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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt dem Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein zur Fortführung des Hilfesystems für die Bewohner*innen der städtischen Obdach- und Wohnungsloseneinrichtungen der Stadt Norderstedt für das Jahr 2025 ein Zuschuss in Höhe von 47.830,00 € zu bewilligen.

Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag die Mittel im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2025 zur Verfügung stellt.

 

Die Mittel werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2026 zur Verfügung gestellt. Bei positiver Beschlussfassung wird der Betrag über die Änderungsliste zum Haushalt 2025 in die Mittelfristplanung des Haushaltjahres 2026 aufgenommen.

 

Die Diakonie wird gebeten, in der ersten Sitzung nach den Sommerferien 2025 über die Maßnahme zu berichten.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Mit KT-Beschluss vom 07.12.2023 (DrS/2023/135) war der Diakonie zur Finanzierung einer halben Stelle in der TAS Norderstedt für das Jahr 2024 ein Zuschuss durch den Kreis als freiwillige Leistung bewilligt worden. Die Diakonie beantragt nun die Fortführung der Finanzierung für das Jahr 2025.

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.10.2024 beantragt das Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein gGmbH (kurz Diakonie) des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein für die Einrichtung „TagesAufenthaltsStätte (TAS) Norderstedt“ die Finanzierung einer halben Stelle für das Jahr 2025 (siehe Antrag vom 11.10.2024 – Anlage 1).

An die TAS Norderstedt ist die Beratungsstelle für wohnungslose Menschen angegliedert. Dort wird Beratung in sämtlichen sozialen und persönlichen Anliegen angeboten. Hierzu gehört die Unterstützung bei der Existenzsicherung mit Fragen zum Thema Wohnen sowie im Umgang mit Behörden einschließlich dem Ausfüllen von Anträgen. Diese sozialpädagogische Betreuung wird durch die Stadt Norderstedt mit 1,5 Stellen finanziert und konzeptionell unterstützt (siehe Stellungnahme der Stadt Norderstedt – Anlage 2).

Die Aufgaben der TAS Norderstedt sind herausfordernd. Um diesen Herausforderungen auch im Jahr 2025 begegnen zu können, möchte die Diakonie ihren Ansatz aus dem Jahr 2024 fortführen. Dieser ist im Konzept beschrieben (siehe Konzeption für Hilfen gem. §§ 67 ff SGB XII im Kreis Segeberg für Obdach- und Wohnungslose in den städtischen Notunterkünften in der Stadt Norderstedt - Anlage 3).

Die Diakonie hatte in der Sitzung des Sozialausschusses am 12.09.2024 über die Maßnahme berichtet (vgl. DrS/2024/163). Hervorzuheben ist, dass die durchgeführte sozialpädagogische Betreuung insgesamt zu einer Entspannung des Zusammenlebens unter den Menschen in der Einrichtung geführt hat. Auf diese Weise konnte das Vorkommen von aggressiven, konfliktreichen bis hin zu lebensgefährlichen Situationen sichtbar entschärft werden.

Für die Umsetzung des Konzeptes hat die Diakonie - wie schon im Jahr 2024 - eine Personalstelle im Umfang von 0,5 VZÄ vorgesehen. Neben diesen Kosten i.H.v. 39.750,00 € beantragt die Diakonie noch laufende Kosten i.H.v. 8.080,00 €, mithin Gesamtkosten i.H.v. 47.830,00 € für das Jahr 2025. Die Kalkulation ist nachvollziehbar. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 wird die Maßnahme durch den Kreis Segeberg mit einer Förderung i.H.v. 47.700,00 € unterstützt (vgl. DrS/2023/135).

Als gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme wird § 67 SGB XII gesehen. Gemäß § 67 SGB XII sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Der Kreis Segeberg ist Träger der Leistungen nach § 67 SGB XII. Leistungen nach dieser Vorschrift werden auch für Personen erbracht, die keine Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten.

Daher beantragt die Diakonie die Finanzierung der Maßnahme durch den Kreis Segeberg. Der Antrag wird von der Verwaltung unterstützt.

Die Kreisverwaltung befürwortet die Weiterführung der Maßnahme zumindest für das Jahr 2025. Hierbei ist zu sehen, dass die Einführung einer solchen Maßnahme als Hilfestellung für obdach- und wohnungslose Menschen Zeit braucht. Voraussetzung hierfür ist ein Vertrauensverhältnis zwischen den Klienten und der sozialpädagogischen Betreuung. Erst nach einer gewissen Zeit von einem bis zwei Jahren, kann die Wirkung der Maßnahme beurteilt werden.

In der ersten Sitzung nach den Sommerferien 2025 sollte der Träger wieder über die Maßnahme berichten. Dann kann der Sozialausschuss entscheiden, ob die Maßnahme verstetigt oder die Förderung beendet wird.

 

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises. Bei positiver Beschlussfassung wird der Betrag über die Änderungsliste in den Haushalt 2025 aufgenommen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Mittel in Höhe von 47.830,00 € müssen im TP 3115 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:  3115

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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