Politik im Kreis und Wahlen
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20.03.2026: Jan Peter Schröder erneut zum Landrat des Kreises Segeberg gewählt
Kreis Segeberg. Jan Peter Schröder bleibt Landrat im Kreis Segeberg. Am 1. September startet der 58-Jährige damit in seine dritte Amtszeit. Er ist Leiter der Kreisverwaltung mit über 1.000 Beschäftigten.
Der Kreistag des Kreises Segeberg hat Jan Peter Schröder (parteilos) am gestrigen Donnerstagabend (19. März) für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Es waren drei Wahlgänge erforderlich, bis die Entscheidung fiel.
In den ersten beiden Wahlgängen, in denen jeweils drei Kandidaten antraten, verfehlte Schröder die notwendige absolute Mehrheit der 67 Kreistagsmitglieder knapp. Er erhielt 32 Stimmen im ersten und 33 Stimmen im zweiten Wahlgang. Neben ihm kandidierten Kai Uffelmann (CDU) sowie Stephan Holowaty (FDP).
Im dritten Wahlgang kam es zur Stichwahl zwischen Schröder und Uffelmann. Schröder setzte sich dabei mit 36 von 60 abgegebenen Stimmen durch. Das Wahlergebnis wurde gegen 22 Uhr von Kreispräsident Jörg Buthmann bekanntgegeben. Die Abstimmung erfolgte in geheimer Wahl.
Schröder nahm die Wahl an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für seine dritte Amtszeit kündigte er an, insbesondere die Digitalisierung der Kreisverwaltung weiter voranzutreiben, um Abläufe effizienter zu gestalten und den Bürger*innenservice zu verbessern. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels sei es notwendig, mit weniger Personal leistungsfähig zu bleiben.
Schröder ist seit zwölf Jahren im Amt und betonte im Vorfeld der Wahl die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik. Gemeinsam habe man in den vergangenen Jahren zentrale Herausforderungen bewältigt, darunter die Flüchtlingskrise 2015, die Corona-Pandemie sowie den Aufbau des kommunalen Rettungsdienstes.
20.03.2026: Digitale Hilfe bei Suchtproblemen - Kreis empfiehlt zwei Apps
Kreis Segeberg. Bei "Jugend im Kreistag" (JiKT) im vergangenen November hat sich eine Gruppe mit dem Thema "Realität statt Rausch" beschäftigt. In der Diskussion wurde deutlich, dass sich viele Jugendliche mehr digitale Aufklärung und schnelle Hilfe bei Suchtproblemen wünschen. Besonders wichtig ist dabei eine niedrigschwellige Unterstützung über das Smartphone. Der Jugend-Kreistag beschloss deshalb, dass die Kreisverwaltung prüfen soll, ob es Apps gibt, die Jugendlichen in schwierigen Situationen helfen können. Gewünscht waren Anwendungen mit Tipps zum Umgang mit Suchtdruck sowie einer Notfallfunktion, über die schnell Kontakt zu Jugend- und Suchtberatungsstellen aufgenommen werden kann.
Der Fachdienst Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung des Kreises hat nun passende Angebote ermittelt. Zwei Apps erfüllen die gewünschten Funktionen und werden auch vom zuständigen Kreisausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit (OVG) und dem Kreistag befürwortet.
"SO!" – Unterstützung auf dem Weg aus der Sucht
Die App "SO!" hilft dabei, Kontakt zu Beratungsstellen aufzubauen und begleitet Nutzer*innen im Alltag, wenn sie ihr Suchtverhalten verändern möchten. Über eine Chatfunktion kann direkt eine Beratungsstelle kontaktiert werden.
Außerdem bietet die App unter anderem einen Abstinenz-Rechner, Checklisten, ein Stimmungstagebuch und einen sogenannten Notfallkoffer mit Strategien für schwierige Situationen. Auch Angehörige können sich dort informieren.
Die App ist kostenlos und anonym nutzbar. Sie ist Teil eines landesweiten Angebots der Landesstelle für Suchthilfe Schleswig-Holstein und mit der Website Suchtberatung digital SH verknüpft. Dort erhalten Menschen in Schleswig-Holstein kostenlose und anonyme Beratung – online oder vor Ort – zu Themen wie Alkohol, Cannabis, illegale Drogen, Medikamente, Nikotin, Glücksspiel, Mediennutzung, Essstörungen oder Kaufsucht.
