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Presse und Bekanntmachungen

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Pressemitteilungen


27.02.2026: Kreisarchiv übernimmt Unterlagen der Wollspinnerei Blunck

Kreis Segeberg. Was über Generationen hinweg das Leben und Arbeiten in der Region prägte, ist nun für die Zukunft gesichert: Der historische Schriftgutbestand der ehemaligen Wollspinnerei Blunck findet dauerhaft im Kreisarchiv Segeberg ein neues Zuhause. Möglich wurde dies durch eine Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Förderverein Wollspinnerei Blunck. "Ein wichtiger Schritt, um ein zentrales Stück regionaler Identität zu bewahren", freut sich Kreisarchivarin Ina Czub.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1852 war die Wollspinnerei Blunck weit mehr als ein kleiner Industriebetrieb. Sie war Arbeitgeber, Treffpunkt und Lebensgrundlage für Familien, Motor wirtschaftlicher Entwicklung und sichtbares Zeichen der Industrialisierung im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins. "Auch nach dem Ende der Produktion im Jahr 2010 ist dieser Geist noch spürbar: Die Fabrikanlage ist vollständig erhalten, überwiegend funktionsfähig und damit ein seltenes Zeugnis industrieller Vergangenheit. Derzeit wird sie mit großem Engagement restauriert, um künftig als modernes Museum Industrie-, Technik- und Unternehmensgeschichte erlebbar zu machen", sagt Czub

Wenn Dokumente Geschichte erzählen

Nun ist auch das schriftliche Gedächtnis der Wollspinnerei gesichert. Der Bestand umfasst Geschäftsbücher, Briefe, technische Unterlagen, Pläne, Fotografien und Verwaltungsakten. Er gibt Einblick in die wirtschaftliche, technische und soziale Entwicklung des Unternehmens und erzählt zugleich vom Arbeitsalltag der Menschen, die hier beschäftigt waren.

"Diese Unterlagen machen Geschichte greifbar – sie erzählen vom Arbeiten, vom Wirtschaften und vom Leben in unserer Region", erklärt Kreisarchivarin Ina Czub. "Im Kreisarchiv können sie dauerhaft bewahrt, fachgerecht erschlossen und für alle zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise werden die amtlichen Unterlagen des Kreisarchivs durch Dokumente aus der Wirtschaft ergänzt und um neue Blickwinkel bereichert."

Eine Partnerschaft für Erinnerung und Zukunft

Die Übergabe der 24 Umzugskartons erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Förderverein Wollspinnerei Blunck. Sie ist ein wichtiger Baustein für die künftige Museumsarbeit. Archiv und Museum ergänzen sich dabei auf ideale Weise: Während die historischen Maschinen, Gebäude und Arbeitsabläufe vor Ort erlebbar bleiben, sichert das Kreisarchiv die schriftlichen Zeugnisse für Forschung, Bildung und Vermittlung.

"Uns war wichtig, dass diese Unterlagen nicht in Vergessenheit geraten", betont Stephan Reuß, Vorsitzender des Fördervereins Wollspinnerei Blunck. "Sie sollen geschützt und gleichzeitig für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Das Kreisarchiv ist dafür der richtige Ort."

Besonders persönlich ist dieser Moment für Anne-Katrin John, stellvertretende Vorsitzende des Vereins, und für Friedrich-Georg Blunk, der sich im Fachvorstand "Bau und Technik" engagiert und vor Ort lebt. Beide sind Urenkel des Firmengründers. "In diesen Akten stecken unsere Familien- und Unternehmensgeschichte, aber auch die Geschichte vieler Menschen aus dem Kreis Segeberg. Dass dieses Erbe nun professionell bewahrt wird und zugleich allen offensteht, entspricht genau unserem Geist."

Versprechen an kommende Generationen

Mit der Übernahme setzt der Kreis Segeberg ein deutliches Zeichen für den Schutz von Kulturgut und für den Wert bürgerschaftlichen Engagements. In den kommenden Monaten werden die Unterlagen archivisch erschlossen. Danach stehen sie für Forschung, Heimatgeschichte, Bildungsarbeit und die museumspädagogischen Angebote der Wollspinnerei als Quelle für neue Fragen, Erkenntnisse und Geschichten zur Verfügung.

"Während die Restaurierungsarbeiten an der historischen Fabrikanlage weiter voranschreiten, wächst damit auch die Gewissheit: Die Wollspinnerei Blunck bleibt nicht nur als Gebäude erhalten. Auch ihr Gedächtnis, ihre Stimmen und ihre Geschichte werden weiterhin für die Zukunft bewahrt", fasst es Czub zusammen.

19.02.2026: Pflegemaßnahme in Barker Heide: Gehölze werden ausgelichtet

Kreis Segeberg. Die untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Segeberg führt aktuell eine Pflegemaßnahme im Naturschutzgebiet Barker Heide durch. Auf einer Teilfläche der sogenannten Kernheide werden Gehölzbestände ausgelichtet, um die typische Heidelandschaft zu erhalten und zu entwickeln. Die Heide ist eine historisch entstandene Kulturlandschaft und zählt heute zu den am stärksten bedrohten Lebensräumen Schleswig-Holsteins.

Die Barker Heide ist eines der bedeutendsten Heide-Schutzgebiete in Schleswig-Holstein und des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiet). Ziel ist es, eine große, zusammenhängende, überwiegend offene Heidelandschaft mit nährstoffarmen Böden zu bewahren. Genau diese Offenheit ist für viele seltene Tier- und Pflanzenarten lebenswichtig.

