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10.06.2021: Nachtragshaushaltssatzung 2021


Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den § 75 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 06. Mai 2021 folgende Nachtragshaushaushaltssatzung erlassen. Gemäß § 57 KrO in Verbindung mit §79 Abs. 3 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen.