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15.02.2022: Genesenenzertifikat und Quarantänebescheinigung


Kreis Segeberg. Wie bekomme ich als Corona-Infizierter, als Kontaktperson oder Eltern/Betreuer*in von Menschen mit Einschränkungen die nötigen Bescheinigungen, beispielsweise für den/die Arbeitgeber*in? Der Infektionsschutz des Kreises Segeberg hat dazu eine Übersicht erstellt:

Digitale Genesenenzertifikate

Diese Bescheinigungen sehen ähnlich aus wie die digitalen Impfzertifikate und können auch aufs Handy hochgeladen werden. Sie dienen den Betroffenen als Nachweis, dass sie infiziert waren, womit sie vorübergehend geimpften Personen gleichgestellt sind. In bestimmten Konstellationen ersetzt eine Infektion auch eine Impfung/Boosterimpfung. Die Genesenenzertifikate gelten ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab Datum der Abnahme des positiven PCR-Tests.

Für die Ausstellung dieser Zertifikate sind die zur Durchführung oder Überwachung der PCR-Testung berechtigten Personen/Ärzt*innen oder bei nachträglicher Ausfertigung jede*r Arzt/Ärztin oder Apotheker*in zuständig (§ 22 Absatz 6 IfSG). Der Kreis Segeberg erstellt diese Zertifikate bei vorhandenen Personalressourcen als Serviceleistung. Diese Ressourcen fehlen aber aktuell. Eingehende Anträge werden daher nur nachrangig und nach Eingangsdatum abgearbeitet.

Arbeitgeberbescheinigungen, mit denen Ersatzleistungen beantragt werden

Alle Aspekte rund um den finanziellen Ausgleich für Abwesenheitszeiten am Arbeitsplatz aufgrund einer Infektion oder angeordneter Quarantäne werden in Schleswig-Holstein vom Landesamt für soziale Dienste (LASD) in Neumünster eigenverantwortlich geregelt. Informationen gibt es hier LASD und hier Infektionsschutzgesetz.

Wichtig: Für die Antragstellung ist keine amtliche Bescheinigung des Infektionsschutzes mehr notwendig.

Quarantänebescheinigungen

Wer in Quarantäne keinen finanziellen Ausgleich bekommt, beispielsweise Schüler*innen, Kita-Kinder oder Beschäftigungslose, die durch Quarantäne oder Infektion aber einen wichtigen Termin versäumt haben (etwa Klausur, Prüfung, Gerichtstermin, …) und einen Nachweis des tatsächlichen Hinderungsgrundes benötigen, können dafür das neue Onlineformular Online-Antrag für eine Absonderungsbescheinigung auf der Homepage des Kreises nutzen.

Bereits eingegangene Anforderungen werden mit Hochdruck abgearbeitet. Das Personal für diesen Bereich wird weiter verstärkt. Dennoch kann es nach wie vor zu Wartezeiten von mehreren Wochen kommen. Telefonische oder elektronische Nachfragen verzögern die Bearbeitung. Wünsche nach bevorzugter Bearbeitung können nicht berücksichtigt werden.


Weitere Informationen

Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

15.02.2022