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22.11.2021: 150 Neuinfektionen - Verschärfungen für Personen in Quarantäne


Kreis Segeberg. Kreisweit hat es seit Freitagnachmittag insgesamt 150 per PCR-Test nachgewiesene Corona-Neuinfektionen gegeben (Stand 22.11.2021, 14 Uhr). 21 Personen davon sind Kontaktpersonen.

  • Samstag: 45 positive PCR-Nachweise, davon neun bei Kontaktpersonen
  • Sonntag:37 positive PCR-Nachweise, davon fünf bei Kontaktpersonen
  • Montag: 68 positive PCR-Nachweise, davon sieben bei Kontaktpersonen

Die Gesamtzahl aller bisher nachgewiesenen Infizierten im Kreis beträgt jetzt 9.529.

Wieder als genesen gelten 8.757 Menschen. Aktuell sind 595 Personen mit Corona infiziert.

In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 585 Personen, wieder aus dieser entlassen sind 19.973.

20 Personen werden in einer Klinik versorgt, zwei davon intensivmedizinisch.

Die Gesamtzahl der statistisch erfassten Verstorbenen an oder mit COVID-19 beträgt 177.


Infektionsschutz verschärft Maßnahmen für Infizierte und Kontaktpersonen in Quarantäne

Das Land führt am heutigen Montag, 22. November, strengere Regeln zur Eindämmung der Pandemie ein. Auch auf Kreisebene gelten ab heute verschärftere Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen, da der 7-Tage-Inzidenzwert in der vergangenen Woche seit langer Zeit erstmals wieder über 100 pro 100.000 Einwohner*innen lag und weiter liegt.

Ab dem heutigen 22. November gilt Folgendes:

  • 14 Tage Isolation für PCR-Positive. Ein früheres Freitesten für Geimpfte ist nicht mehr möglich.
  • Für infizierte Personen, die in vulnerablen Bereichen leben oder arbeiten, ist vor einer Entlassung (in der Regel am zwölften Tag) ein PCR-Test erforderlich. Andere infizierte Personen werden ohne Entisolationstest aus der Isolation entlassen.
  • 14 Tage Quarantäne für nicht geimpfte/nicht genesene enge Kontaktpersonen. Es wird kein früheres Freitesten mehr möglich sein.
  • Für Kontaktpersonen in vulnerablen Bereichen ist vor einer Entlassung (in der Regel am zwölften Tag) ebenfalls ein PCR-Test erforderlich. Andere Kontaktpersonen werden ohne Entisolationstest aus der Isolation entlassen.
  • Wie bisher gilt eine Quarantäne für symptomatische, geimpfte Kontaktpersonen bis zum Nachweis eines negativen PCR-Tests, also bis zum Nachweis, dass nicht Corona die Symptome verursacht.

"Die Isolation oder Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt beendet, nicht selbständig durch die betroffene Person oder einen anderen Arzt/eine Ärztin", sagt Dr. Christian Herzmann vom Infektionsschutz des Kreises. Sich ohne behördliche Aufhebung der Absonderung aus dem Haus zu begeben, sei eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werde.


Weitere Informationen

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

22.11.2021