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08.04.2021: Stellenausschreibung Radverkehrsbeauftragte*r


Die Amtszeit des aktuellen Beauftragten für Radverkehr endet nach fünf Jahren zur Mitte des Jahres. Die Stelle der / des ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragte/n des Kreises Segeberg ist für die Amtsperiode 2021 – 2025 neu zu besetzen.

Hierfür bittet der Kreis Segeberg um Bewerbungen per Post oder per Mail bis zum 14.05.2021 an:

Kreis Segeberg

Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz

Frank Hartmann Jaguarring 16

23795 Bad Segeberg

Aufgaben

Die / der Radverkehrsbeauftragte

  • soll sich maßgeblich der Radverkehrsförderung des Kreises Segeberg widmen,
  • soll am Ziel mitarbeiten, den Kreis radverkehrsfreundlich zu gestalten (strategische Ziele des Kreises Segeberg) und den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr bis zum Jahr 2020 auf mindestens 15 % zu erhöhen (Nationaler Radverkehrsplan 2020),

  • soll an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Radverkehrskonzeptes des Kreises, das eine wesentliche Orientierung zur Erreichung der oben genannten Ziele bildet, mitarbeiten,

  • soll diese Aufgaben mit Unterstützung der Verwaltung und des zu gründenden Radverkehrsbeirates, dessen Vorsitzende/r sie oder er ist, mit Ortsradverkehrsbeauftragten der Kommunen - so vorhanden - (für deren Initiierung er / sie sich einsetzt, wo diese noch nicht vorhanden sind) und den Klimaschutzmanagern des Kreises bearbeiten,

  • ist an allen Planungen, die den Radverkehr im weitesten Sinne berühren zu beteiligen, offiziell – als Träger öffentlicher Belange – und nimmt an Verkehrsschauen teil,

  • unterstützt die Kommunen des Kreises – auf Wunsch – bei radverkehrsrelevanten Planungen,

  • setzt sich intensiv für eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur ein; dazu zählen u.a. das Radverkehrsnetz, der Zustand vorhandener Radwege, die Radverkehrswegweisung, Fahrradabstellanlagen, Mitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Einrichtung von Radschnellwegen, Radverkehrssicherheit,

  • setzt sich insbesondere für eine attraktive und sichere Radverkehrsführung (unter Beachtung / Anwendung der ERA*) und die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht (wo gesetzlich geboten) ein,

  • setzt sich weiterhin für die Förderung des Radtourismus und von Radfernwanderwegen ein,

  • informiert über Radverkehrsförderung, berät über Finanzierungsmöglichkeiten, führt Radverkehrskonferenzen und Exkursionen durch, fördert durch Kampagnen und Informationen ein radverkehrsfreundliches Klima im Kreis und arbeitet im Sinne der Verkehrssicherheit eng mit der Verkehrsaufsicht und der Polizei zusammen.

Anforderungsprofil

  • Die / der Radverkehrsbeauftragte verfügt über Kenntnisse / Erfahrungen der Radverkehrsplanung / -förderung und ist idealerweise selbst aktive/r Radfahrer/in.
  • Sie / er verfügt idealerweise über Kenntnisse / Erfahrungen in der Gremienarbeit mit Verwaltung und Selbstverwaltung.
  • Sie / er ist idealerweise gut vernetzt mit den an der Radverkehrsförderung Interessierten in Kreis und Land.

Der oder dem Radverkehrsbeauftragten kann vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 Euro pro Monat gewährt werden.

Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von uns bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.