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Naturschutz

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17.05.2024: Infos zur geplanten Wiedervernässung des Heidmoores

Kreis Segeberg. Im Herbst 2024 starten vorbereitende Maßnahmen zur geplanten Renaturierung des Heidmoores in der Gemeinde Seedorf. Ziel der Wiedervernässung ist es, die Freisetzung klimaschädlicher Gase aus dem Moorboden zu unterbinden und möglichst die Etablierung und Ausbreitung von torfbildenden Pflanzengemeinschaften zu fördern. "Auf diese Weise kann sich das Heidmoor langfristig wieder zu einem lebendigen Niedermoor-Hochmoor-Komplex und somit zu einer natürlichen Kohlenstoffsenke entwickeln. Zugleich dient die Wiedervernässung dem Erhalt und der Entwicklung des besonderen Lebensraumes ,Moor‘ für daran angepasste, teilweise landesweit gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie die Bekassine, den Sumpfporst und den Königsfarn", erläutert Dr. Bianca Unglaub vom Sachgebiet "Biodiversität" der unteren Naturschutzbehörde des Kreises.

Gemeinsam mit dem zuständigen Planungsbüro möchte die untere Naturschutzbehörde das Projekt allen Interessierten vorstellen, die Ausführungsplanung darlegen und Fragen beantworten. Eine Informationsveranstaltung dazu findet am Montag, 3. Juni, ab 18.30 Uhr im Hotel Weiße Tauben, Eutiner Straße 18 in Seedorf statt.

Der Termin ist öffentlich; der Eintritt kostenfrei.


22.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

Die Heidelberger Materials Mineralik DE GmbH betreibt einen Kiestagebau in Stocksee. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wurden neben der Einbringung von Fremdböden, auch die Verwertung der anfallenden Torfe zum Zwecke der Rekultivierung auf Flächen des Werk Stocksee westlich der L68, auf den Flurstücken 163, 164, 165 und 168 (in geringen Teilbereichen) der Flur 3, Gemarkung Stocksee beantragt.

Das Kiesabbaugebiet umfasst ca. 10 ha, wobei von dem Änderungsvorhaben nur rund 3 ha betroffen sind.

Erwartet werden auf den beantragten Flächen ca. 30.000 m³ Torfboden. Diese sollen auf einer Fläche von ca. 3 ha (i. W. Flurstück 163) aufgebracht werden. Teilmengen werden zur Bodenverbesserung auf den Flurstücken 164 und 165 verwendet. Der Flächenverbrauch bleibt unverändert, da keine Erweiterung des Vorhabengebiet geplant ist.

Bei der Maßnahme handelt es sich um die Wiederherstellung der durchwurzelbaren Bodenschicht im Rahmen der landschaftspflegerischen Rekultivierung nach dem Kiesabbau.

Über die beantragte Genehmigung des Änderungsvorhabens ist nach § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 11a Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) zu entscheiden.

Für die Entscheidung zuständige Behörde ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg.

  • 22.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

15.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 1 LUVPG i. V. m. § 5 Abs. 2 UVPG: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Andreas Giese Schüttguthandel GmbH für den Kies- und Sandabbau mit Verfüllung.

  • Datum: 15.04.2024

    15.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

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Naturschutz im Überblick

Der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege überwacht und schützt die Entwicklung von Natur und Landschaft im Kreisgebiet als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere.

Der Fachdienst überwacht und genehmigt Eingriffe in Natur und Landschaft und wird – sofern erforderlich – im Rahmen des Naturschutzes ordnungsrechtlich tätig. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchführung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten, in Schutzgebieten nach europäischer Rechtsgrundlage aus dem Netz "Natura-2000", auf kreiseigenen Flächen und an Naturdenkmalen. 

Der Fachdienst ist zuständige Genehmigungsbehörde für Veränderungen an gesetzlich geschützten Biotopen wie beispielsweise an Kleingewässern und Knicks oder Heiden und Mooren sowie für die Erteilung von Fällgenehmigungen von landschaftsbestimmenden und ortsbildprägenden Bäumen.

Ein weiteres großes Aufgabenfeld ist die Genehmigung und Überwachung von Kiesgruben und ihre Verfüllung zur landschaftsgerechten Wiederherstellung der Abbauflächen.

Außerdem ist der Fachdienst zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, das Führen eines Ökokonto- und Ausgleichsflächenkatasters, die Mitwirkung an Bauleitplanverfahren und  Baugenehmigungen, Straßenbau- und Leitungsvorhaben sowie Vorhaben der regenerativen Energiegewinnung.


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