Naturschutz
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14.11.2025: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
02.10.2025: Fünfter Naturschutzbrief der unteren Naturschutzbehörde (Oktober)
Liebe Leser*innen,
dieser Naturschutzbrief weicht von den bisherigen insofern ab, als er ausnahmsweise in eigener Sache informieren soll. Dabei geht es nicht vordergründig um spezielle Naturschutzthemen, für die wir sensibilisieren wollen, sondern um die Frage, wie die UNB als Behörde wahrgenommen wird und wie sie sich selbst sieht.
Mein Kollege Ulfert Sparringa hat sich hierzu Gedanken gemacht und lässt Sie im Folgenden daran teilhaben.
Viele Grüße,
Ralf Borchers
Natur schützen – Entwicklung ermöglichen
Liebe Bürger*innen,
wer ein Bauvorhaben, eine Nutzungsänderung oder andere Eingriffe in die Natur plant, stößt nicht selten auf eine besondere Hürde: Die Zustimmung der Naturschutzbehörde. Schnell entsteht dabei der Eindruck, wir, die untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg, seien eine reine "Verhinderungsbehörde" – ein Bollwerk gegen jede Form der Entwicklung, das mit Vorschriften, Schutzgebieten und artenschutzrechtlichen Verboten nur eins im Sinn hat: "Nein!" zu sagen.
Doch dieses Bild trifft nicht den Kern unserer Arbeit. Tatsächlich verstehen wir uns als "Ermöglichungsbehörde" – als Ihr Partner bei der rechtskonformen Umsetzung von Vorhaben im Einklang mit der Natur.
Warum braucht es eine Naturschutzprüfung?
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt ein einfacher Grundsatz: Eingriffe in Natur und Landschaft sind zunächst verboten – es sei denn, sie werden nach sorgfältiger Prüfung ausnahmsweise erlaubt. Das klingt hart, dient aber einem zentralen Ziel: Unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten – für uns, unsere Kinder und kommende Generationen.
Die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde besteht darin, genau zu prüfen, ob ein Vorhaben die Natur erheblich beeinträchtigt. Falls dies der Fall ist, sprechen wir von einem "Eingriff". Dieser ist nicht automatisch unzulässig – vielmehr muss dann geprüft werden, ob der Eingriff
- vermeidbar ist,
- falls nicht: vermindert werden kann,
- falls auch das nicht möglich ist: kompensiert werden kann – zum Beispiel durch Maßnahmen an anderer Stelle (wie Biotopaufwertungen, Pflanzungen oder Rückbau) und
- in letzter Konsequenz: durch eine Ersatzzahlung abgegolten werden kann, die der Aufwertung anderer Flächen dient.
Unser Ziel: Machbar und naturverträglich
Unsere Rolle ist es nicht, Ihr Vorhaben zu verhindern, sondern es möglich zu machen – unter Beachtung des geltenden Rechts und der Belange des Naturschutzes. Wir helfen Ihnen, lösungsorientierte Wege zu finden: durch Beratung, durch Hinweise auf geeignete Alternativen und durch die frühzeitige Einbindung in Planungen.
Wir verstehen, dass gesetzliche Auflagen zunächst als bürokratisch oder einschränkend empfunden werden. Doch viele dieser Regelungen – sei es zum Artenschutz, zur Eingriffsregelung oder zu geschützten Biotopen – basieren auf bundes- und europarechtlichen Vorgaben, die wir nicht willkürlich anwenden, sondern rechtssicher umsetzen müssen.
Dies dient durchaus auch dem Interesse der Antragstellenden an Planungssicherheit, weil rechtskonform erteilte Genehmigungsbescheide auch von Dritten nur schwer gerichtlich angefochten werden können.
Gemeinsam mehr erreichen
Ein respektvoller Umgang mit der Natur ist kein Widerspruch zu wirtschaftlicher Entwicklung oder privatem Bauwillen. Im Gegenteil: Gut geplante Vorhaben, die Rücksicht auf unsere Umwelt nehmen, sind oft nachhaltiger, zukunftssicherer – und finden schneller Akzeptanz in der Bevölkerung.
Als untere Naturschutzbehörde begleiten wir Sie auf diesem Weg. Sprechen Sie uns frühzeitig an – gemeinsam finden wir Wege, wie Ihr Vorhaben realisiert werden kann, ohne die Natur zu schädigen.
Viele Grüße
Ulfert Sparringa
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
04.09.2025: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau)
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Der Kreis Segeberg veröffentlicht in regelmäßigen Abständen den Naturschutzbrief.
Wir bieten Informationen zu aktuellen naturschutzfachlichen Themen. Viel Spaß!
Naturschutz im Überblick
Der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege überwacht und schützt die Entwicklung von Natur und Landschaft im Kreisgebiet als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere.
Der Fachdienst überwacht und genehmigt Eingriffe in Natur und Landschaft und wird – sofern erforderlich – im Rahmen des Naturschutzes ordnungsrechtlich tätig. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchführung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten, in Schutzgebieten nach europäischer Rechtsgrundlage aus dem Netz "Natura-2000", auf kreiseigenen Flächen und an Naturdenkmalen.
Der Fachdienst ist zuständige Genehmigungsbehörde für Veränderungen an gesetzlich geschützten Biotopen wie beispielsweise an Kleingewässern und Knicks oder Heiden und Mooren sowie für die Erteilung von Fällgenehmigungen von landschaftsbestimmenden und ortsbildprägenden Bäumen.
Ein weiteres großes Aufgabenfeld ist die Genehmigung und Überwachung von Kiesgruben und ihre Verfüllung zur landschaftsgerechten Wiederherstellung der Abbauflächen.
Außerdem ist der Fachdienst zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, das Führen eines Ökokonto- und Ausgleichsflächenkatasters, die Mitwirkung an Bauleitplanverfahren und Baugenehmigungen, Straßenbau- und Leitungsvorhaben sowie Vorhaben der regenerativen Energiegewinnung.
Wichtige Informationen und Kontakt
Wichtige Online-Services, Dokumente und Formulare
Online-Formulare
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Antrag auf Anerkennung einer Ökokontomaßnahme
Ökokonten sind eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme und dienen dem Naturschutz: Werden bei einem Bauvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Mit einem Ökokonto kann man solche Ausgleichsmaßnahmen schon im Voraus umsetzen und später für Eingriffe anrechnen lassen.
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Ausnahme zum Abschuss von Saatkrähen
Dokumente
- PDF-Datei: (PDF, 583 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 70 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 82 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 105 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 120 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 30 kB)
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Info und Service
Unser Fachdienst "Naturschutz und Landschaftspflege" ist in den Fachbereich "Umwelt, Planen, Bauen" eingegliedert.
Bürger*innen-Service
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen (mit Onlineantrag)
- Biotopschutz und Biotoppflege
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
alle 14 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 583 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 70 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 82 kB)
Ansprechpartner*innen
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Bürger*innen-Service
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen (mit Onlineantrag)
- Biotopschutz und Biotoppflege
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Einsicht in die Katasterplankarte des Baumbestands nehmen
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen