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Presse und Bekanntmachungen

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Pressemitteilungen


20.03.2026: Jan Peter Schröder erneut zum Landrat des Kreises Segeberg gewählt

Kreis Segeberg. Jan Peter Schröder bleibt Landrat im Kreis Segeberg. Am 1. September startet der 58-Jährige damit in seine dritte Amtszeit. Er ist Leiter der Kreisverwaltung mit über 1.000 Beschäftigten.

Der Kreistag des Kreises Segeberg hat Jan Peter Schröder (parteilos) am gestrigen Donnerstagabend (19. März) für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Es waren drei Wahlgänge erforderlich, bis die Entscheidung fiel.

In den ersten beiden Wahlgängen, in denen jeweils drei Kandidaten antraten, verfehlte Schröder die notwendige absolute Mehrheit der 67 Kreistagsmitglieder knapp. Er erhielt 32 Stimmen im ersten und 33 Stimmen im zweiten Wahlgang. Neben ihm kandidierten Kai Uffelmann (CDU) sowie Stephan Holowaty (FDP).

Im dritten Wahlgang kam es zur Stichwahl zwischen Schröder und Uffelmann. Schröder setzte sich dabei mit 36 von 60 abgegebenen Stimmen durch. Das Wahlergebnis wurde gegen 22 Uhr von Kreispräsident Jörg Buthmann bekanntgegeben. Die Abstimmung erfolgte in geheimer Wahl.

Schröder nahm die Wahl an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für seine dritte Amtszeit kündigte er an, insbesondere die Digitalisierung der Kreisverwaltung weiter voranzutreiben, um Abläufe effizienter zu gestalten und den Bürger*innenservice zu verbessern. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels sei es notwendig, mit weniger Personal leistungsfähig zu bleiben.

Schröder ist seit zwölf Jahren im Amt und betonte im Vorfeld der Wahl die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik. Gemeinsam habe man in den vergangenen Jahren zentrale Herausforderungen bewältigt, darunter die Flüchtlingskrise 2015, die Corona-Pandemie sowie den Aufbau des kommunalen Rettungsdienstes.

20.03.2026: Digitale Hilfe bei Suchtproblemen - Kreis empfiehlt zwei Apps

Kreis Segeberg. Bei "Jugend im Kreistag" (JiKT) im vergangenen November hat sich eine Gruppe mit dem Thema "Realität statt Rausch" beschäftigt. In der Diskussion wurde deutlich, dass sich viele Jugendliche mehr digitale Aufklärung und schnelle Hilfe bei Suchtproblemen wünschen. Besonders wichtig ist dabei eine niedrigschwellige Unterstützung über das Smartphone. Der Jugend-Kreistag beschloss deshalb, dass die Kreisverwaltung prüfen soll, ob es Apps gibt, die Jugendlichen in schwierigen Situationen helfen können. Gewünscht waren Anwendungen mit Tipps zum Umgang mit Suchtdruck sowie einer Notfallfunktion, über die schnell Kontakt zu Jugend- und Suchtberatungsstellen aufgenommen werden kann.

Der Fachdienst Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung des Kreises hat nun passende Angebote ermittelt. Zwei Apps erfüllen die gewünschten Funktionen und werden auch vom zuständigen Kreisausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit (OVG) und dem Kreistag befürwortet.

"SO!" – Unterstützung auf dem Weg aus der Sucht

Die App "SO!" hilft dabei, Kontakt zu Beratungsstellen aufzubauen und begleitet Nutzer*innen im Alltag, wenn sie ihr Suchtverhalten verändern möchten. Über eine Chatfunktion kann direkt eine Beratungsstelle kontaktiert werden.

Außerdem bietet die App unter anderem einen Abstinenz-Rechner, Checklisten, ein Stimmungstagebuch und einen sogenannten Notfallkoffer mit Strategien für schwierige Situationen. Auch Angehörige können sich dort informieren.

Die App ist kostenlos und anonym nutzbar. Sie ist Teil eines landesweiten Angebots der Landesstelle für Suchthilfe Schleswig-Holstein und mit der Website Suchtberatung digital SH verknüpft. Dort erhalten Menschen in Schleswig-Holstein kostenlose und anonyme Beratung – online oder vor Ort – zu Themen wie Alkohol, Cannabis, illegale Drogen, Medikamente, Nikotin, Glücksspiel, Mediennutzung, Essstörungen oder Kaufsucht.

"blu:app" – Informationen und Hilfe speziell für Jugendliche

Eine weitere empfohlene Anwendung ist die "blu:app". Sie richtet sich gezielt an junge Menschen und bietet verständliche Informationen zum Thema Sucht. Zusätzlich gibt es eine Chatfunktion, einen Beratungsstellen-Finder sowie einen direkten Zugang zu einem Krisenchat, der rund um die Uhr erreichbar ist.

Die App wurde von blu:prevent, einer Suchtpräventionsinitiative des Blauen Kreuzes Deutschland, entwickelt. Ziel des Vereins ist es, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, Herausforderungen zu bewältigen, selbstbestimmt zu leben und gesund aufzuwachsen.

