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Politik im Kreis und Wahlen

Letzte Meldung

05.07.2024: Jugend im Kreistag: Anmeldungen jetzt möglich

Kreis Segeberg. Es ist wieder soweit: Schüler*innen der 9. und 10. Klassen des Schuljahres 2024/2025 aller Schulen im Kreis Segeberg haben im November erneut die Gelegenheit, bei Jugend im Kreistag (JiKT) mitzumischen. Dabei erfahren die Jugendlichen, worüber in der Kreispolitik entschieden wird, wie die Abläufe sind und was es bedeutet, sich ehrenamtlich politisch einzubringen und mitzugestalten. Anmeldungen sind ausschließlich über die Schulen möglich, die die Anmeldeunterlagen bereits erhalten haben.

An drei Tagen, vom 11. bis zum 13. November, können sich rund 60 Jugendliche aus dem gesamten Kreisgebiet in der Jugend-Akademie in Bad Segeberg treffen, um über Themen zu diskutieren, die sie bewegen und zu denen die Kreisgremien im Idealfall anschließend Beschlüsse fassen. Übernachtungen und Verpflegung in der Jugend-Akademie sind verbindlich für alle Teilnehmer*innen, die Kosten übernimmt der Kreis.

Unterstützt von Moderationsteams aus Verwaltung und Politik lernen die Jugendlichen, was Kommunalpolitik auf Kreisebene auszeichnet und welche Bedeutung die dort getroffenen Entscheidungen haben.

Über das, was an den ersten beiden Veranstaltungstagen in kleinen Arbeitsgruppen ausgearbeitet wird, wird am dritten Tag in einer Jugend-Kreistagssitzung beraten. Dabei besteht die Möglichkeit, eigene Vorstellungen und Wünsche zu ausgewählten Themen in die reale Kreispolitik einzubringen. Die Kreisgremien beraten anschließend in ihren regulären Sitzungen über die Beschlüsse des Jugend-Kreistages.

Das Veranstaltungsformat unter aktueller Schirmherrschaft von Kreispräsident Jörg Buthmann gibt es bereits seit über 20 Jahren in Kooperation mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg (VJKA).

Jugendliche, die Interesse an einer Teilnahme haben, müssen sich bei einer Lehrkraft oder der Schulleitung melden. Bereits mit der Anmeldung können die Schulen mitteilen, welche Themen ihre Schüler*innen interessieren.

Mehr Informationen zu Jugend im Kreistag


Kontakt

Fragen beantwortet Angela Klimpel aus dem Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur:

Frau Klimpel

Kita, Jugend, Schule, Kultur

Burgfeldstraße 41a
23795 Bad Segeberg

03.07.2024: Datenschutz-Schulung für kommunale Mandatsträger*innen

Kreis Segeberg. "Als Mandatsträger*innen haben unsere Kommunalpolitiker*innen eine Vorbildfunktion. Es ist wichtig, dass sie die Grundsätze des Datenschutzes kennen und einhalten", sagt Soetje Boller, behördliche Datenschutzbeauftragte vom Kreis Segeberg. Amtsverwaltungen und amtsfreie Verwaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich können sich daher jetzt für eine kostenfreie Schulung zu den Themen Datenschutz und Social Media bei ihr anmelden. Kommunen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, vermittelt sie an ihre Kolleg*innen weiter.

Schwerpunkt der Schulung ist der sichere Umgang mit personenbezogenen Daten im kommunalpolitischen Alltag. Neben Grundlagen im Datenschutz werden auch Tipps zum Umgang in und mit den Sozialen Medien vermittelt. Die Durchführung übernimmt der externe Anbieter "Deutschland sicher im Netz e.V.".

Erst kürzlich fand eine erste Schulung gemeinsam mit dem Amt Kisdorf statt. Dort hatten an zwei Tagen rund 30 Kommunalpolitiker*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen an einer jeweils zweistündigen Veranstaltung teilgenommen. Dabei haben sie unter anderem mehr über die fünf wichtigsten Social-Media-Kanäle und deren Nutzer*innen erfahren sowie gelernt, sich dort angemessen zu schützen – etwa durch Mehrfach-Authentifizierung (2FA), Trennung von Privatprofil und Politiker*innen-Seite sowie mithilfe eines Notfallplans, der regelmäßig geübt wird. Außerdem wurde eine "Checkliste für Daten-Profis" abgearbeitet, in der es unter anderem um Datenhierarchie, angepasste Arbeitsverträge und angebrachte Verschlüsselung ging.

Die Teilnahme an der Datenschutzschulung ist freiwillig. Boller rät aber allen kommunalen Mandatsträger*innen beziehungsweise Kommunen dringend dazu, sich für die Fortbildung anzumelden: "Sie ist eine Investition in die Zukunft. Sie schützt vor Datenpannen und stärkt das Vertrauen der Bürger*innen in die Arbeit der Verwaltung und ihre gewählten Vertreter*innen." Bollers Ziel ist es, dass jede Kommune die Schulung künftig mindestens einmal pro Legislaturperiode anbietet.

Weitere Informationen gibt es bei Soetje Boller:

Soetje Boller

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte

Jaguarring 16
23795 Bad Segeberg

07.06.2024: Europawahlen: Feststellung des Wahlergebnisses

Der Kreiswahlausschuss des Kreises Segeberg tritt am Donnerstag, 13.06.2024, 15.00 Uhr, im Besprechungsraum Haus B Zimmer 505/506, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg zu seiner Sitzung zusammen.

Einziger Tagesordnungspunkt: Feststellung des Ergebnisses der Europawahl vom 09.06.2024 im Kreis Segeberg.

Die Sitzung ist öffentlich. Zu dieser Sitzung hat jede Person Zutritt.

Wahlergebnisse

  • Datum: 07.06.2024

    Europawahlen 2024: Feststellung des Wahlergebnisses

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Kreispolitik im Überblick

Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.

Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.

Vertretung des Landrates

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:

1. Stellvertretender des Landrates

Torsten Kowitz

24641 Stuvenborn

cduktse@gmail.com


2. Stellvertretender des Landrates

Martin Ahrens

mail@martin-ahrens.info


Als Vertretung bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde ist der leitende Kreisbaudirektor Hendrik Schrenk bestellt worden.

Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 23.01.2024

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten

Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen