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Politik im Kreis und Wahlen

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08.12.2023: Kreispräsident verleiht Kunst- und Kulturpreis

Kreis Segeberg. Kreispräsident Jörg Buthmann hat jetzt den "Kunst- und Kulturpreis" sowie den "Förderpreis Kunst und Kultur" des Kreises Segeberg 2023 im Bereich "Bildende Künste" verliehen. Die beiden Preise werden alle zwei Jahre vergeben, jeweils in einer anderen Kunstgattung. In beiden Preiskategorien stand ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro zur Verfügung.

Zum ersten Mal mussten die Künstler*innen eine thematische Vorgabe erfüllen. Die vorgeschlagenen Kunstwerke sollten sich mit dem Thema "Kreis" befassen. Dabei war das Motiv des Kreises so weit gefasst, dass es sich auf die geometrische Figur, auf ein Symbol für Gemeinschaft, auf den Prozess eines Kreislaufs oder konkret auf den Kreis Segeberg beziehen konnte. "Der Fantasie waren da keine Grenzen gesetzt", sagte der Kreispräsident.

Für den Kunst- und Kulturpreis gingen in diesem Jahr insgesamt 16 Vorschläge bei der Kreisverwaltung ein: elf Bewerbungen für den Kunst- und Kulturpreis und fünf für den Förderpreis. Die Auswahl reichte von Fotografie über Zeichnung und Malerei hin zu Graffiti; von Collage über dreidimensionale Papierobjekte hin zu Steinskulpturen und einem Moosbild.

"Eine Jury aus drei Fachrichter*innen und sechs Sachrichter*innen hatte die schwierige Aufgabe, aus all diesen beeindruckenden Arbeiten diejenigen zu ermitteln, die heute vom Kreis ausgezeichnet werden", so Buthmann in seiner Rede.

Das sind die Geehrten:

Kunst- und Kulturpreis

Mit dem Kunst- und Kulturpreis 2023 des Kreises Segeberg wurden ausgezeichnet: die Fotografin und Grafikerin Beate Jeske aus Weede sowie die Norderstedter Steinbildhauerin Anne Germelmann. Das Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro wurde geteilt.

Beate Jeske, 1958 in Kehl am Rhein geboren, absolvierte zunächst ein Studium der Klassischen Archäologie, Kunstgeschichte und Romanistik in Freiburg. Danach studierte sie Foto- und Grafik-Design in Stuttgart. Seit 2014 ist sie als freie Fotodesignerin und Malerin tätig. 2016 zog sie nach Weede in den Kreis Segeberg. 2021 erhielt sie ein Kunststipendium des Landes Schleswig-Holstein für die fotografische Dokumentation der Restaurierung der Wollspinnerei Blunck in Bad Segeberg.

Aus diesem Projekt stammt auch das Werk, mit dem sich Beate Jeske für den Kunst- und Kulturpreis beworben hat. Es handelt sich dabei um ein Foto des großen Krempelsatzes der Wollspinnerei. Die Räder der Maschine waren mehr als 100 Jahre lang in Bewegung. Das Thema "Kreis" spiegelt sich hier auf verschiedenen Ebenen wider: Das Ineinandergreifen der kunstvoll hergestellten Zahn- und Transmissionsräder steht sowohl für eine Kreislauf-Wirtschaft als auch für den Kreislauf der Wolle – vom Schaf bis hin zum gesponnenen Faden. Darüber hinaus zählt die Wollspinnerei Blunck zu den wichtigsten industrie-kulturellen Denkmalen im Kreis Segeberg. Damit ergibt sich auch noch einmal ein ganz konkreter regionaler Bezug zum Thema "Kreis".

Die zweite Preisträgerin, Anne Germelmann, wurde 1966 in Berlin geboren und lebt in Norderstedt. Bereits als Schülerin hat sie sich für den Kunstunterricht begeistert, dann beruflich aber einen anderen Weg eingeschlagen. Als Studienrätin für Geographie und Sport war sie am Norderstedter Lessing-Gymnasium tätig. 2014 nahm sie zusammen mit Schüler*innen an einem Steinbildhauer-Workshop teil und ist seitdem laut eigener Aussage mit der Steinbildhauerei "infiziert". Sie bildete sich weiter, nahm an verschiedenen Kursen im In- und Ausland teil.

