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Politik im Kreis und Wahlen

Letzte Meldung

03.11.2025: Jahresabschlüsse liegen vor

Gemäß § 57 Kreisordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 92 Absatz 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird hiermit das Vorliegen des am 31. März 2025 aufgestellten Jahresabschlusses 2024 und das Vorliegen des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2024 des Kreises Segeberg öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2024 wurde am 9. Oktober 2025 vom Kreistag beschlossen.

Die Unterlagen liegen während der Dienststunden in der Kreisverwaltung Jaguarring 8, Zimmer 1.03, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme bereit.

Bad Segeberg, den 03.11.2025

Kreis Segeberg

gez. Jan Peter Schröder

Landrat

03.11.2025: Kommunalwahl 2023 (Nachrücken eines Kreistagsmitglieds)

  • Datum: 03.11.2025

    Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes (Dr. Dietmar Mehrens, veröffentlicht am 03.11.2025)

    Herr Anton Jeschke hat sein Kreistagsmandat niedergelegt. Herr Dr. Dietmar Mehrens aus Großenaspe rückt als nächster Bewerber des Listenwahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland - AfD - in den Kreistag nach.

18.07.2025: Kreis übt erfolgreich den Katastrophenfall

Kreis Segeberg. Früh am Morgen gerät ein Passagierflugzeug über Norderstedt kurz nach dem Start am Hamburg Airport in Schwierigkeiten. Alle Versuche der Piloten, die Maschine halbwegs sicher zu Boden zu bringen, scheitern. Das Flugzeug stürzt ab – mitten in ein Wohngebiet mit Schulen, Einkaufszentrum und Polizeidienststelle. Hunderte Tote und Verletzte, zusammengestürzte Häuser, brennende Trümmerhaufen an allen Ecken: Rettungskräfte müssen schnell helfen, der Landrat ruft den Katastrophenfall aus und der Ministerpräsident kündigt sein spontanes Kommen an…

Zum Glück nur eine Planspielübung: Um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, probt der Katastrophenschutzstab des Kreises Segeberg einmal jährlich Szenarien wie dieses. Kürzlich war es wieder soweit: Drei Tage lang übten Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung sowie Fachberater*innen von Bundes- und Landespolizei, Feuerwehr, Deutschem Roten Kreuz (DRK), Rettungsdienst, Technischem Hilfswerk (THW), Bundeswehr und der Psychosozialen Notfallversorgung was zu tun ist, wenn es zu einem Flugzeugunglück über dicht besiedeltem Stadtgebiet kommt. Wie gewohnt, stellten die Bevölkerungsschutz-Profis von der Landesfeuerwehrschule alle Beteiligten vor harte Proben, spielten immer wieder Herausforderungen ein und gaben wichtige Ratschläge für die Zukunft.

Dieses Mal nahm der 1. stellvertretende Landrat Torsten Kowitz als Katastrophenabwehrleiter an der Übung teil. Auch Torben Dwinger, der 2. stellvertretende Landrat, beobachtete das Geschehen.

Weitere Gefahren für die Bevölkerung könnten unter anderem Unwetter wie Starkregen, extremer Schneefall und Gewitter sein, Überschwemmungen, Trockenheit mit Waldbrandgefahr, Großfeuer, Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern, Stromausfall sowie Seuchen und Epidemien. Als untere Katastrophenbehörde ist der Kreis Segeberg verpflichtet, einen Führungsstab (FüStab) zur Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen vorzuhalten und im Ernstfall zu aktivieren.

Der Katastrophenschutzstab kam für die Übung in den Stabsräumen zusammen. So würde er es auch im wirklichen Ernstfall tun. Von hier aus koordinierte und lenkte er den fiktiven Einsatz der Kräfte.

Die im Stab vertretenen Ehrenamtler*innen der Organisationen sowie die Kreis- Mitarbeiter*innen waren während der Übung hoch motiviert. Insgesamt waren rund 47 Frauen und Männer in verschiedenen Positionen im Einsatz.

Das Aufgabenspektrum aller Beteiligten ist breit gefächert. Personal, Unterkünfte, Treibstoff und Nahrungsmittel müssen organisiert werden. Dies ist stets abhängig von der Lage, also der aktuellen Situation. Die Lageinformationen werden von einer anderen Gruppe stets aktualisiert und auf Karten visualisiert. Denn nur mit den richtigen Informationen können die ausführenden Kräfte die Einsätze mit den verfügbaren Personen planen und durchführen. Selbstverständlich muss auch die Bevölkerung vom Presse- und Medienteam gewarnt und darüber informiert werden, welche Maßnahmen ergriffen werden, wo man Hilfe jeglicher Art finden kann und welche Orte man meiden sollte, um sich nicht in Gefahr zu begeben. Damit alle Bereiche überhaupt miteinander arbeiten können, ist vor allem ein weiterer Stabsbereich notwendig: Dieser umfasst die Technik und Kommunikationsmittel. Auch hierfür gibt es erprobte FüStab-Mitglieder, die Computer, Telefone und die Stabssoftware zur Verfügung stellen und Funksprüche absetzen können.

"Wir sind nach mehreren solcher Übungen in den vergangenen Jahren ein gut eingespieltes Team", fasste Landrat Jan Peter Schröder zum Abschluss der dreitägigen Übung zusammen. "Wir können gemeinsam Krisen ruhig und schnell meistern – auch wenn es jedes Mal wieder neue Dinge zu lernen gibt. Hoffen wir trotz unseres Übungserfolges darauf, dass sich ein solch tragisches Ereignis wie ein Flugzeugabsturz in unserem Kreis nie ereignen wird."

Auch die Landesfeuerwehrschule zeigte sich sehr zufrieden mit der Leistung aller Beteiligten. Diese war mit einem Team von 15 Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort, um die Übung aus dem Hintergrund heraus zu lenken und am Ende zu bewerten.

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Kreispolitik im Überblick

Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.

Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.


Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 09.01.2025

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten


Kontakt zum Landrat


Vertretung des Landrats

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:


Vertreter bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde:


Weitere Themen


Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen

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