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Rechtliche Betreuung

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Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuer*innen

  • Datum: 08.12.2025

    Betreuungsbehörde: Wir suchen Berufsbetreuer*innen (Flyer)

    Die Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuer*innen in selbstständiger Tätigkeit. Die Betreuungsbehörde ermittelt Sachverhalte und vermittelt rechtliche Betreuungen an (Berufs-)
    Betreuer*innen.

Der Kreis Segeberg sucht selbstständige Berufsbetreuer*innen. Generell gilt: Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, stellt ihm das Betreuungsgericht eine*r rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Das kann ein*e Angehöriger sein oder jemand, der beruflich mit dem Thema Betreuung befasst ist. Der/die Betreuer*in wird auf Vorschlag der zuständigen Betreuungsbehörde bestellt.

Rechtliche Betreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten die betroffenen Menschen beispielsweise bei der Regelung ihrer Finanzen, der Organisation von pflegerischen Diensten, der Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder gegenüber Behörden.

Berufsbetreuer*in ist kein Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums. Vielmehr handelt es sich um eine Tätigkeit, die sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwält*innen beruflich in diesem Bereich tätig waren, sind in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen dazugekommen, schwerpunktmäßig Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen, Alten- und Krankenpfleger*innen sowie Erzieher*innen, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute.

"Wenn Sie Lust am Kommunizieren mit verschiedenen Adressaten haben, gerne selbständig arbeiten, sich Ihre Zeit frei einteilen möchten und Sie die Herausforderung einer Tätigkeit als Berufsbetreuer*in interessiert annehmen möchten, freuen wir uns, Ihnen weitere Informationen telefonisch oder per E-Mail zu geben", sagt Katja Lohmeier.

Betreuungsbehörde

Hamburger Straße 30 (Postanschrift)
23795 Bad Segeberg

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Video über die Betreuungsbehörde

Datum: 06.11.2025

Was macht eigentlich ... die Betreuungsbehörde?

Die Betreuungsbehörde im Kreis Segeberg informiert und berät Bürger*innen zum Thema rechtliche Betreuung.

Sie prüft, ob für volljährige Personen eine Betreuung erforderlich ist, und schlägt bei Bedarf geeignete Betreuer*innen vor.


Überblick

Das Betreuungsrecht regelt die Betreuung (rechtliche Vertretung) für Personen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen können.

Das Amtsgericht stellt diesen Personen einen rechtlichen Betreuer zur Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist.

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.

Diese Aufgaben sind:

  • Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
  • Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
  • Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
  • Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
  • Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
  • Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.

Vorsorgliche Vollmachten

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger regeln ihre rechtliche Vertretung für den Notfall bereits in gesunden Tagen, indem sie einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht ist nicht erforderlich, soweit eine ausreichende Vollmacht besteht.

Die Urkundspersonen der Betreuungsbehörde sind befugt, Ihre eigenhändige Unterschrift auf Ihrer Vollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich zu beglaubigen.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre.

Zu den Dienstleistungen


  • Datum: 03.04.2025

    Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Broschüre)

  • Datum: 03.04.2025

    Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Vordruck)

Berufsbetreuung

  • Datum: 08.12.2025

    Betreuungsbehörde: Wir suchen Berufsbetreuer*innen (Flyer)

    Die Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuer*innen in selbstständiger Tätigkeit. Die Betreuungsbehörde ermittelt Sachverhalte und vermittelt rechtliche Betreuungen an (Berufs-)
    Betreuer*innen.

Ehrenamtliche Betreuung

Möchten Sie etwas Sinnvolles für einen hilfsbedürftigen Menschen tun?

Steht für Sie der einzelne Mensch im Mittelpunkt?

Wichtige Dokumente und Formulare


Das Betreuungsrecht

Auf der Seite des Bundesjustizministeriums finden Sie folgende Informationen:

  • Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur rechtlichen Betreuung.
  • Überblick der Verbesserungen des Betreuungsrechts ab 1. Januar 2023.
  • Umfangreiches Informationsmaterial zum Herunterladen.
  • Informationen über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren.

Mehr Infos


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