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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/086-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Voten der Gemeinden zu den Vorschlägen der Machbarkeitsstudie werden zur Kenntnis genommen.
 
Für einen Ausbau lediglich des nördlichen Abschnittes sollen gemeinsam mit der Gemeinde Tensfeld realisierbare Umsetzungsvorschläge entwickelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Ausbau lediglich dieses Teilabschnittes fachlich bestätigt wird.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Gemeinden Tensfeld und Nehms befürworten grundsätzlich einen Ausbau der ehemaligen Bahntrasse zu einem Radweg, die Gemeinden Blunk und Groß Rönnau haben sich gegen einen Ausbau ausgesprochen. Im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes ist zu prüfen, ob auch ein Ausbau lediglich des nördlichen Abschnittes in verkehrlicher Hinsicht Sinn macht und weiterverfolgt werden soll.

 

Sachverhalt:

In der Sitzung am 28.2.2024 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Anschließend wurden die Voten der beteiligten Gemeinden eingeholt. Die Gemeinden Tensfeld und Nehms haben einem Ausbau grundsätzlich zugestimmt, die Gemeinden Blunk und Groß Rönnau haben sich gegen einen Ausbau ausgesprochen.

 

Sowohl in den Ergebnissen der Studie als auch in den Voten zeigt sich, dass zwei Trassenabschnitte mit grundsätzlich unterschiedlichen Ausbauvoraussetzungen bestehen. Während im nördlichen Abschnitt im Gebiet der Gemeinde Tensfeld bislang keine Wegeverbindung vorhanden ist und erst geschaffen werden müsste, besteht im Abschnitt der Gemeinden Blunk und Groß Rönnau bereits eine Wegeverbindung, wenn auch in einer für Radfahrende schlechten Qualität.

 

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob auch ein Ausbau lediglich des nördlichen Abschnittes in verkehrlicher Hinsicht Sinn macht und weiterverfolgt werden soll. Hierzu ist bei der anstehenden Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes die verkehrliche Notwendigkeit eines Lückenschlusses an dieser Stelle zu prüfen und zu bestätigen. Eine spätere Ertüchtigung im weiteren Verlauf der Bestandstrasse bleibt weiterhin möglich. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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