"blu:app" – Informationen und Hilfe speziell für Jugendliche
Eine weitere empfohlene Anwendung ist die "blu:app". Sie richtet sich gezielt an junge Menschen und bietet verständliche Informationen zum Thema Sucht. Zusätzlich gibt es eine Chatfunktion, einen Beratungsstellen-Finder sowie einen direkten Zugang zu einem Krisenchat, der rund um die Uhr erreichbar ist.
Die App wurde von blu:prevent, einer Suchtpräventionsinitiative des Blauen Kreuzes Deutschland, entwickelt. Ziel des Vereins ist es, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, Herausforderungen zu bewältigen, selbstbestimmt zu leben und gesund aufzuwachsen.
Kreis Segeberg will Angebote bekannter machen
Der Kreis Segeberg will beide Apps künftig stärker bekanntmachen, damit möglichst viele Jugendliche von diesen digitalen Hilfsangeboten erfahren und sie bei Bedarf nutzen können.
Darüber hinaus empfiehlt der Kreis die App „Krisenkompass“ von der Telefonseelsorge. In dieser App gibt es Hilfe zur Selbsthilfe rund um das Thema Suizid sowie wertvolles Wissen und Unterstützung in akuten Krisensituationen. Die App richtet sich an Menschen in Lebenskrisen sowie an Angehörige und an Hinterbliebene nach Suizidfällen.
Außerdem gibt es die Selbsthilfe-App KIS von der Kontakt-und Informationsstelle Segeberg. Sie enthält Informationen und Angebote rund um das Thema Selbsthilfe im Kreis Segeberg.
12.03.2026: Bußgeldstelle nicht erreichbar
Kreis Segeberg. Der Fachdienst “Ordnungswidrigkeiten“ ist in der Woche vom 16. bis 20. März aufgrund eines IT-Updates nicht erreichbar. In dieser Zeit können weder telefonische noch persönliche Anfragen beantwortet werden.
Die Bußgeldstelle verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten in Zusammenarbeit mit der Polizei und weiteren Behörden in folgenden Bereichen:
- Abfallbeseitigungsgesetz,
- Handwerksordnung,
- Jugendschutzgesetz,
- Landesbauordnung,
- Lebensmittelgesetze,
- Naturschutz,
- Schulgesetz,
- Straßenverkehr,
- Tierschutzgesetz,
- Waffenrecht und weitere.
Themen zur Auswahl
Nächste Termine
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Datum: 14. April 2026 Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 UhrKreis und PolitikSitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport
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Datum: 16. April 2026 Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 UhrKreis und PolitikSitzung des Jugendhilfeausschusses
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Datum: 22. April 2026 Uhrzeit: 18:00 bis 20:00 UhrKreis und PolitikSitzung des Kreisklimarates
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Datum: 18. Mai 2026 Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 UhrKreis und PolitikSitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Datum: 19. Mai 2026 Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 UhrKreis und PolitikSitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz
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Datum: 20. Mai 2026 Uhrzeit: 18:00 bis 20:00 UhrKreis und PolitikSitzung des Radverkehrsrates
Kreistagsinfo
Hier finden Sie alle Informationen aus dem Bürger- und Ratsinformationssystem "Allris":
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Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne im Kreistagsbüro melden und an der Einwohner*innensprechstunde teilnehmen.
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Kreispolitik im Überblick
Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.
Kreistag
Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.
Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.
Kreispräsident*in
Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.
Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.
Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.
Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.
Landrat Jan Peter Schröder
Eine kurze Vorstellung
Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.
2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".
Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.
Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.
Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.
Aufgaben des Landrates
- Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
- Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
- Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
- Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
- Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
- Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
- Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
- Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
- Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
- Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Besoldung und Nebentätigkeiten
Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.
Vertretung des Landrats
Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.
Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:
Vertreter bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde:
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Livestream der Sitzungen und Ausschüsse
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Jugend im Kreistag
Hauptauschuss
Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.
Fachausschüsse
Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.
Homepages der Kreistagsfraktionen
Rechtliche Regelungen
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Links
Bürger*innen-Service
- Anfragen an das Luftfahrt-Bundesamt richten (mit Onlineantrag)
- Angebote der Jugendarbeit wahrnehmen
- Angebote für Ausschreibungen von öffentlichen Dienststellen über die elektronische Vergabeplattform einreichen (mit Onlineantrag)
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen (mit Onlineantrag)
- Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten durch den Bürgerbeauftragten in Anspruch nehmen
- Bestellung zum Vormund anregen