Drucksache - DrS/2024/146
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung von Pressebeiträgen an Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Susanne Schleicher
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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10.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.10.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.10.2024
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Beschlussvorschlag
Ab dem Jahr 2026 stellt der Kreis Segeberg die laufenden Kosten, die aufgrund des im Sachverhalt dieser Vorlage genannten Vertrages für den Betrieb eines Presseportals und die Nutzung von Pressebeiträgen an den Schulen im Kreisgebiet anteilig je Schüler*in anfallen, einmal jährlich den Schulträgern in Rechnung.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Land Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit allen weiteren Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland einen Vertrag zum Betrieb eines Presseportals und zur Nutzung von Pressebeiträgen an den allgemeinbildenden sowie den beruflichen Schulen in ihrem Gebiet abgeschlossen. Die für die laufende Nutzung entstehenden Kosten wird das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) zukünftig einmal jährlich den Kreisen und den kreisfreien Städten in Schleswig –Holstein in Rechnung stellen. Es ist darüber zu entscheiden, ob diese Kosten anteilig auf die Schulträger im Kreisgebiet umgelegt werden sollen.
Sachverhalt:
1. Vertrag Presseportal für Schulen
Aufgrund des seitens des Landes Schleswig-Holstein abgeschlossenen Vertrages zum Betrieb eines „Presseportals für Schulen“ und zur Nutzung von Pressebeiträgen an Schulen werden allen Schulen in Schleswig-Holstein Nutzungsrechte bezüglich Pressebeiträgen für den Schulunterricht ermöglicht.
Vertragspartner sind alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das jeweilige Ministerium für Bildung, die Presse-Monitor GmbH Co.KG PMG) in Berlin, die Verwertungsgesellschaft WORT (VG Wort) in München, sowie die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) mit Sitz in Bonn.
Bei dem Vertrag geht es um das Recht aller Schulen in Deutschland zur Nutzung, der Vervielfältigung und der Verbreitung von Beiträgen aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften.
Hierzu erhalten die Schulen einen Zugang für das „Presseportal für Schulen“ (PfS). Betreiber dieser Plattform ist die Presse-Monitor GmbH und Co.KG.
Näheres dazu ist aus dem anliegenden Vertrag zum Betrieb eines Presseportals für Schulen und zur Nutzung von Pressebeiträgen an Schulen vom 31.05.2023 ersichtlich (s. Anlage 1: Vertrag Presseportal Schulen).
Der Vertrag ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und ist befristet bis zum 31.12.2027. Er verlängert sich jedoch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum vereinbarten Ablaufdatum gekündigt wird.
Es ist davon auszugehen, dass die Nutzung des Portals den Schulen nicht nur bis zum 31.12.2027, sondern voraussichtlich für weitere Jahre zur Verfügung gestellt werden soll.
2. Abrechnung der laufenden Kosten gemäß Vertrag
Das Bildungsministerium stellt den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein aufgrund des vorstehend genannten Vertrages bezüglich der laufenden Kosten einmal jährlich eine Gesamtsumme für alle Schüler*innen des jeweiligen Kreises/der kreisfreien Stadt in Rechnung.
Das Land hat diese Kosten im Juli 2024 erstmals in Rechnung gestellt.
Die Kostenverteilung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Gesamtzahl der Schüler*innen gemäß amtlicher Schulstatistik des vorvergangenen Kalenderjahres.
Aufgrund der erstmaligen Abrechnung seit Vertragsbeginn entstanden dem Land Schleswig-Holstein insgesamt Kosten in Höhe von 245.982,46 Euro, für das Jahr 2023 eine Summe in Höhe von 109.325,54 Euro und für das Jahr 2024 eine Summe in Höhe von 136.656,92 Euro.
Auf den Kreis Segeberg entfallen für diese beiden Jahre anteilig Kosten in Höhe von insgesamt 22.402,70 Euro.
3. Refinanzierung der anteiligen Kosten bei den Schulträgern im Kreisgebiet
Dem Kreis Segeberg werden daher in den Folgejahren seitens des Landes voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 14.000,00 Euro jährlich für die Schulen in seinem Kreisgebiet in Rechnung gestellt.
Aufgrund der geltenden Allgemeinen Haushaltsgrundsätze gemäß § 75 Gemeindeordnung (GO) ist die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu führen.
Die Nutzung des Presseportals und die Nutzung der damit verbundenen Rechte kommt den Schulen im Kreis Segeberg zugute.
Die Schulträger der Schulen müssen gemäß § 48 Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein (SchulG-SH) für Sachkosten an ihren Schulen, darunter fallen auch solche laufenden Bereitstellungskosten, aufkommen.
Der Kreis Segeberg ist folglich ausschließlich für die Kostenübernahme verantwortlich, die anteilig für die Schulen in eigener Trägerschaft entstehen. Das betrifft die 3 Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Janusz-Korzak Schule, Trave-Schule und Schule am Hasenstieg) sowie die beiden Berufsbildungszentren (BBZ Segeberg und BBZ Norderstedt).
Die Verwaltung empfiehlt daher, diese zukünftig jährlich wiederkehrenden Kosten in Höhe von ca. 14.000,00 Euro für die Nutzung des Portals ab dem Jahr 2026 den Schulträgern in Rechnung zu stellen. Dies erfolgt anteilig nach Abzug des beim Kreis verbleibenden Kostentenanteils für die kreiseigenen Schulen. Der Kostenanteil je Schulträger erfolgt analog der Berechnung des Landes und ergibt sich aufgrund der Ermittlung der anteiligen Summe je Schüler*in gemäß Schulstatistik des vorvergangenen Kalenderjahres an den einzelnen Schulen.
Die Abrechnung mit den Schulträgern sollte zwecks Berücksichtigung dieser zusätzlichen Ausgaben bei der Haushaltsplanung der Schulträger erst ab dem Jahr 2026 erfolgen.
Bei der Berechnung sind insgesamt ca. 31.100 Schüler*innen (Gesamtzahl im Kreis Segeberg) zu berücksichtigen. Anteilig besuchen ca. 5.370 Schüler*innen Schulen in Trägerschaft des Kreises Segeberg.
Voraussichtliche Kostenverteilung (je Kalenderjahr):
gesamt ca.: 14.000,00 Euro Kreis tritt in Vorleistung
anteilig ca.: 2.416,50 Euro verbleiben für Schulen in Trägerschaft des Kreises
anteilig ca.: 11.583,50 Euro Refinanzierung gegenüber den Schulträgern
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
Ab 2025 und Folgejahre laufend : ca. 14.000,00€ jährlich
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Kosten für die Nutzung von Presseartikeln an Schulen |
x |
Mittelbereitstellung |
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x |
Teilplan:243 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 54516
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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x |
Erträge aus Refinanzierung Schulträger ca. 11.600,00 € jährlich ab 2026 Produktkonto: 4485 |
TP 243 |
Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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