Inhalt

Rechtliche Betreuung

Letzte Meldung

30.04.2025: Inklusives Picknick am See am 11. Mai

Jährlich am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Seit Jahrzehnten unterstützt die Aktion Mensch Veranstaltungen und Aktionen rund um diesen Tag. In diesem Jahr findet der Aktionszeitraum zum Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vom 26.04. – 11.05.25 statt.

Im Rahmen dessen, findet auch an der Bad Segeberger Seepromenade zum wiederholten Mal am 11. Mai 2025 von 14:00 bis 17:00 Uhr das "Inklusive Picknick am See" statt.

Die Veranstaltung führt Menschen mit und ohne Behinderung zusammen, um für Verständnis, Füreinander und für den Abbau von Barrieren zu werben.

Inklusion darf kein Luxus- oder Nischenthema werden.

Deshalb soll am 11. Mai ein starkes Zeichen gesetzt werden: Gemeinsam für mehr Miteinander, Teilhabe und gegen Ausgrenzung.

Die auf der Seepromenade aufgebauten Tische und Bänke sowie die vielfältigen Angebote werden von den Kooperationspartnern des Picknicks am See begleitet. Angeboten werden viele Aktivitäten für alle Altersgruppen am und auf dem Wasser: Es gibt Live-Musik und verschiedene Imbissangebote sowie Informationen rund um das Thema Inklusion.

Ein absolutes Highlight sind die Inklusiven Stand-Up-Paddling-Touren entlang der Seepromenade.

Gäste können gerne Ihren Picknickkorb und eine Picknickdecke mitbringen.

  • Datum: 30.04.2025

    Picknick am See 2025

    © Lebenshilfe Bad Segeberg

20.02.2024: Netzwerk für Menschen mit Behinderung setzt Zeichen gegen rechts

Kreis Segeberg. Das Netzwerk der Behindertenbeauftragten und -beiräte im Kreis Segeberg verurteilt entschieden jegliche Form von rechtsextremer Ideologie und setzt sich aktiv für eine inklusive und tolerante Gesellschaft ein, beispielsweise mit einer jährlich stattfindenden inklusiven Feier anlässlich des Weltbehindertentages im Dezember sowie weiteren inklusiven Veranstaltungen an vielen Orten im Kreis. Menschen mit Behinderung seien eine unverzichtbare und vielfältige Gruppe innerhalb der Gesellschaft. Sie verdienten Respekt, Wertschätzung und gleichberechtigte Teilhabe. Rechtsextremismus und Diskriminierung jeglicher Art stünden diesen grundlegenden Werten diametral entgegen.

"Die Geschichte hat uns gelehrt, dass die Auswirkungen von Hass und Intoleranz verheerend sein können. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die dunklen Kapitel der Vergangenheit wiederholen", heißt es vonseiten des Netzwerkes. Weiter: "Das Netzwerk für Menschen mit Behinderung setzt sich daher aktiv dafür ein, Barrieren abzubauen, Vorurteile zu bekämpfen und ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder Mensch unabhängig von seinen individuellen Merkmalen frei und sicher leben kann. Wir arbeiten öffentlich, bieten Sprechstunden, Informationen und Unterstützung an. Wir glauben an die Stärke der Vielfalt und daran, dass ein respektvoller und toleranter Umgang miteinander die Grundlage für eine friedliche und gerechte Gesellschaft bildet. Wir rufen alle Mitglieder der Gesellschaft dazu auf, sich aktiv gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung einzusetzen. Lasst uns gemeinsam für eine Welt kämpfen, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, sein volles Potenzial zu entfalten und in der Vielfalt als Bereicherung und nicht als Bedrohung betrachtet wird."

Kontakt: Jutta Altenhöner, Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen, Kreis Segeberg, und Thorsten Luckow, Vorsitzender des Netzwerkes der Behindertenbeauftragten und -beiräte im Kreis Segeberg: 

Jutta Altenhöner

Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Hamburger Straße 30 (Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße)
23795 Bad Segeberg

18.01.2024: Betreuungsbehörde bietet Sprechzeiten ohne Termine an

Kreis Segeberg. Die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg bietet ab sofort offene Sprechstunden an. Das bedeutet, dass Bürger*innen zu bestimmten Zeiten ohne Termin an den Standorten in Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt vorbeikommen können, um sich zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten beraten oder Vollmachten öffentlich beglaubigen zu lassen.

Die Sprechstunden finden wie folgt statt:

  • Bad Bramstedt: jeden ersten Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr beim Betreuungsverein im Kreis Segeberg, Schlüskamp 32a. Der Betreuungsverein berät ebenfalls zu den genannten Themen sowie zur Betreuungsführung und ist telefonisch erreichbar unter der Nummer 04192 816 235 0.
  •  Kaltenkirchen: jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 15 bis 17 Uhr im Haus der sozialen Beratung, Flottkamp 13.
  •  Norderstedt: immer donnerstags von 15 bis 17 Uhr in der Beratungs- und Untersuchungsstelle, Ochsenzollerstraße 142a, erstes Obergeschoss.

Nach wie vor ist es auch möglich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 04551 951 8750.

Mehr

Video über die Betreuungsbehörde

Datum: 06.11.2025

Was macht eigentlich ... die Betreuungsbehörde?

Die Betreuungsbehörde im Kreis Segeberg informiert und berät Bürger*innen zum Thema rechtliche Betreuung.

Sie prüft, ob für volljährige Personen eine Betreuung erforderlich ist, und schlägt bei Bedarf geeignete Betreuer*innen vor.


Überblick

Das Betreuungsrecht regelt die Betreuung (rechtliche Vertretung) für Personen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen können.

Das Amtsgericht stellt diesen Personen einen rechtlichen Betreuer zur Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist.

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.

Diese Aufgaben sind:

  • Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
  • Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
  • Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
  • Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
  • Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
  • Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
  • Datum: 23.05.2022

    Aufgaben der Betreuungsbehörde, rechtliche Betreuung und Kontakt (Infoblatt)

Vorsorgliche Vollmachten

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger regeln ihre rechtliche Vertretung für den Notfall bereits in gesunden Tagen, indem sie einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht ist nicht erforderlich, soweit eine ausreichende Vollmacht besteht.

  • Datum: 03.04.2025

    Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Broschüre)

  • Datum: 03.04.2025

    Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Vordruck)

Ehrenamtliche Betreuung

Möchten Sie etwas Sinnvolles für einen hilfsbedürftigen Menschen tun?

Steht für Sie der einzelne Mensch im Mittelpunkt?

Erreichbarkeiten und Kontakt

Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:

Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Für Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750

oder per E-Mail an uns wenden.

Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.

Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.

Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.

Ansprechpartner*innen

Leitung


Rechtliche Betreuung

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Wichtige Dokumente und Formulare


Das Betreuungsrecht 2023

Datum: 11.01.2023

Neues Betreuungsrecht 2023: Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer*in zu Ihrer Unterstützung bestellt. Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein*e Betreuer*in im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.


Weitere Infos zum Betreuungsrecht 2023: Gemeinsam auf meinem Weg!

Auf der Seite des Bundesjustizministeriums finden Sie folgende Informationen:

  • Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur rechtlichen Betreuung.
  • Überblick der Verbesserungen des neuen Betreuungsrechts ab 1. Januar 2023.
  • Umfangreiches Informationsmaterial zum Herunterladen.
  • Informationen über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren.

Mehr Infos


Weitere Themen