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31.08.2023: i-Kfz 4 benötigt noch Zeit


Kreis Segeberg. Die Zulassungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein nutzen bislang für die Stufen 1-3 einen in Schleswig-Holstein entwickelten Dienst. Mit Blick auf Stufe 4 hat das Verkehrsministerium des Landes Schleswig-Holstein zusammen mit dem IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) entschieden, den durch das Land Baden-Württemberg zur Nachnutzung angebotenen Dienst zu nutzen. Diese Nachnutzung erfolgt im OZG-Kontext (Online-Zugangsgesetz) und im Rahmen der bundesweit gewünschten Nachnutzungsstrategie "EfA" (Einer für Alle). Mit dieser Strategie sollen Online-Dienste im OZG-Kontext möglichst bundesweit einheitlich entwickelt und allen Behörden angeboten werden. Es soll somit vermieden werden, dass im föderalen System jede zuständige Behörde für sich Dienste entwickeln muss. Den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen können somit weitestgehend einheitliche Dienste, unabhängig vom Wohnort, angeboten werden.

Der ITV.SH übernimmt für die Kommunen in Schleswig-Holstein die zentrale Projektkoordination.

Zur Umsetzung sind verschiedene Einzelschritte erforderlich, die wie folgt skizziert werden:

1. Klarstellung der rechtlichen Grundlagen

Grundlage für die i-Kfz-Dienste ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

2. Entwicklung des eigentlichen Online-Dienstes

Der Dienst wurde in Baden-Württemberg entwickelt und steht seit Kurzem zur Nachnutzung bereit. Bei der Entwicklung haben sich Verzögerungen ergeben - unter anderem aufgrund fehlender Klarheit über die Detailregelungen in der FZV. Zudem musste der Dienst so entwickelt werden, dass eine bundesweite Nachnutzung mit verschiedenen Fachverfahren möglich ist.   

3. Anbindung des Online-Dienstes an die Verfahren der Zulassungsstellen

Der in Baden-Württemberg entwickelte Dienst muss in die Systeme der Kreise und kreisfreien Städte integriert werden. Dies umfasst unter anderem die Anbindung an die Fachverfahren der Zulassungsstellen sowie die Einbettung in die jeweiligen Infrastrukturen. Die Fachverfahren müssen ihrerseits technisch auf die Anforderungen der Stufe 4 angepasst werden, was noch nicht in allen Fachverfahren gelungen ist. Nach letztem Informationsstand sollen die Fachverfahren Ende August weitestgehend vorbereitet sein. Anschließend ist die Anbindung an die Bezahlfunktion (ePayBL-ePayment) erforderlich. 

4. Anbindung in das "Gesamtsystem"

Nach Integration in die Systeme der Zulassungsstellen ist die Anbindung an das zentrale Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erforderlich. Das KBA, bei dem alle Vorgänge aus dem gesamten Bundesgebiet zusammenlaufen (unter anderem zentrales Fahrzeugregister), hat hierzu umfangreiche Sicherheitsanforderungen festgelegt.

5. Tests / Qualitätssicherung

Bevor die Dienste in den Echtbetrieb übergehen, müssen umfangreiche Tests erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und die IT-Sicherheit gewährleistet ist. Da personenbezogene Daten verarbeitet werden, liegt hier ein besonderer Fokus. Die Dienste werden erst freigegeben, wenn ein fehlerfreier Betrieb aller zusammenspielenden Komponenten gewährleistet werden kann. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen ist dem KBA nachzuweisen.

Aktueller Umsetzungsstand und weiteres Vorgehen

Keine Zulassungsbehörde in Schleswig-Holstein wird zum 1. September 2023 mit dem Online-Dienst aus Baden-Württemberg der i-Kfz-Stufe 4 angebunden sein. Aufgrund der vielschichtigen Abhängigkeiten in der Umsetzung sind Prognosen zur Bereitsstellung des Dienstes nur bedingt möglich.

Erwähnenswert ist, dass die vierte i-Kfz-Stufe verschiedene Dienste vorsieht, unter anderem:

  • Angebot der Leistungen zusätzlich auch für juristische Personen.
  • Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen für natürliche und juristische Personen.
  • Sofortiges Losfahren über vorläufigen Zulassungsnachweis.
  • Großkundenschnittstelle für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr.

Die Zulassungsstellen arbeiten mit Hochdruck an den Komponenten, die sie selbst beeinflussen können, um schnellstmöglich die vorgesehenen Leistungen anbieten zu können.

Übrigens: Aktuelle Informationen zur neuen Großkundenschnittstelle kann nur das Kraftfahrtbundesamt erteilen.

31.08.2023