Brandschutzdienststelle
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18.02.2026: Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen - Neue Telefonzeiten
Kreis Segeberg. Die Bauaufsicht des Kreises passt ihre telefonische Erreichbarkeit an. Ziel ist es, Bauanträge künftig schneller und verlässlicher bearbeiten zu können – und damit Wartezeiten für Bürger*innen zu verkürzen.
Warum diese Änderung notwendig ist
In der Bauaufsicht ist das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Gleichzeitig befinden sich mehrere neue Mitarbeiter*innen in der Einarbeitung. Telefonische Unterbrechungen führen dazu, dass komplexe Vorgänge – wie die Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen – immer wieder unterbrochen werden. Das kostet Zeit und verlängert Bearbeitungszeiten.
Was sich konkret ändert
Die telefonische Erreichbarkeit der Bauaufsicht wird daher einheitlich wie folgt geregelt: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Während dieser Zeiten werden eingehende Anrufe persönlich entgegengenommen und Rückrufbitten zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet, der über die Telefonzeiten informiert.
Was ausdrücklich gleich bleibt
Persönliche Termine und Kund*innenverkehr sind weiterhin möglich und nicht eingeschränkt. Termine können individuell mit den Sachbearbeitern vereinbart werden – auch für außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung. Die Telefonnummern der Mitarbeiter*innen bleiben unverändert und sind nach Gebieten aufgeteilt, nur mit dem Unterschied, dass nun außerhalb der Telefonzeiten der Anrufbeantworter geschaltet wird.
07.01.2026: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
08.07.2025: Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren der Stadt Bad Bramstedt
Überblick
Die Brandschutzdienststelle - organisatorisch der Bauaufsicht zugeordnet - führt die Brandverhütungsschauen im gesetzlich vorgegebenen Umfang durch.
Sie berät freundlich und kompetent unter Berücksichtigung der besonderen Situationen des Gebäudes und trifft Vorsorgen zur Verhinderung von Schadensfällen durch Rauch und Feuer.
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Durchführung von Brandverhütungsschauen,
- Prüfung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei Sonderbauten,
- Beratung von Bauherr*innen, Entwurfsverfasser*innen, Fachplaner*innen sowie Prüfsachverständigen für Brandschutz,
- Beratung und Unterstützung anderer Dienststellen und Behörden in brandschutztechnischen Belangen sowie
- Beratung der öffentlichen Feuerwehren in Belangen des vorbeugenden Brandschutzes.
Wichtige Informationen und Kontakt
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Bürger*innen-Service