Beworben hat sich Anne Germelmann mit einer Steinskulptur, die den Titel „Gebrochenes Band“ trägt. Auf das Thema "Kreis" spielt die Skulptur auf unterschiedliche

Art und Weise an: Zum einen wählte die Künstlerin für ihre Arbeit einen alten Grabstein aus Marmor, da es sie faszinierte, einem Stein, der bereits als Grabstein gedient hatte, neues Leben einzuhauchen und ihn somit zum Teil eines großen Kreislaufes von Werden und Vergehen zu machen.

Zum anderen handelt es sich bei der Form um ein Möbiusband, das als verschlungene kreisartige Form für Unendlichkeit steht. Doch ist das Möbiusband "gebrochen". Laut Erläuterung der Künstlerin war die Skulptur kurz vor der Fertigstellung zu Boden gefallen und an einer Stelle durchgebrochen. "Aber wie im Leben geht es auch in der Kunst nicht ohne Brüche weiter. Auch gebrochen schließt sich der Kreis für das Auge noch, die Unendlichkeit bleibt erkennbar und eine offene Form mit den kommunizierenden Enden ist nun spannender als zuvor", so Germelmann in ihrer Bewerbung.

Förderpreis

Beim Förderpreis hat die 16-jährige Nora Korn aus Groß Rönnau die Jury mit ihrer eingereichten Kreidezeichnung "Gefangen" begeistert. In der Beschreibung der Projektidee heißt es: "Die Kreise stehen dafür, in den eigenen, dunklen Gedanken gefangen zu sein. Gedanken, die kreisen und immer mehr zu einem düsteren Sturm werden, aus dem es kein Entkommen gibt." Die Schülerin der Dahlmannschule in Bad Segeberg malt seit frühster Kindheit und nimmt auch an Kunstkursen außerhalb der regulären Unterrichtszeit teil. Nora Korn erhält den Hauptpreis des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg und ein Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro.

Die Jury hat sich darauf verständigt, die restliche Summe des Preisgeldes in Höhe von 500 Euro als Anerkennungspreis an die Klasse Oc der Schule am Hasenstieg in Norderstedt für eine Gemeinschaftsarbeit zum Thema "Vielfalt" zu vergeben. Die Zwölf- bis 15-Jährigen der Oberstufenklasse des Förderzentrums haben ein farbenfrohes Graffiti mit dem Titel "Diversity" eingereicht. Das Gemeinschaftswerk der elf Schüler*innen soll die Vielfalt der Menschen in einer Gesellschaft darstellen, was durch die unterschiedlichen Muster und Füllungen in kleinen Kreisen symbolisiert wird.

Abschließend wies der Kreispräsident darauf hin, dass es im kommenden Jahr eine Ausstellung mit allen für den Kunst- und Kulturpreis eingereichten Kunstwerke geben wird. Sie soll vom 5. bis 17. Mai 2024 in der Remise in Bad Segeberg stattfinden. Genauere Informationen dazu folgen im Frühjahr 2024.

05.12.2023: Eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember

"Bitte fahren Sie morgen sehr umsichtig" – eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember im Land

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass es am 6. Dezember 2023 zu einem teils stark eingeschränkten Winterdienst auf den Landes- und Bundesstraßen sowie auf Kreisstraßen im echten Norden kommen kann. Hintergrund hierfür ist der Streikaufruf der Gewerkschaften in den Straßenmeistereien des Landes Schleswig-Holstein am morgigen Nikolaustag.

Der Landesbetrieb hat mit der Gewerkschaft ver.di eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, mit der gewährleistet wird, dass alle Meistereien besetzt sind und der Winterdienst koordiniert werden kann. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ein regulärer Winterdienst dargestellt werden kann. Der LBV.SH bittet daher die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiterhin um besonders vorsichtige und umsichtige Fahrweise, die den weiterhin winterlichen Witterungsbedingungen angepasst ist.

LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach betont: "Das Streikrecht ist ein hohes Gut in Deutschland. Der LBV.SH hat volles Verständnis für die Streikenden und wird mit allen morgen zur Verfügung stehenden Kräften die Straßen möglichst schnee- und eisfrei halten. Die Straßenmeistereien werden bezirksübergreifend arbeiten und sich aushelfen, um sicherzustellen, dass Gefahrenstellen weitestmöglich entschärft werden. Aber ganz klar: Es wird Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst und im Winterdienst geben".

Gut zu wissen: Der Ausfall der streikenden Mitarbeitenden in den 22 Straßenmeistereien des Landes wird so gut wie möglich mit einer der vorhandenen Fremdfirmen kompensiert. Dies wird jedoch je nach Witterungslage nicht in allen Bereichen in vollem Umfang gelingen. Aufgrund der Witterung ist insbesondere in den Morgenstunden auch Glätte auf den Fahrbahnen nicht auszuschließen. Verkehrsteilnehmende sollten daher in besonderem Maße darauf achten, an die jeweilige Straßensituation angepasst zu fahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Wie ist der reguläre Winterdienst organisiert? Außerhalb von Streikzeiten

Der Straßenwinterdienst des LBV.SH ist so abgestimmt, dass für alle für den überörtlichen Verkehr wichtigen Straßen bei Bedarf die Einsatzrufbereitschaft um 3.00 Uhr beginnt und um 22.00 Uhr endet. Für extreme Witterungsverhältnisse ist sichergestellt, dass die verwaltungsseitig vorgehaltenen Schneefräsen und –schleudern und zusätzlich geeignete Räumfahrzeuge (unter anderem Radlader) von Baufirmen kurzfristig eingesetzt werden können. Für den reibungslosen Ablauf des Straßenwinterdienstes trifft der LBV.SH rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen. Dazu gehören im Wesentlichen:

Die Überprüfung der Räum- und Streufahrzeuge sowie der gesamten Winterdienstgeräte auf Betriebsfähigkeit. Dabei wird besonderer Wert auf die Überprüfung der Dosiereinrichtungen der Streugeräte gelegt.

Die Bevorratung von auftauenden Stoffen in den 28 Streugutlagerstätten mit einer Kapazität von rund 30.000 Tonnen Streusalz (rund 2,6 Millionen Euro). Die Überprüfung der Glättemeldeanlagen. Die rechtzeitige Wartung der Taumittelsprühanlage auf der "Haselholmer Talbrücke" im Zuge der B 76 (Umgehung Schleswig). Die Optimierung der Streu- und Räumpläne sowie der Abschluss oder die Erneuerung von Verträgen für den Einsatz von Unternehmerfahrzeugen.

Aufstellung der Bereitschaftspläne für das eigene Personal

Die Durchführung des Straßenwinterdienstes wird von 22 Straßenmeistereien (SM) wahrgenommen. Insgesamt stehen der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein im Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst 503 Straßenwärterinnen/Straßenwärter und Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer zur Verfügung.

Für die Durchführung des Winterdienstes stehen außerdem 255 LKW privater Unternehmen unter Vertrag. Die Fahrzeuge der Unternehmerinnen und Unternehmer sind im Einsatzfall mit Anbau- und Aufsatzgeräte des LBV.SH ausgestattet. Sämtliche im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge sind mit Funk ausgerüstet.

Der jährliche Salzverbrauch ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Er liegt in den letzten fünf Jahren im Mittel bei 26.470 Tonnen. Im Zeitraum der letzten 30 Jahre betrug der Salzverbrauch im Minimum 9.940  Tonnen (im vergangenen Winter 2019/2020) und im Maximum 84.000  Tonnen (Winter 2009/2010).

Im LBV.SH wird der Winterdienst auf Basis umfangreichen Fachwissens und des aktuellen Standes der Technik durchgeführt. Dabei wird stets versucht den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes zu finden. Bei der Glättebekämpfung mit Feuchtsalz wird deshalb – insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz - nach dem Grundsatz verfahren: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Trotz aller Bemühungen und Aufwendungen kann der Winterdienst nicht immer und überall gleichzeitig gewährleistet sein. Deshalb sollten die Verkehrsteilnehmenden ihr Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen.

