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Datum: 28.12.2022

Landrat Waldemar von Mohl: Antrag auf Mitgliedschaft in der NSDAP

Bei der Quelle handelt es sich um das Antragsformular Waldemar von Mohl zur Aufnahme in die NSDAP, unterschrieben vom Landrat am 10. Juni 1937. Das Dokument trägt ebenfalls die befürwortende Unterschrift vom Ortsgruppenleiter der NSDAP in Bad Segeberg, Eberhard Jeran, und von Gauleiter der NSDAP und Oberpräsident Hinrich Lohse, denn Anträge liefen auf dem parteiinternen Dienstweg zum Reichsschatzmeister der NSDAP, dem Chef der Parteiverwaltung.

Der Eintritt in die NSDAP war nach Mai 1933 wegen einer Aufnahmesperre zunächst nur noch in Ausnahmefällen möglich, zumindest bis sie am 20. April 1937 für den Rest des Jahres gelockert wurde und so vielen ermöglichte, NSDAP-Parteigenosse zu werden, die dies im Frühjahr 1933 versäumt hatten. Wegen der Masse der Aufnahmeanträge nach der Lockerung dauerte die Aushändigung der Mitgliederkarten der NSDAP, und damit die offizielle Aufnahme in die Partei zum Teil sehr lange - in von Mohls Fall bis zum Mai 1938. Als Eintrittsdatum wurde pauschal rückwirkend der 1. Mai 1937 festgelegt.

In Waldemar von Mohls Fall ist die Mitgliedschaft in der NSDAP als notwendige Anpassungsleistung des Landrats gegenüber lokalen oder regionalen Parteidienststellen zu begreifen, um im Amt verbleiben zu können. Im Frühjahr 1933 war von Mohl nur der NS-Standesorganisation "Bund nationalsozialistischer Deutscher Juristen" (BNDJ) sowie 1934 den NS-Massenorganisationen "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" (NSV) und dem "Reichsluftschutzbund" (RLB) beigetreten. Das war eine, wie der Historiker Wolfgang Stelbrink in vergleichbaren Fällen urteilt, "mehr als notdürftige politische Mindestlegitimation". Sie reichte 1937 nicht mehr hin.

Mit dieser Einordnung der NSDAP-Mitgliedschaft von Mohls als Anpassungsleistung ist keine Wertung als wichtiger Repräsentant des NS-Regimes verbunden. Diese kann nur aus seinem tatsächlichen Handeln abgeleitet werden.

© Quellennachweis: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 761, Nr. 16227-2

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