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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der investiven Mittel in Höhe von 330.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2026.

 

Der Kreistag beauftragt den FD 11.60, die Maßnahme wie beschrieben umzusetzen. 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Die Vorlage beschreibt die Anforderung zum Ersatz der sicherheitstechnischen Anlagen: Brandmeldeanlage, Sprachalarmierungsanlage und Niederspannungshauptverteilung.

 

 

Sachverhalt:

 

Das Förderzentrum Kaltenkirchen verfügt über folgende sicherheitstechnische Anlagen:

 

  •               Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmierungsanlage (SAA)

 

Die verbauten Anlagen befinden sich technisch in einem funktionalen Zustand, jedoch hat der Hersteller mitgeteilt, dass die Anlage an ihrem End-of-Life Zyklus angekommen ist und die Ersatzteilversorgung mittelfristig eingestellt wird.

 

 

  •          Niederspannungshauptverteilung (NSHV)

 

Die Anlage ist überaltert und unterdimensioniert. Der Anschluss der Gebäudeerweiterung ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich und der Bestandsschutz erlischt.

 

Um den sicheren Betrieb des Förderzentrums gewährleisten zu können und den Anschluss der Gebäudeerweiterung zu ermöglichen, sind die oben aufgeführten Anlagen zu erneuern.

 

 

Kosten:

 

Die Planungsleistungen sind extern zu vergeben, somit stellt sich der Kostenrahmen wie folgt dar:

 

Kostengruppe 300

10.000 €

Kostengruppe 400

245.000 €

Kostengruppe 700

75.000 €

Summe, brutto

330.000 €

 

 

Termine:

 

Planungsauftrag  2024

Planungsbeginn  2025

Bauausführung  Mitte 2025 bis Anfang 2026

 

 

Empfehlung:

 

Der FD 11.60 empfiehlt die Maßnahme wie beschrieben umzusetzen, auf eine stufenweise Vorlage zur Beschlussfassung soll aufgrund des übersichtlichen Kostenrahmens verzichtet werden.

 

Für die Ausschreibung und Beauftragung der Planungsleistung in 2024 stehen Verpflichtungsermächtigungen zum Teilplan 1116 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

x

Ja:

 

 x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Haushaltsjahr 2024:   75.000 € als VE

Haushaltsjahr 2025: 200.000 € (+ 75.000 € Auflösung VE)

Haushaltsjahr 2026:   55.000 €

 

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 1116xxx.7851

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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