €

 2.600.000,00 €

KG 500

 230.000,00 €

*)     287.500,00 €

KG 600

 

31.500,00 €

KG 700

 3.351.000,00 €

 3.231.000,00 €

Summe, brutto

 10.298.000,00 €

 14.390.000,00 €

gerundet

 10.300.000,00 €

 14.390.000,00 €

*) Stand Kostenrahmen

 

Die Planungen befinden sich in der Leistungsphase 5 und 6.

 

Um den geplanten Baustart zum 28.07.2025 zu halten, soll die Beschlussfassung der Stufe 3 (Bauausführung) im März 2025 auf Grundlage des Kostenvorschlags (verpreiste Leistungsverzeichnisse) erfolgen.

 

Die Ausschreibung der Bauleistungen (Leistungsphase 7) erfolgt dann im Anschluss in der Reihenfolge der auf der Baustelle benötigten Gewerke.

 

Geplanter Baubeginn:   28.07.2025

Geplante Fertigstellung:   21.07.2027

Geplante Nutzungsaufnahme: 16.08.2027

 

Es ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen (Mittelverschiebungen):

 

Haushaltsjahr

Mittelplanung alt (2024)

Mittelplanung neu (2025)

2021

50.000 €

50.000 €

2022

350.000 €

350.000 €

2023

460.000 €

460.000 €

2024

1.240.000 €

1.069.000 €

2025

6.730.000 €

2.412.000 €

2026

5.120.000 €

6.376.000 €

2027

440.000 €

3.673.000 €

gesamt

14.390.000 €

14.390.000 €

 

Die bisherige Mittelplanung ist in der Haushaltsplanung 2025ff angepasst.

 

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Anlagen

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