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23.02.2026: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau)

  • Datum: 23.02.2026

    Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau, veröffentlicht am 23.02.2026))

    Die Firma Möller Beton hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Restauskiesung mit anschließender Teilverfüllung und Rekultivierung auf dem Flurstück 8/36 der Flur 19 in der Gemeinde und Gemarkung Glasau mit einer
    Größe von ca. 1 ha beantragt. Es handelt sich um eine seit 1957 bestehende Abbaufläche.

19.02.2026: Pflegemaßnahme in Barker Heide: Gehölze werden ausgelichtet

Kreis Segeberg. Die untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Segeberg führt aktuell eine Pflegemaßnahme im Naturschutzgebiet Barker Heide durch. Auf einer Teilfläche der sogenannten Kernheide werden Gehölzbestände ausgelichtet, um die typische Heidelandschaft zu erhalten und zu entwickeln. Die Heide ist eine historisch entstandene Kulturlandschaft und zählt heute zu den am stärksten bedrohten Lebensräumen Schleswig-Holsteins.

Die Barker Heide ist eines der bedeutendsten Heide-Schutzgebiete in Schleswig-Holstein und des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiet). Ziel ist es, eine große, zusammenhängende, überwiegend offene Heidelandschaft mit nährstoffarmen Böden zu bewahren. Genau diese Offenheit ist für viele seltene Tier- und Pflanzenarten lebenswichtig.

Ohne regelmäßige Pflege würden sich Bäume und Sträucher ausbreiten und die Heide langfristig zu Wald entwickeln. Dadurch gingen wertvolle Lebensräume verloren – etwa für spezialisierte Vögel, Reptilien, Insekten und seltene Pflanzen.

Bereits in den 1980er-Jahren wurden deshalb aufgewachsene Kiefern und andere Gehölze entfernt. Die jetzt geplante Maßnahme knüpft an diese Pflege an und dient der langfristigen Sicherung der Heideflächen.

Die Arbeiten betreffen ausschließlich Flächen im Eigentum des Kreises Segeberg. Mit üblichen Forstmaschinen werden ausgewählte Bäume entnommen. Das Holz wird zunächst am Rand der Flächen gelagert und anschließend verkauft oder zu Hackschnitzeln verarbeitet.

Dabei gilt:

  • Sensiblen Böden und vorhandenen Biotopen wird größtmögliche Rücksicht entgegengebracht,
  • es erfolgt keine großflächige Rodung,
  • die Arbeiten dienen ausschließlich der Landschaftspflege und dem Naturschutz.

Die Barker Heide wird seit Jahrzehnten aktiv gepflegt. Dazu gehören unter anderem:

  • Hüte-Schafbeweidung durch eine Landesschafherde (seit 1996),
  • gezieltes Entfernen von Gehölzen und
  • sogenanntes "Plaggen"“, bei dem die oberste Bodenschicht abgetragen wird.

Diese Maßnahmen schaffen offene, nährstoffarme Bodenflächen. Sie sind besonders wichtig für seltene Bodenbrüter und Insekten wie Wildbienen, die im lockeren Boden ihre Brutröhren bauen.

Besucher*innen sind herzlich eingeladen, die Natur zu genießen – jedoch ausschließlich von den ausgewiesenen Wegen aus. Die offene Landschaft ohne Zäune ist laut UNB kein Zeichen dafür, dass das Gebiet frei betreten werden darf. Die offene Landschaft ist demnach sowohl Ergebnis als auch Voraussetzung für die traditionelle Hüte-Schafbeweidung.

Die Naturschutzbehörde bittet daher darum, nicht querfeldein zu laufen, Hunde stets anzuleinen und Wildpfade nicht als Wanderwege zu nutzen. So können empfindliche Lebensräume und störungsempfindliche Tierarten geschützt werden.

20.11.2025: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau)

  • Datum: 20.11.2025

    Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH für den Kiesabbau mit Teilverfüllung zur Änderung der bestehenden Genehmigungslage (veröffentlicht am 20.11.2025)

    Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH (ehemals Heidelberger Sand und Kies GmbH) hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Änderung der naturschutzrechtlichen Genehmigung für den Kiesabbau mit anschließender Teilverfüllung auf Flurstücken der Gemeinde und Gemarkung Tarbek beantragt.

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Naturschutz im Überblick

Der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege überwacht und schützt die Entwicklung von Natur und Landschaft im Kreisgebiet als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere.

Der Fachdienst überwacht und genehmigt Eingriffe in Natur und Landschaft und wird – sofern erforderlich – im Rahmen des Naturschutzes ordnungsrechtlich tätig. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchführung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten, in Schutzgebieten nach europäischer Rechtsgrundlage aus dem Netz "Natura-2000", auf kreiseigenen Flächen und an Naturdenkmalen. 

Der Fachdienst ist zuständige Genehmigungsbehörde für Veränderungen an gesetzlich geschützten Biotopen wie beispielsweise an Kleingewässern und Knicks oder Heiden und Mooren sowie für die Erteilung von Fällgenehmigungen von landschaftsbestimmenden und ortsbildprägenden Bäumen.

Ein weiteres großes Aufgabenfeld ist die Genehmigung und Überwachung von Kiesgruben und ihre Verfüllung zur landschaftsgerechten Wiederherstellung der Abbauflächen.

Außerdem ist der Fachdienst zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, das Führen eines Ökokonto- und Ausgleichsflächenkatasters, die Mitwirkung an Bauleitplanverfahren und  Baugenehmigungen, Straßenbau- und Leitungsvorhaben sowie Vorhaben der regenerativen Energiegewinnung.


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