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Politik im Kreis und Wahlen

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10.02.2026: "Kulturkreis Segeberg" - Kulturpolitische Leitlinien in Kraft

Kreis Segeberg. Der Kreistag des Kreises Segeberg hat Anfang Oktober 2025 die Kulturpolitischen Leitlinien beschlossen und damit ein klares Zeichen für die Stärkung von Kunst und Kultur in der Region gesetzt. "Die Leitlinien sind ein zentraler Meilenstein der Kulturentwicklungsplanung und markieren einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem ,Kulturkreis Segeberg‘", sagt Kulturentwicklungsplanerin Dr. Christine Künzel.

Grundlage des Beschlusses ist ein mehrjähriger Beteiligungsprozess: In zahlreichen Workshops, Kulturkonferenzen und Veranstaltungen haben Vertreter*innen aus Kunst, Kultur, Politik und Verwaltung gemeinsam die Themen erarbeitet, die für die zukünftige Entwicklung der Kulturszene im Kreisgebiet besonders wichtig sind. Im Mittelpunkt stehen dabei die Achtung und Bewahrung des kulturellen Erbes, die Sichtbarkeit kultureller Vielfalt, die Förderung kultureller Teilhabe sowie die Stärkung der kulturellen Identität im Kreis.

"Mit den Kulturpolitischen Leitlinien geben wir der Kultur im Kreis Segeberg eine klare Richtung und eine verlässliche Grundlage für die kommenden Jahre. Sie zeigen, dass Kultur kein freiwilliger Luxus ist, sondern ein zentraler Bestandteil von Lebensqualität, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit unserer Region", betont Künzel. "Kulturausgaben sind Investitionen in die Menschen, in Kreativität, in Demokratie und in die Attraktivität unseres Kreises."

Erarbeitet wurden die Leitlinien im interfraktionellen Arbeitskreis Kulturentwicklungsplanung. Sie dienen künftig als Basis für kulturpolitische Entscheidungen auf Kreisebene und orientieren sich an den Kulturpolitischen Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein (2023) sowie an den gemeinsamen Zielen des Kulturpakts 2030.

In den Kulturpolitischen Leitlinien werden acht zentrale Schwerpunktthemen benannt, denen in Zukunft besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll:

  • Wahrung und Wertschätzung des kulturellen Erbes
  • Vernetzung von Kulturakteur*innen und -institutionen über Sparten hinweg
  • Förderung kultureller Teilhabe und kultureller Bildung
  • Stärkung und Anerkennung des kulturellen Ehrenamtes
  • Entwicklung und Unterstützung der Kreativwirtschaft
  • Verbesserung der Erreichbarkeit von Kulturangeboten (Stichwort Mobilität)
  • Förderung kultureller Projekte und Institutionen im Kreis
  • Stärkung der kulturellen Infrastruktur insgesamt

Die Leitlinien basieren auf der Grundüberzeugung, dass Kultur ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der Einwohner*innen ist und maßgeblich zur Attraktivität des Kreises beiträgt.

Die Kulturpolitischen Leitlinien sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Ihre Umsetzung und Wirksamkeit werden durch die Kreisverwaltung dokumentiert. Dem zuständigen Fachausschuss des Kreistages wird jeweils zum Jahresende ein Bericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt.

05.02.2026: Forstgutsbezirk Buchholz in drei Gemeinden eingegliedert

Kreis Segeberg. Der Forstgutsbezirk Buchholz ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aufgelöst und in die Gemeinden Bark, Heidmühlen und Rickling eingegliedert worden. Die Maßnahme dient vor allem der Verwaltungsvereinfachung und der eindeutigen Zuordnung von Zuständigkeiten.

Forstgutsbezirke waren bislang sogenannte gemeindefreie Gebiete, die nicht zu einer Kommune gehörten und von einem/einer Forstgutsvorsteher*in verwaltet wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildete das "Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts" aus dem Jahr 1927. Die jetzige Auflösung des Forstgutsbezirks ist die Folge eines Landtagsbeschlusses, nach dem eine Besserstellung der gemeindefreien Forstgutsbezirke gegenüber anderen Gemeinden im Land ausgeschlossen werden sollte.

In Schleswig-Holstein existierten zuletzt noch zwei Forstgutsbezirke: der Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg und der Forstgutsbezirk Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg. Der Sachsenwald hatte in den vergangenen Jahren unter anderem durch eine bundesweite Berichterstattung über besondere steuerliche Regelungen Aufmerksamkeit erlangt. Vor diesem Hintergrund entstand auf Landesebene der politische Wille, die verbliebenen Forstgutsbezirke aufzulösen.

Die Auflösung des Forstgutsbezirks Buchholz erfolgte auf freiwilliger Basis und im Einvernehmen mit allen Beteiligten durch Entscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald wurde hingegen durch ein Landesgesetz aufgelöst, da sich dort keine Gemeinde zur Übernahme des Gebiets bereiterklärt hatte.

Landrat Jan Peter Schröder erklärt dazu: "Mit der Eingemeindung des Forstgutsbezirks Buchholz schaffen wir klare kommunale Zuständigkeiten und zeitgemäße Verwaltungsstrukturen. Ich danke den Gemeinden Bark, Heidmühlen und Rickling ausdrücklich für ihre Bereitschaft, dieses Gebiet in ihre Gemeindegrenzen aufzunehmen und Verantwortung zu übernehmen."

"Hier wurde und wird kommunale Selbstverantwortung gelebt", sagt Dr. Sönke Schulz, Staatssekretär im Innenministerium. "Die Kommunen haben den Landtagsbeschluss als Grundsatzentscheidung akzeptiert, zusammengearbeitet und zielgerichtet nach ihren Vorstellungen gehandelt." Das habe Vorbildcharakter.

28.01.20226: Entgeltordnung für das Parkhaus in Bad Segeberg

  • Datum: 28.01.2026

    Entgeltordnung für das Parkhaus Waldemar-von-Mohl-Str. 6 (veröffentlicht am 28.01.2026)

    Der Kreis Segeberg betreibt das Parkhaus Waldemar-von-Mohl-Str. 6 in 23795 Bad Segeberg in privatrechtlicher Form. Das Parkhaus wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Parkhaus wird von PSG Parkhaus-Service Gesellschaft Greifswald mbH bewirtschaftet. Für die Benutzung des Parkhauses wird ein Benutzungsentgelt erhoben.

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Kreistagsinfo

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Kreispolitik im Überblick

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Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.


Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 12.01.2026

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten


Kontakt zum Landrat


Vertretung des Landrats

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:


Vertreter bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde:


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Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen