Drucksache - DrS/2024/234
Grunddaten
- Betreff:
-
Qualität im Ganztag - Vorbereitungen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Moritz Füller
- Verfasser 1:
- Füller, Moritz
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
26.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.12.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt ebenso wie der Bildungs- Kultur und Sportausschuss, der Hauptausschuss möge dem Kreistag empfehlen zu beschließen:
Zur dauerhaften Bewältigung der Aufgabenstellung Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und der steigenden Bedarfe durch den Rechtsanspruchsprozess an Ganztagsschulen im Kreis Segeberg wird durch die Verwaltung eine Anpassung des Etats „Qualität im Ganztag“ von derzeit 75.000€ auf jährlich 100.000€ ab 2025 vorgenommen. Der neue Betrag ist bereits im Haushaltsentwurf 2025 enthalten.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit dem Programm „Qualität im Ganztag“ unterstützt der Kreis seit 2018 die Ganztagsschulen, die Schulträger und die Träger der Ganztagsbetreuung im Kreis Segeberg auf umfangreiche Weise bei der Ganztagsentwicklung. Der Prozess der Vorbereitung auf den Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung in der Grundschule ab dem Sommer 2026 erfordert allerdings weitere Anpassungen, um den vielfältigen Herausforderungen entsprechend der Bedarfe in der Bildungsregion begegnen zu können. Mit der führenden Stiftung im Bundesgebiet für die Ganztagsentwicklung, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, hat der Kreis Segeberg deshalb eine weitreichende Kooperation zunächst bis zum Sommer 2026 vereinbart.
Zur dauerhaften Bewältigung der Aufgabenstellung Ganztagsförderungsgesetz und die steigenden Bedarfe durch den Rechtsanspruchsprozess an Ganztagsschulen wird durch die Verwaltung eine Anpassung des Etats beantragt.
Sachverhalt:
In den letzten sechs Jahren hat das Bildungsmanagement für den Kreis Segeberg im Programm „Qualität im Ganztag“ den Aufbau, die Weiterentwicklung und die Personalentwicklung im Themenfeld schulischer Ganztag auf vielfältige Weise umfangreich unterstützt. Dazu entstand auch eine entsprechende Dokumentation[1] der Leistungen die der Kreis Segeberg hier in den letzten Jahren anbieten konnte. Dazu gehören u.a.:
- Schaffung eines Weiterbildungsangebotes für Ganztagsmitarbeitende ab 2018 – „Qualität im Ganztag“ in Zusammenarbeit den hauptamtlichen VHS im Kreis Segeberg,
- Aufbau eines Netzwerkes für „Grundschulen auf dem Weg in den Offenen Ganztag“ von 2021 bis 2022 in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung,
- Aufbau einer Fachqualifizierung für Ganztagskoordinator*innen in Kursform ab 2021 („Ganztag leiten“[2] – ein Kurs jährlich) in Zusammenarbeit mit der Service Agentur ganztägig lernen SH und dem Kreis Herzogtum Lauenburg,
- Zusammenführung aller Fortbildungsangebote für pädagogisch tätige insbesondere für den Ganztag unter dem Dach von „ZUKUNFTWEITERBILDUNG“ (jährlich zwei Weiterbildungshefte) ab 2022 – www.zukunftweiterbildung.de
Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes – GaFöG vom 11. Oktober 2021 auf Bundesebene bereitet sich auch der Kreis Segeberg auf die zukünftigen Rahmenbedingen vor. Seitens des Landes Schleswig-Holstein kann man hier, im Jahre 2024, allerdings weiterhin nicht von einem geleiteten oder gut vorbereiteten Prozess sprechen. So fehlen immer noch wichtige Grundsatzentscheidungen wie die Ausgestaltung der Betriebskostenförderung (wird für 2025 erwartet), ein Orientierungsrahmen zur Ausgestaltung des Rechtsanspruches oder ein durch Fachveranstaltungen begleiteter Übergangsprozess in den Rechtsanspruch. Als prozessverantwortliche Instanz hat das Bildungsministerium hier bisher wenig Produktives auf den Weg gebracht.
Einzig die Investitionsrichtlinie zur Förderung des Ganztagsausbaus (GGSK II)[3] wurde 2024 initiiert, steckt aber bereits seit dem Start am 01.09.2024 in einer analogen Windhund-Vergabeproblematik und scheint bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt, entsprechend der gestellten Anträge, mehrfach überzeichnet zu sein.
Wer ist für was beim GaFöG zuständig?
In Schleswig-Holstein gibt es ca. 400 Grundschulen, und an jeder dieser Grundschulen muss der Rechtsanspruch ab 2026 bis 2029 aufwachsend für die Jahrgänge der Primarstufen 1 bis 4 vollumfänglich, umgesetzt werden. An fünf Tagen in der Woche müssen acht Stunden am Tag (inkl. Unterrichtszeit) und mit nur vier Wochen Schließzeit im Jahr Ganztagsbetreuungsangebote angeboten werden.
Formal haben die Kreise und Städte entsprechend dem SGB VIII in Schleswig-Holstein zukünftig eine feste Rolle bei der Umsetzung des GaFöG[4], allerdings fehlt bis heute seitens des Landes Schleswig-Holstein für die zukünftig rechtlich verantwortlichen Kreise und Städte eine klare Rollendefinition und Aufgabenzuweisung. So gibt es landesweit in den Jugendämtern, die formal bisher das SGB VIII rechtlich verantworten, bisher keine personellen Ressourcen für den Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung in der Grundschule und das Ganztagsförderungsgesetz. Auch im Kreis Segeberg ist dies bisher mangels formaler Grundlage so.
Der Fachbereich V – Jugend und Bildung stellt sich aktiv der Verantwortung, auch ohne Landes- und Bundesunterstützung und trotz fehlender klarer Aufgabenverortung im Rahmen der rechtlichen Einordnung im SGB VIII.
ZUKUNFT GANZTAG – Vorbereitung auf den Rechtsanspruch
Mit der Umsetzung von ZUKUNFT GANZTAG unterstützt der Kreis Segeberg seine Schulträger, Schulen und Ganztagsträger um den Umsetzungsprozess bis 2029 optimal fachlich zu begleiten. Im Sommer 2024 hat der Kreis daher eine zunächst auf zwei Jahre befristete Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), der führenden Stiftung für Ganztagsentwicklung in Deutschland, geschlossen. Hierin enthalten sind verschiedene Leistungen, die ohne die Unterstützung durch die Fachkolleg*innen der DKJS für den Kreis Segeberg nicht umsetzbar gewesen wären. Dazu gehören zunächst bis zum Sommer 2026:
- Durchführung von sechs halbtägigen moderierten Qualitätszirkeln, mit 10 zuvor durch ein Bewerbungsverfahren ausgewählten Schulstandorten, sowie den dazugehörigen Schul- und Ganztagsträger*innen.
- Angebot von sechs zweistündigen Online-Impulsen zu verschiedenen Ganztagthemen, inkl. Fachbeiträgen von Ganztagsexpert*innen.
- Gestaltung und Umsetzung des Newsletters ZUKUNFT GANZTAG (siehe Anhang 1) der nun mehrmals im Jahr exklusiv für den Kreis Segeberg erscheint.
- Umsetzung einer ersten Ganztagsfachkonferenz voraussichtlich im März 2025 für Ganztagsschulen im Kreis Segeberg
- Fachliche Begleitung einer AG Ganztagsstandards: Ziel ist die gemeinsame Entwicklung und Formulierung von fachlichen Standards für den schulischen Ganztag im Kreis Segeberg (Start im Frühjahr 2025)
Im Frühling 2026 wird das Bildungsmanagement mit der DKJS eine erste Evaluation der gemeinsamen bisher umgesetzten Programmbausteine erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen vorlegen. Damit verbunden wird eine entsprechende Empfehlung für die weitere Entwicklung von ZUKUNFT GANZTAG für den Zeitraum 2026 bis 2029 sein.
[1] Bitte schauen Sie bei Interesse dazu auch in die DrS/2017/200, DrS/2018/033, DrS/2018/230, DrS/2019/014, DrS/2019/281, DrS/2021/113 und DrS/2021/253
Finanz. Auswirkung
|
Nein |
x |
Ja: |
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
Die Förderung wird auf jährlich 100.000€ erhöht. Seit HH 2022, 75.000€ je Jahr. Der neue Betrag ist bereits im Haushaltsentwurf 2025 enthalten. |
|
Mittelbereitstellung |
|
|
Teilplan: 365 |
|
|
In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 531264100 Zuweisung Qualität schul. Ganztag
|
|
In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe von |
|
Euro |
|
(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
|
Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
|
Nein |
x |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
x |
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
279,7 kB
|
