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Politik im Kreis und Wahlen

Letzte Meldung

23.12.2025: Kreisverwaltung am 2. Januar geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und ihre Außenstellen bleiben am Freitag nach Neujahr, also am 2. Januar, geschlossen. Das gilt auch für die KFZ-Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt. Bereits vereinbarte und bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

22.12.2025: Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg 2026

  • Datum: 22.12.2025

    Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg 2026 (veröffentlicht am 22.12.2025)

    Die Entschädigungsverordnung regelt die Bedingungen und die Höhe der Aufwandsentschädigungen für Politiker*in und Ämter im Kreistag.

    Die Entschädigungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung
    vom 15.12.2020 außer Kraft.

04.12.2025: Politik zum Anfassen: Rekordbeteiligung bei "Jugend im Kreistag"

Kreis Segeberg. Wenn fast 100 Jugendliche Schlange stehen, um Politik hautnah erleben zu können, und letztlich das Los entscheiden muss, ist klar: "Jugend im Kreistag" (JiKT) begeisterte in diesem Jahr Neunt- und Zehntklässler wie nie

zuvor. Drei Tage lang verwandelten 75 Jugendliche aus dem gesamten Kreisgebiet die Jugend-Akademie in Bad Segeberg in eine politische Ideen-Schmiede – neuer Teilnahmerekord inklusive.

Nach einem gemeinsamen Auftakt mit Informationen zur Kreispolitik verteilten sich die Jugendlichen auf sechs Arbeitsgruppen (AG), die während der Projektzeit wie eigene Fraktionen arbeiteten. Die Themen reichten von Mobilität, Klima und Nachhaltigkeit über Demokratie, Digitalisierung und Freizeit bis hin zu Suchtprävention.

Unterstützt von Moderationsteams aus Verwaltung und Kreispolitik entstanden bereits am ersten Abend erste Antragsskizzen – präsentiert in einem öffentlichen Aushang. Beim anschließenden "Pizza-Talk" nutzten die Teilnehmer*innen die Gelegenheit, mit Landrat Jan Peter Schröder sowie Mitarbeiter*innen und Auszubildenden der Kreisverwaltung ins Gespräch zu kommen.

Der zweite Tag startete mit dem Format "Interfraktioneller Briefkasten". Erstmals stellten Jugendliche dabei ihre Anträge vor dem gesamten Plenum vor – für viele eine neue und mutige Erfahrung. Danach wurde weiter

intensiv gefeilt, diskutiert und abgestimmt; sogar ein gemeinsamer AG-übergreifender Antrag entstand. Am Nachmittag konnten die Schüler*innen in Workshops zu freiem Reden, Körpersprache, Flipchart-Gestaltung und politischer Hintergrundarbeit neue Fähigkeiten erwerben.

Am Abend folgte die Wahl der neuen Jugendkreispräsident*innenschaft. Zehn Bewerbungen lagen vor, alle begleitet von Bewerbungsvideos des Medienteams. Gewählt wurden schließlich Maila Hertel aus Rohlstorf (Städtisches Gymnasium Bad Segeberg) als Jugendkreispräsidentin sowie Vincent Köhler aus Norderstedt (Lessing-Gymnasium) als ihr Stellvertreter.

Am dritten und letzten Tag führten beide erstmals gemeinsam mit Kreispräsident Jörg Buthmann durch die Jugendkreistagssitzung – souverän und ambitioniert. Insgesamt 17 Anträge wurden beraten, darunter Vorschläge zur Sicherstellung der Barzahlung an HVV-Automaten, die Idee einer interkulturellen Jugend-Kulturmesse "Culture Connect" sowie ein Diversity Day gegen Diskriminierung. 15 Anträge fanden eine Mehrheit und gehen nun in die politischen Ausschussberatungen des ersten Halbjahres 2026.

Das traditionsreiche Projekt, 1998 vom damaligen Kreispräsidenten Winfried Zylka ins Leben gerufen und im Laufe der Zeit weiterentwickelt, wird auch im kommenden Jahr fortgeführt. Nach einer ausführlichen Evaluation des rund 30-köpfigen Organisationsteams startet bereits im Frühjahr die Planung für die nächste Ausgabe, die vom 16. bis 18. November 2026 stattfinden soll.

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Kreistagsinfo

Hier finden Sie alle Informationen aus dem Bürger- und Ratsinformationssystem "Allris":

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Kreispolitik im Überblick

Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.

Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.


Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 09.01.2025

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten


Kontakt zum Landrat


Vertretung des Landrats

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:


Vertreter bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde:


Weitere Themen


Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen