Drucksache - DrS/2023/231-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Auflösung der Schule am Kastanienweg (Förderzentrum ESE)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Sally Grunow
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
08.04.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Kreistag beschließt die Auflösung der Schule am Kastanienweg – Förderzentrum für emotionale und soziale Entwicklung, Kastanienweg 2, 23795 Bad Segeberg zum Schuljahresende 2023/2024 gem. § 59 Satz 3 i. V. m. § 58 Abs. 1 Satz 2 SchulG.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zur Auflösung der Schule beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur zu beantragen.
Die Schule am Kastanienweg – Förderzentrum für emotionale und soziale Entwicklung, Kastanienweg 2, 23795 Bad Segeberg soll zum Schuljahresende 2023/2024, am 31.07.2024 geschlossen werden.
Die Beschlüsse des Kreistages vom 07.12.2023 sowie vom 14.03.2024 bleiben davon unberührt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur benötigt für eine rechtssichere Genehmigung zur Auflösung der oben genannten Schule eine Präzisierung der bisherig getroffenen Beschlüsse des Kreistages. Ein weiterer Beschluss ist hiermit erforderlich.
Sachverhalt:
Der Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3) des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur merkte am 21.03.2024 an, dass die bisherig getroffenen Beschlüsse gemäß den Drucksachen DrS/2023/231 und DrS/2023/231-01 nicht zur Auflösung der Schule am Kastanienweg führen können.
„Der Kreistag hat nunmehr folgenden Beschluss getroffen:
„Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Kreistag, die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk (jetzt NGD) und dem Kreis Segeberg vom 26.10.1983 über die Übernahme der Schulträgerschaft der Schule für Erziehungshilfe in Bad Segeberg, Kastanienweg, zu beschließen und die Beendigung der alleinigen Schulträgerschaft des Kreises Segeberg zum Ende des Schuljahres 2023/2024 beim MBWFK durch den Landrat zu beantragen.“
Dieser Beschluss des Kreistages ist nicht hinreichend bestimmt genug formuliert für eine Auflösung des Förderzentrums gem. § 59 Satz 3 i. V. m. § 58 Abs. 1 Satz 1 SchulG. Es ist ein schulrechtlich wesentlicher Unterschied, ob ein Wechsel in der Schulträgerschaft – Unterabschnitt 2, §§ 53-56 SchulG – oder eine Auflösung oder Änderung einer Schule – Unterabschnitt 3, §§ 57-61 SchulG – erfolgen soll. Da der Kreis Segeberg trotz Kenntnis der Rechtslage nicht die Auflösung des Förderzentrums beschließen, sondern „die Beendigung der alleinigen Schulträgerschaft des Kreises Segeberg“ beantragen möchte, genügt ein solcher Antrag nicht den schulgesetzlichen Anforderungen. Der im Wortlaut eindeutige Antrag ist einer anderen Auslegung nicht zugänglich.“
Im Verhältnis zum Kreis Segeberg kann das Bildungsministerium nur eine „Entscheidung über die Auflösung des Förderzentrums…“ gem. § 59 Satz 3 i. V. m. § 58 Abs. 1 Satz 2 SchulG genehmigen. Wenn der Kreis Segeberg den o.g. Beschluss des Kreistages dem Bildungsministerium vorlegt, muss dieser als unbeachtlich behandelt werden, weil der Kreis eben gerade keine Entscheidung über die Auflösung des Förderzentrums zur Genehmigung vorgelegt hätte. Vielmehr hätte er nur einen Antrag auf Beendigung der Schulträgerschaft des Kreises Segeberg vorgelegt.“
(Quelle: Email Korrespondenz vom 21.03.2024)
Aus vorstehend genannten Gründen ist daher eine Präzisierung der Beschlusslage erforderlich, damit die Auflösung der Schule formalrechtlich korrekt stattfinden kann.
Finanz. Auswirkung
|
Nein |
X |
Ja: |
|
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
|
Mittelbereitstellung |
|
X |
Teilplan: 3631 |
|
|
In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 3631000.53310000
|
|
In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe von |
|
Euro |
|
(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
|
Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
|
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
|
Nein |
X |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
X |
Ja: |
