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10.07.2023: Frist für Kunst- und Kulturpreis verlängert


Kreis Segeberg. Wer kennt Künstler*innen oder Nachwuchstalente im Bereich der Bildenden Künste, die so begeistern, dass ihnen eine besondere Auszeichnung zuteilwerden sollte? "Dann schlagen Sie diese Person für den Kunst- und Kulturpreis oder den Förderpreis für Nachwuchskünstler*innen im Kreis Segeberg vor!", sagt die neue Kreis-Kulturplanerin Dr. Christine Künzel. Beide Preise sind mit je 3.000 Euro dotiert. Die Summen können auch auf mehrere Gewinner*innen verteilt werden. Die Frist für die Einreichung der Vorschläge wurde jetzt verlängert, und zwar bis zum 15. September 2023.

Der Kunst- und Kulturpreis wird alle zwei Jahre vergeben. In diesem Jahr steht die Ausschreibung in der Kategorie Bildende Künste im Zeichen des Themas "Kreis". Die eingereichten künstlerischen Werke, Werkzyklen oder Projekte sollten sich im weitesten Sinne mit diesem Thema befassen. Dabei ist das Motiv des Kreises so weit gefasst, dass es sich auf die geometrische Figur, auf ein Symbol für Gemeinschaft, auf den Prozess eines Kreislaufs oder konkret auf den Kreis Segeberg beziehen kann – und auf Vieles mehr. "Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt", sagt Künzel.

Einwohner*innen können Gruppen oder Einzelpersonen vorschlagen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Künstler*innen müssen im Kreis Segeberg wohnen oder durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis verbunden sein. Junge Menschen, die nicht älter als 25 Jahre alt sind, können auch für den Förderpreis vorgeschlagen werden. Es kann pro Person oder Gruppe jeweils ein Kunstwerk eingereicht werden.

Es ist geplant, alle eingereichten Arbeiten nach der Preisverleihung in einer Ausstellung zu präsentieren, um die Werke und die Künstler*innen einem breiten Publikum vorzustellen.

Einsendeschluss für die vollständigen Unterlagen ist Freitag, 15. September 2023. Diese sind einzureichen beim

Kreis Segeberg
FD 51.10
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

Das muss ein Bewerbungsvorschlag beinhalten:

  • Vor- und Nachnamen der Vorgeschlagenen mit Geburtsjahr, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (bei Gruppen für alle Beteiligten)
  • Vollständiger Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse der*des Vorschlagenden
  • Lebenslauf der vorgeschlagenen Person/en beziehungsweise Beschreibung der Gruppenzusammensetzung und der gegebenenfalls bisherigen (gemeinsamen) künstlerischen Tätigkeit(en)
  • Aufstellung der bisherigen Leistungen/Werk- oder Referenzliste, wenn vorhanden
  • Titel der vorgeschlagenen Arbeit mit Beschreibung der Projektidee und Darstellung des Bezugs zum Thema „Kreis“ sowie (fotografische)* Dokumentation der Entstehung (maximal zwei DIN A4-Seiten)
  • Fotografie/Video der fertigen Arbeit*

*Diese können nachgereicht werden, sobald das Kunstwerk fertig ist.

Zum Bewerbungsbogen geht es hier: Bewerbung Kunst- und Kulturpreis

Die unabhängige Jury besteht aus drei Fachrichter*innen aus dem Bereich Bildende Künste und sechs Sachrichter*innen, die von den Kreistagsfraktionen benannt wurden.

Ansprechpartnerin für Fragen ist Kreis-Kulturplanerin Dr. Christine Künzel:

10.07.2023