Kreis Segeberg will Angebote bekannter machen

Der Kreis Segeberg will beide Apps künftig stärker bekanntmachen, damit möglichst viele Jugendliche von diesen digitalen Hilfsangeboten erfahren und sie bei Bedarf nutzen können.

Darüber hinaus empfiehlt der Kreis die App „Krisenkompass“ von der Telefonseelsorge. In dieser App gibt es Hilfe zur Selbsthilfe rund um das Thema Suizid sowie wertvolles Wissen und Unterstützung in akuten Krisensituationen. Die App richtet sich an Menschen in Lebenskrisen sowie an Angehörige und an Hinterbliebene nach Suizidfällen.

Außerdem gibt es die Selbsthilfe-App KIS von der Kontakt-und Informationsstelle Segeberg. Sie enthält Informationen und Angebote rund um das Thema Selbsthilfe im Kreis Segeberg.

Hier geht's zu den Apps

18.03.2026: Geflügelpest: Aufstallungspflicht bleibt vorerst bestehen

Kreis Segeberg. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass die Aufstallungsverpflichtung von Geflügel vom 30. Oktober 2025 weiterhin Bestand hat. "Leider ist der Infektionsdruck noch immer sehr hoch. Es werden weiterhin eine Vielzahl toter Wildvögel beim Veterinäramt gemeldet."

Die toten Tiere werden eingesammelt, stichprobenartig beprobt und unschädlich beseitigt. In den Kadavern wird noch laufend das Geflügelpestvirus (H5 N1) nachgewiesen. Das bedeutet, dass der Erreger in der Wildvogelpopulation noch weit verbreitet ist und daher noch immer ein hohes Risiko für den Eintrag in gehaltene Geflügelbestände besteht.

Das Veterinäramt hat die Geflügelpestlage im Kreis Segeberg ständig im Blick und führt regelmäßig unter Berücksichtigung des Wildvogelmonitorings und den Empfehlungen des FLI eine regionale Risikobeurteilung durch. Sobald es die Tierseuchenlage zulässt, wird das Aufstallungsgebot aufgehoben werden.

Im Kreisgebiet wurden seit Jahresbeginn 61 tote Wildvögel eingesammelt und beprobt. Bis heute sind davon elf Vögel positiv getestet worden, bei Proben von über 20 Vögeln steht das Ergebnis noch aus.

Vom 1. bis 28. Februar 2026 wurden in Deutschland noch 29 Ausbrüche (Vorberichtszeitraum 30) bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in zehn Bundesländern gemeldet (darunter drei Haltungen in Schleswig-Holstein).

Auch nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6. März 2026 wird das aktuelle Risiko des Viruseintrags in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt.

Da das Geflügelpestvirus erst mit zunehmender Sonneneinstrahlung/UV-Strahlung und höheren Temperaturen inaktiviert wird (in der Regel erst ab Anfang/Mitte April), muss nach aktueller Risikobewertung die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg (allgemeine Aufstallungspflicht für Bestände ab 50 Stück Geflügel) zum Schutz von gehaltenem Geflügel daher bestehen bleiben.

Informationen zur Geflügelpest sowie die aktuelle Risikoeinschätzung gibt es auf der Internetseite des FLI.

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Coronavirus-Archiv

Bekanntmachungen


16.03.2026: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Renaturierung)

Die Willy Schoer KG hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Sege-berg die Verlängerung der naturschutzrechtlichen betreffend die Flurstücke 32/6, 33/1, 45/4, 135 der Flur 2 in der Gemarkung Klein Rönnau beantragt. 

  • Datum: 16.03.2026

    Antrag auf Verlängerung der naturschutzrechtlichen Genehmigung der Willy Schoer KG (veröffentlicht am 16.03.2026)

    Die Willy Schoer KG hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Verlängerung der naturschutzrechtlichen betreffend die Flurstücke 32/6, 33/1, 45/4, 135 der Flur 2 in der Gemarkung Klein Rönnau beantragt.

13.03.2026: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Renaturierung)

Die Willy Schoer KG hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Verlängerung der naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Restverfüllung und Renaturierung auf dem Flurstück 3/2 der Flur 5 in der Gemarkung Krems II beantragt.

  • Datum: 13.03.2026

    Antrag auf Verlängerung der naturschutzrechtlichen Genehmigung der Willy Schoer KG (veröffentlicht am 13.03.2026)

    Die Willy Schoer KG hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Verlängerung der naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Restverfüllung und Renaturierung auf dem Flurstück 3/2 der Flur 5 in der Gemarkung Krems II beantragt.

23.02.2026: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau)

  • Datum: 23.02.2026

    Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau, veröffentlicht am 23.02.2026))

    Die Firma Möller Beton hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Restauskiesung mit anschließender Teilverfüllung und Rekultivierung auf dem Flurstück 8/36 der Flur 19 in der Gemeinde und Gemarkung Glasau mit einer
    Größe von ca. 1 ha beantragt. Es handelt sich um eine seit 1957 bestehende Abbaufläche.

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Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

Archiv für Bekanntmachungen (bis 31.12.2022)

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