Ohne regelmäßige Pflege würden sich Bäume und Sträucher ausbreiten und die Heide langfristig zu Wald entwickeln. Dadurch gingen wertvolle Lebensräume verloren – etwa für spezialisierte Vögel, Reptilien, Insekten und seltene Pflanzen.

Bereits in den 1980er-Jahren wurden deshalb aufgewachsene Kiefern und andere Gehölze entfernt. Die jetzt geplante Maßnahme knüpft an diese Pflege an und dient der langfristigen Sicherung der Heideflächen.

Die Arbeiten betreffen ausschließlich Flächen im Eigentum des Kreises Segeberg. Mit üblichen Forstmaschinen werden ausgewählte Bäume entnommen. Das Holz wird zunächst am Rand der Flächen gelagert und anschließend verkauft oder zu Hackschnitzeln verarbeitet.

Dabei gilt:

  • Sensiblen Böden und vorhandenen Biotopen wird größtmögliche Rücksicht entgegengebracht,
  • es erfolgt keine großflächige Rodung,
  • die Arbeiten dienen ausschließlich der Landschaftspflege und dem Naturschutz.

Die Barker Heide wird seit Jahrzehnten aktiv gepflegt. Dazu gehören unter anderem:

  • Hüte-Schafbeweidung durch eine Landesschafherde (seit 1996),
  • gezieltes Entfernen von Gehölzen und
  • sogenanntes "Plaggen"“, bei dem die oberste Bodenschicht abgetragen wird.

Diese Maßnahmen schaffen offene, nährstoffarme Bodenflächen. Sie sind besonders wichtig für seltene Bodenbrüter und Insekten wie Wildbienen, die im lockeren Boden ihre Brutröhren bauen.

Besucher*innen sind herzlich eingeladen, die Natur zu genießen – jedoch ausschließlich von den ausgewiesenen Wegen aus. Die offene Landschaft ohne Zäune ist laut UNB kein Zeichen dafür, dass das Gebiet frei betreten werden darf. Die offene Landschaft ist demnach sowohl Ergebnis als auch Voraussetzung für die traditionelle Hüte-Schafbeweidung.

Die Naturschutzbehörde bittet daher darum, nicht querfeldein zu laufen, Hunde stets anzuleinen und Wildpfade nicht als Wanderwege zu nutzen. So können empfindliche Lebensräume und störungsempfindliche Tierarten geschützt werden.

18.02.2026: Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen - Neue Telefonzeiten

Kreis Segeberg. Die Bauaufsicht des Kreises passt ihre telefonische Erreichbarkeit an. Ziel ist es, Bauanträge künftig schneller und verlässlicher bearbeiten zu können – und damit Wartezeiten für Bürger*innen zu verkürzen.

Warum diese Änderung notwendig ist

In der Bauaufsicht ist das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Gleichzeitig befinden sich mehrere neue Mitarbeiter*innen in der Einarbeitung. Telefonische Unterbrechungen führen dazu, dass komplexe Vorgänge – wie die Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen – immer wieder unterbrochen werden. Das kostet Zeit und verlängert Bearbeitungszeiten.

Was sich konkret ändert

Die telefonische Erreichbarkeit der Bauaufsicht wird daher einheitlich wie folgt geregelt: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Während dieser Zeiten werden eingehende Anrufe persönlich entgegengenommen und Rückrufbitten zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet, der über die Telefonzeiten informiert.

Was ausdrücklich gleich bleibt

Persönliche Termine und Kund*innenverkehr sind weiterhin möglich und nicht eingeschränkt. Termine können individuell mit den Sachbearbeitern vereinbart werden – auch für außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung. Die Telefonnummern der Mitarbeiter*innen bleiben unverändert und sind nach Gebieten aufgeteilt, nur mit dem Unterschied, dass nun außerhalb der Telefonzeiten der Anrufbeantworter geschaltet wird.

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Bekanntmachungen


23.02.2026: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau)

  • Datum: 23.02.2026

    Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau, veröffentlicht am 23.02.2026))

    Die Firma Möller Beton hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Restauskiesung mit anschließender Teilverfüllung und Rekultivierung auf dem Flurstück 8/36 der Flur 19 in der Gemeinde und Gemarkung Glasau mit einer
    Größe von ca. 1 ha beantragt. Es handelt sich um eine seit 1957 bestehende Abbaufläche.

17.02.2026: Neue Geschäftsordnung für die Behindertenbeauftragten

  • Datum: 17.02.2026

    Behindertenbeauftragte (Geschäftsordnung, veröffentlicht am 17.02.2026)

    Zur Wahrnehmung der Interessen der Menschen mit Behinderungen im Kreis Segeberg werden eine Beauftragte oder ein Beauftragter oder bis zu drei Beauftragte für Menschen mit Behinderungen durch den Kreistag bestellt.

12.02.2026: Besitzeinweisungsverfahren in Kaden

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport führt eine mündliche Verhandlung durch. 

Grundlage des Verfahrens ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. dem Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum (LEnteignG). Nach § 25 LEnteignG ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Besitzeinweisungsverfahren vorgesehen.

Termin

Freitag, den 13. März 2025 um 10.30 Uhr

im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Besprechungsraum 317

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Vollständige Information

  • Datum: 12.02.2026

    Besitzeinweisungsverfahren in Kaden (veröffentlicht am 12.02.2026)

    Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport führt eine mündliche Verhandlung durch. Grundlage des Verfahrens ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. dem Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum (LEnteignG). Nach § 25 LEnteignG ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Besitzeinweisungsverfahren vorgesehen.

    © Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

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