Alle Informationen zum Winterdienst finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/winterdienst.

13.11.2023: "Jugend im Kreistag" mit Rekordbeteiligung

Kreis Segeberg. 60 Neunt- und Zehntklässler*innen aus dem Kreis Segeberg, die wissen möchten, worüber in der Kreispolitik entschieden wird, wie die Abläufe sind und was es bedeutet, sich ehrenamtlich politisch einzubringen und mitzugestalten, haben in diesem Jahr bei "Jugend im Kreistag" (JiKT) vom 20. bis zum 22. November die Möglichkeit, hierzu Einblicke zu bekommen.

Auch Lia Tabacharniuk, Schülerin vom Alstergymnasium in Henstedt-Ulzburg und Jugendkreistagspräsidentin des Vorjahres, ist ein weiteres Mal mit dabei.

Elf Schulen aus dem Kreisgebiet – von Norderstedt über Henstedt-Ulzburg, Kisdorf und Kaltenkirchen sowie Wahlstedt, Bornhöved und Trappenkamp bis nach Bad Segeberg – haben Schüler*innen angemeldet. Nach der Corona-Pause (2020) wurde die Veranstaltung in den Jahren 2021 und 2022 erstmals dreitägig und sehr erfolgreich jeweils mit knapp 40 Teilnehmer*innen durchgeführt. In diesem Jahr sind 60 Schüler*innen mit dabei, womit sich noch mehr als in den Vor-Corona-Jahren angemeldet haben.

22 Personen aus der Kreisverwaltung, vom Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg (VJKA), dem Kreisjugendring Segeberg (KJR) und aus den Reihen des Kreistages kümmern sich vom 20. bis zum 22. November in der Jugend-Akademie Segeberg gemeinsam unter Schirmherrschaft des Kreispräsidenten Jörg Buthmann um die Gesamtorganisation und die Moderation der Arbeitsgruppen.

Die Schulen beziehungsweise Schüler*innen haben als Themen, die sie interessieren, mit den Anmeldungen unter anderem benannt:

  • Präventionsmaßnahmen (Vapen, Drogen, Tabakkonsum),
  • Verkehrspolitik/ÖPNV, Energiepolitik und Umweltschutz,
  • Eingliederung von Minderheiten und Ausländer*innen, Einwanderungspolitik,
  • Aufklärung über Demokratie und Jugendbeteiligung,
  • Digitalisierung.

Im Rahmen der Vorbereitung wurden sechs Moderationsteams gebildet. Diese setzen sich jeweils aus Vertreter*innen der Verwaltung und Politik zusammen. Sie werden die Jugendlichen anleiten. Welche Themen konkret in den Arbeitsgruppen behandelt werden, entscheiden die Jugendlichen aber letztlich selbst.

Die ersten beiden Tage geht es darum, Anträge auszuarbeiten. Diese werden dann am Mittwoch (22. November) in der Jugendkreistagssitzung im Theatersaal der Jugend-Akademie beraten. Im Anschluss daran werden sich die Kreisgremien mit den Beschlüssen des Jugendkreistages befassen.

Auch dieses Jahr gibt es wieder ein JiKT-internes Medienteam, dass sich um die Aktualisierung der JiKT-Homepage kümmern und Social-Media-Kanäle bedienen wird. In den Vorjahren hatte dieses Team ein eigenes Logo für JiKT entworfen und einen Film über die Veranstaltung erstellt. Es bleibt abzuwarten, was sich die Schüler*innen dieses Mal einfallen lassen.

Neben Einblicken in die Kreispolitik gibt es auch Wissenswertes über die Arbeit der Kreisverwaltung – zum einen durch die beteiligten Mitarbeiter*innen, zum anderen aber auch durch die mittlerweile traditionelle Fragestunde mit dem Landrat am Dienstagabend.

