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ALLRIS - Auszug

10.03.2022 - 3.1 Maßnahmenpaket des Kreises Segeberg zur Gewinnu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Terschüren teilt mit, dass zum Beschlusspunkt 1a) noch rechtliche Prüfungen ausstehen, weil es tarifrechtliche Unterschiede bei freien oder öffentlichen Trägern gebe. Sie schlägt deshalb vor, den Beschluss Punkt 1a) zurückzustellen. Herr Pohlmann ergänzt, dass es seitens des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) Bedenken zur Prämienzahlungen gebe. Frau Schultz hält eine Verschiebung des Beschlusses für unproblematisch. Herr Krützfeldt führt aus, dass der Kreis Pinneberg eine Prämie in Form eines Stipendiums zahle, wodurch die Fachkräfte sich für 3 Jahre verpflichten, zu bleiben. Herr Pohlmann spricht sich für eine Diskussion über die Möglichkeiten in der nächsten Sitzung aus.

 

Herr Brunkhorst bemängelt die Bezeichnung „Erzieherheld*innen“ und hält „Erziehungsfachkräfte“ für besser. Herr Pohlmann teilt mit, dass die Schüler*innen an der Bezeichnung mitgewirkt hätten. Herr Kraft lobt die Initiative und die gute Vorlage dazu. Er fragt nach, warum die Initiative sich auf Kita-Träger beschränke, denn andere Bereiche seien ebenfalls betroffen. Frau Terschüren dankt für die Anregung und teilt mit, dass der Kreis bereits an einer Ausweitung arbeite.

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Beschlussvorschlag:

1. Für die Jahre 2022-2024 gewährt der Kreis Segeberg als freiwillige Leistung für folgende Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in Kindertagesstätten des Kreises Segeberg eine einmalige Geldleistung:

 

b)                                      „PiA- Da sind wir dabei!“-Anerkennung in Höhe von 2.000 €: für Kita-Träger, die ab 2022 Ausbildungsverträge zur Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) abschließen.

2.Der Fachdienst 51.10 wird beauftragt, die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Richtlinien definieren die Anerkennung der Kosten im Einzelfall. Diese werden im Entwurf für den folgenden Ausschuss zum Beschluss vorbereitet.

3.Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Förderung und Qualifizierung von Fachkräften zu planen.
4.Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, das Konzept unter Einbeziehung der Werbekampagne sowie der Aktivitäten von Standortgemeinden, Trägern und weiteren Beteiligten (z.B. Jobcenter) weiterzuentwickeln und das Maßnahmenpaket öffentlich zu kommunizieren.

 

 

 

 

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