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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/023-06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt den vorgelegten Entwürfen Wirtschaftsplan 2025, Personalüberleitungsvertrag, Personalgestellungsvertrag und Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens IT-Allianz Nord AöR zu und empfiehlt:

  1. Der Kreistag beschließt die Errichtung des Kommunalunternehmens IT-Allianz Nord AöR gemeinsam mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg mit einer Stammeinlage in Höhe von jeweils 30.000 € zum 01.01.2025.
  2. Der Kreistag stimmt der Organisationssatzung des Kommunalunternehmens ITAllianz Nord AöR zu.
  3. Der Landrat wird ermächtigt, den der Vorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens IT-Allianz Nord AöR zu unterzeichnen.
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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Im Hauptausschuss am 06.06.2024 wurde das Ergebnis des im Februar 2023 beschlossenen Prüfauftrags zur Gründung eines IT-Verbundes vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Gleichermaßen wurde die Verwaltung beauftragt, die Gründung des Verbundes zum 01.01.2025 vorzubereiten und parallel dazu weitere Partner von Verbänden und Kommunen für die erfolgreiche Weiterentwicklung zu begeistern und zu gewinnen.

 

Die gewünschte Feinkonzeption inkl. der Gründungsdokumente werden nunmehr zum Beschluss vorgelegt.

 

 

Sachverhalt:

 

Im Hauptausschuss am 06.06.2024 wurde das Ergebnis des im Februar 2023 beschlossenen Prüfauftrags zur Gründung eines IT-Verbundes vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Gleichermaßen wurde die Verwaltung beauftragt, die Gründung des Verbundes zum 01.01.2025 vorzubereiten und parallel dazu weitere Partner von Verbänden und Kommunen für die erfolgreiche Weiterentwicklung zu begeistern und zu gewinnen.

 

Die Verwaltungen der beiden beteiligten Kreise haben in einem interkommunalen Gesamtprojekt und Beteiligung externer Expertise sowie der Personalräte eine Detailplanung für die Gründung und Inbetriebnahme eines gemeinsamen Verbundes erstellt. Diese ist als Anlage beigefügt. Dabei wurden die beschlossenen Änderungsanregungen entsprechend berücksichtigt.

Parallel zur Feinplanung wurden auch die für die Gründung relevanten Dokumente erstellt, die sich ebenfalls in der Anlage befinden.

 

Im Rahmen der Gründung kommunaler Unternehmen hat die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein innerhalb von sechs Wochen nach Beschlussfassung ein Widerspruchsrecht.

 

Die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein hat die Entwürfe im Vorfeld erhalten und einige Hinweise gegeben, die in den Entwurf der Organisationssatzung berücksichtigt wurden.

 

Bezüglich der Gewinnung von weiteren Partnern hat es im Juli eine Online-Umfrage zur Interessensbekundung im kreisangehörigen Bereich (Segeberg und Herzogtum Lauenburg) gegeben. Von 27 angeschriebenen Kommunen haben sich 22 zurückgemeldet. Von diesen 22 haben sich 13 positiv zu einem möglichen Beitritt geäußert. Ein Großteil davon sogar bereits ab 2026. Insgesamt zeigt dies das Wachstumspotenzial des Verbundes und den Bedarf an dessen (Teil-)Leistungen.

Wirtschafts- und Stellenplan wurde auf Basis der Vereinbarungen aus dem Grobkonzept erstellt.

 

Der Ergebnisplan der zukünftigen IT Allianz Nord AöR für das Jahr 2025 sieht Erträge und Aufwendungen in Höhe von 13.212.700 EUR vor, der Finanzplan Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.245.800 EUR sowie aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 5.358.300 EUR vor.

 

Davon entfallen auf den Kreis Segeberg Kostenerstattungen in Höhe von 6.972.500 sowie Zuweisungen für Investitionstätigkeiten in Höhe von 3.340.500 EUR.

 

Die Kostenerstattung des Kreises in Höhe von 6.972.500 EUR deckt den direkt zuordbaren Aufwand für den Kreis Segeberg gemäß Teilergebnisplan 111100 in Höhe von 4.138.400 EUR sowie einen auf den Kreis Segeberg anteilig entfallenden Betrag in Höhe von 2.834.100 EUR im Teilergebnisplan 11100, Innere Verwaltung. In diesem Teilergebnisplan sind Gemeinkosten veranschlagt, wie z.B. Personalkosten, Mietkosten, Dienstleistungsvergütungen für Buchhaltung und Personalverwaltung usw. Die Aufwendungen hierfür werden nach einem im Grobkonzept festgelegten Schlüssel auf die Kreise Segeberg und Herzogtum Lauenburg umgelegt.

 

Der Personalrat der Kreisverwaltung hat den mitbestimmungspflichtigen Teilen der Vertragsentwürfe zugestimmt.

 

Die Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der weiteren Personalien sind für die Kreistage im Dezember 2024 vorgesehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

X 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

s. anliegenden Wirtschaftsplan bzw. Darstellung im Sachverhalt
Der Kreishaushalt wird zusätzlich zu den bereits genannten laufenden und investiven Zuweisungen noch einen Aufwand in Höhe von rund 2 Mio. EUR für die Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Folge der Vermögensübertragung an den IT Verbund ausweisen. Hierfür wird der genaue Betrag erst Ende des Jahres feststehen.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 1114

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5315 und 549801

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 7816

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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