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29.08.2023: Warnung vor illegalen Elektroschrott-Sammlungen


Kreis Segeberg. Immer wieder werben illegale Händler*innen im Internet oder mit Flyern für Elektroschrottsammlungen. Aus aktuellem Anlass warnt die Bau- und Umweltverwaltung des Kreises Segeberg erneut davor, Kühlgeräte, E-Herde, Kompressoren, Heizkörper, Waschmaschinen und andere elektronische Geräte, Metalle, Reifensätze und Sperrmüll (zum Beispiel Teppiche, Badewannen, Möbel, Küchenzubehör) vor die Haustür zu stellen.

Wie der Kreisverwaltung jetzt bekannt wurde, ist in den Gemeinden Bühnsdorf und Traventhal am Donnerstag eine Schrottsammlung beabsichtigt. Die Sammlungen wurden den Haushalten per Flyer angekündigt.

Wer auf Aufrufe wie diese reagiert und seine Geräte und Sperrmüll auf diesem Weg entsorgt, begeht laut Bau- und Umweltverwaltung eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

"Im Regelfall erfolgt durch die Sammler*innen ein nicht sachkundiger Umgang mit den Geräten. Sie werden ausgeschlachtet, Betriebsflüssigkeiten können austreten und so zum Teil nicht unerhebliche Schäden verursachen. Ebenso enthalten Elektrogeräte schadstoffbelastete Bauteile, die bei illegalen Sammler*innen in großer Menge durch das unsachgemäße Auseinandernehmen anfallen. Das können zum Beispiel PCB-haltige Kondensatoren, Isolierungen mit gefährlichen Inhaltstoffen wie Flammschutzmittel oder auch bleihaltige Lötverbindungen sein", erläutert der Fachdienst Wasser, Boden, Abfall.

Einige Sammler*innen würden die Geräte ins Ausland verbringen, wo sie ebenfalls von üblicherweise nicht kundigen Personen – oft auch Kindern – weiterbehandelt würden. "Hintergrund ist immer die Gewinnerzielung auf billigste Art und Weise."

Der Fachdienst Wasser, Boden, Abfall weist darauf hin, dass Altgeräte und Sperrmüll aus privaten Haushalten nur von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in dem Fall also dem Wege-Zweckverband (WZV), sowie von Vertreibern und Herstellern oder von einem Bevollmächtigen des Herstellers entgegengenommen werden dürfen. Das sei bei den angekündigten Sammlungen nicht der Fall. "Insofern läge hier mindestens ein Verstoß gegen das Elektrogesetz vor, gegebenenfalls auch eine Straftat, da es sich bei einer Vielzahl der benannten Geräte um gefährliche Abfälle handelt."

Mit Hilfe einer breiten Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, den illegalen Sammlungen entgegenzusteuern. Die Kreisbehörde ist daher immer auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Hilfreich ist etwa das Notieren von Kennzeichen, Fotos von Sammelfahrzeugen sowie das Informieren der örtlichen Polizeidienststelle.

Hinweise nimmt der Fachdienst Wasser, Boden, Abfall per E-Mail entgegen.

Abfallbehörde

Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg

29.08.2023