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Livestream des Kreistages und Einwohner*innenfragestunde

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Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse werden live übertragen.

Alle Segeberger*innen dürfen sich miteinbringen.

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Nächste Termine

Um weitere Informationen über die jeweiligen Termine und die entsprechenden Dokumente zu erhalten, schauen Sie gern direkt in den Sitzungskalender.

Bürger- und Kreistagsinformationen

Hier finden Sie alle Informationen aus dem Bürger- und Ratsinformationssystem "Allris".

Über Smartphones werden die Daten und Infos allerdings nicht korrekt dargestellt. Wir empfehlen Geräte mit größeren Bildschirmen.

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne im Kreistagsbüro melden und an der Einwohner*innensprechstunde teilnehmen.

Gremienmitglieder können sich auf Allris anmelden.

Allris-Login für Gremien

Kreispolitik im Überblick

Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.

Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.

Vertretung des Landrates

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:

1. Stellvertretender des Landrates

Torsten Kowitz

24641 Stuvenborn

cduktse@gmail.com


2. Stellvertretender des Landrates

Martin Ahrens

mail@martin-ahrens.info


Als Vertretung bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde ist der leitende Kreisbaudirektor Hendrik Schrenk bestellt worden.

Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 05.01.2023

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten

Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen

Jugend im Kreistag

Wie funktioniert Kommunalpolitik?

Die Veranstaltung "Jugend im Kreistag" lässt junge Menschen Kommunalpolitik und alles drumherum selbst erleben.

"Jugend im Kreistag" ist ein Planspiel für Schüler*innen der 9. und 10. Klassenstufen.

Der nächste Termin ist vom 11. - 13. November 2024.

Der Kreistag wird über die Veranstaltung informiert und die Fachausschüsse des Kreistages befassen sich anschließend mit den Ergebnissen des Jugendkreistages.

Hier finden Sie sämtliche Informationen und Eindrücke aus den vergangenen Jahren.

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Daten und Fakten über den Kreis Segeberg

Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung Segeberg mit ihren mehr als 1.000 Beschäftigten versteht sich als moderner Dienstleister mit ganz unterschiedlichen Angeboten der Kommunalverwaltung (unter anderem Sozialhilfe, Jugendhilfe, Kraftfahrzeug-Zulassung, Bauaufsicht, Umweltschutz, Gesundheitswesen, Tierschutz). Daneben erfüllt sie Aufgaben als untere Landesbehörde (zum Beispiel Schulaufsicht, Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen).

Der Landrat/die Landrätin leitet die Kreisverwaltung in eigener Zuständigkeit und ist neben dem Kreistag ein Organ des Kreises.

Die Kreisverwaltung ist in mehrere Fachbereiche unterteilt. Diesen sind mehrere Fachdienste zugeordnet. Eine Übersicht können Sie dem Organigramm entnehmen.

Berichte

Haushalte

Satzungen, Geschäftsordnungen, Konzepte und Richtlinien

Regeln und Verordnungen

Wahlen

Bevölkerungsentwicklung: 1867 bis heute

Stand

Einwohner*innen

03.12.1867

42.658

01.12.1900

39.724

Volkszählung 17.05.1939

53.671

Volkszählung 13.09.1950

111.214

Volkszählung 27.05.1970

164.627

Volkszählung 25.05.1987

212.110

Fortschreibung 31.12.2004

256.166

Fortschreibung 31.12.2005

257.992

Fortschreibung 31.12.2006

257.749

Fortschreibung 31.12.2007

258.153

Fortschreibung 31.12.2008

257.945

Fortschreibung 31.12.2009

258.150

Fortschreibung 31.12.2010

259.200

Fortschreibung 31.12.2011

260.106

Fortschreibung 31.12.2012

261.988

Fortschreibung 31.12.2013

263.202

Fortschreibung 31.12.2014

264.972

Fortschreibung 31.12.2015

267.503

Fortschreibung 31.12.2016

272.235

Fortschreibung 31.12.2020

278.007

Fortschreibung 31.12.2021

280.400

Fortschreibung 31.03.2022

281.701


Bürgermeister*innen im Kreis