Kreis Segeberg. Neben zwei Geflügelpest-Ausbrüchen in der Gemeinde Wakendorf I ist nun eine dritte Haltung in der Gemeinde Mözen betroffen. In einer kleinen Haltung mit wenigen hundert Tieren wurde das Geflügelpestvirus amtlich festgestellt. Der Geflügelbestand, darunter Hühner, Enten und Gänse, ist bereits getötet worden. Um die Ausbruchsbetriebe herum wurden jeweils eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius) und eine gemeinsame Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile dieser Zonen betreffen auch den Kreis Stormarn.
Von der Überwachungszone sind 514 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 212.000 Stück Geflügel betroffen, in den Schutzzonen liegen davon 66 Geflügelhalter*innen mit rund 850 Stück Geflügel.
Die Schutzzonen erstrecken sich auf folgende Gemeinden/folgendes Gebiet des Kreises Segeberg:
Schutzzone Wakendorf I: Dreggers, Wakendorf I (vollständig);
Bahrenhof, Bebensee, Bühnsdorf, Neuengörs, Neversdorf, Traventhal (anteilig)
Schutzzone Mözen: Högersdorf, Mözen (vollständig);
Bad Segeberg, Bebensee, Fahrenkrug, Klein Gladebrügge, Kükels, Leezen, Schwissel, Traventhal, Wittenborn (anteilig)
Die Überwachungszone erstreckt sich auf folgende Gemeinden/folgendes Gebiet: Bad Segeberg, Bahrenhof, Bebensee, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Fredesdorf, Geschendorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Kükels, Leezen, Mözen, Neuengörs, Neversdorf, Schackendorf, Schwissel, Stipsdorf, Traventhal, Wahlstedt, Wakendorf I, Weede, Wittenborn (vollständig);
Bark, Blunk, Daldorf, Forstgutsbezirk Buchholz, Groß Rönnau, Krems II, Negernbötel, Rickling, Rohlstorf, Schieren, Seth, Strukdorf, Stuvenborn, Sülfeld, Todesfelde, Westerrade (anteilig).
Der Verlauf der äußeren Grenzen der Schutz- und Überwachungszonen ergibt sich aus einer interaktiven Karte, die auf der Homepage des Kreises Segeberg zu finden ist.
Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und Überwachungszone:
- · Anzeigepflicht des Tierbestandes
- · Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
- · Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
- · Zudem müssen die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
- · Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, sind verboten.
Die Allgemeinverfügung gilt seit dem heutigen Freitag, 21. November, und ersetzt die Allgemeinverfügung vom 14. November. Sie gilt bis auf Weiteres. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Das Veterinäramt weist erneut darauf hin, dass amtliche Tierärzt*innen und Veterinärassistent*innen in den Schutz- und Überwachungszonen stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügelbeständen Kontrollen und Probenahmen durchführen werden. Diese Kontrollen müssen von den Tierhalter*innen geduldet werden.
Es ist nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern.
Zudem weist das Veterinäramt noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.
Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.
Sicher und komfortabel – das Servicekonto
Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:
- Servicekonto (Basisangebot):
Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.
- Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):
Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.
Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle
Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."
Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.
Alles rund ums Servicekonto gibt's hier
Kreis Segeberg. Gute Nachrichten für die Geschichtsbewahrer*innen im Kreis Segeberg: Beim jüngsten Treffen der Archivar*innen in Sülfeld konnte Kreisarchivarin Ina Czub verkünden, dass sie beim Landesministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur erfolgreich Fördermittel zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes eingeworben hat. Diese ermöglichten die Anschaffung von zwei professionell ausgestatteten Notfallboxen.
Erste Hilfe für Kulturgut
"Die mobilen Boxen sind prall gefüllt mit allem, was im Krisenfall zählt: Schutzausrüstung, Reinigungs- und Verpackungsmaterial, Werkzeug, Beleuchtung und Dokumentationshilfen", sagt Czub. "Sie leisten schnelle Erste Hilfe fürs Kulturgut, unterstützen dabei, Schäden an wertvollen Archivalien einzudämmen und bedrohte Bestände fachgerecht zu bergen."
Unterstützung durch das Kreisarchiv
Besonders profitieren sollen die vielen kleineren Amts- und Gemeindearchive im Kreis, die meist ehrenamtlich betreut werden und selten über eigene Mittel für eine solche Ausstattung verfügen. "Viele engagieren sich mit großem Herzblut für unsere gemeinsame Geschichte – oft mit sehr begrenzten Ressourcen", weiß die Kreisarchivarin. "Mit den Notfallboxen möchten wir gezielt unterstützen und im Ernstfall nicht nur Material, sondern auch Erfahrung bereitstellen."
Auch aus den Reihen der Ämter und Gemeinden wurde die Initiative mit großem Zuspruch aufgenommen. Florian Hroch, Archivbetreuer im Amts- und Gemeindearchiv Kisdorf, betont: "Für uns ist das eine enorme Hilfe. Im Fall der Fälle wissen wir, dass wir nicht allein dastehen, sondern auf die Unterstützung des Kreisarchivs zählen können."
Das Vergangene für die Zukunft sichern
Die beiden Boxen werden zentral im Kreisarchiv Segeberg vorgehalten und können bei Bedarf kurzfristig angefordert werden. Ergänzend plant das Kreisarchiv künftig Schulungen und Beratungsangebote, um das Wissen zur Notfallvorsorge und Schadensprävention zu stärken. "Alle unsere Archive im Kreis – ob groß oder klein – bewahren historisch höchst relevante Unterlagen. Es ist unser gemeinsames Ziel, diesen reichen Quellenschatz für kommende Generationen zu sichern", sagt Czub.
Die Kosten belaufen sich auf rund 2.700 Euro. Finanziert wurde das Projekt zu 75 Prozent vom Land Schleswig-Holstein, den Rest trägt der Kreis. 2Ich hoffe natürlich, dass die Boxen nie zum Einsatz kommen müssen2, sagt Ina Czub, "aber falls doch, sind wir vorbereitet".
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