Politik im Kreis und Wahlen
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05.02.2026: Forstgutsbezirk Buchholz in drei Gemeinden eingegliedert
Kreis Segeberg. Der Forstgutsbezirk Buchholz ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aufgelöst und in die Gemeinden Bark, Heidmühlen und Rickling eingegliedert worden. Die Maßnahme dient vor allem der Verwaltungsvereinfachung und der eindeutigen Zuordnung von Zuständigkeiten.
Forstgutsbezirke waren bislang sogenannte gemeindefreie Gebiete, die nicht zu einer Kommune gehörten und von einem/einer Forstgutsvorsteher*in verwaltet wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildete das "Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts" aus dem Jahr 1927. Die jetzige Auflösung des Forstgutsbezirks ist die Folge eines Landtagsbeschlusses, nach dem eine Besserstellung der gemeindefreien Forstgutsbezirke gegenüber anderen Gemeinden im Land ausgeschlossen werden sollte.
In Schleswig-Holstein existierten zuletzt noch zwei Forstgutsbezirke: der Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg und der Forstgutsbezirk Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg. Der Sachsenwald hatte in den vergangenen Jahren unter anderem durch eine bundesweite Berichterstattung über besondere steuerliche Regelungen Aufmerksamkeit erlangt. Vor diesem Hintergrund entstand auf Landesebene der politische Wille, die verbliebenen Forstgutsbezirke aufzulösen.
Die Auflösung des Forstgutsbezirks Buchholz erfolgte auf freiwilliger Basis und im Einvernehmen mit allen Beteiligten durch Entscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald wurde hingegen durch ein Landesgesetz aufgelöst, da sich dort keine Gemeinde zur Übernahme des Gebiets bereiterklärt hatte.
Landrat Jan Peter Schröder erklärt dazu: "Mit der Eingemeindung des Forstgutsbezirks Buchholz schaffen wir klare kommunale Zuständigkeiten und zeitgemäße Verwaltungsstrukturen. Ich danke den Gemeinden Bark, Heidmühlen und Rickling ausdrücklich für ihre Bereitschaft, dieses Gebiet in ihre Gemeindegrenzen aufzunehmen und Verantwortung zu übernehmen."
"Hier wurde und wird kommunale Selbstverantwortung gelebt", sagt Dr. Sönke Schulz, Staatssekretär im Innenministerium. "Die Kommunen haben den Landtagsbeschluss als Grundsatzentscheidung akzeptiert, zusammengearbeitet und zielgerichtet nach ihren Vorstellungen gehandelt." Das habe Vorbildcharakter.
28.01.20226: Entgeltordnung für das Parkhaus in Bad Segeberg
08.01.2026: hvv: Einschränkungen durch Schnee und Eis
- Trotz der winterlichen Witterung verkehren die Busse, Bahnen und Fähren im hvv nach wie vor.
- Bitte um Vorsicht an den Haltestellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen tun alles, um einen möglichst störungsfreien Betrieb aufrechtzuerhalten. Es muss aber mit Verspätungen und auch Ausfällen gerechnet werden. Vor dem Hintergrund der sich für morgen abzeichnenden Verschärfung der Wetterlage empfiehlt der hvv, im Zweifel auf nicht notwendige Fahrten zu verzichten.
Wer die Verkehrsmittel nutzt, sollte sich vorab über eventuelle Einschränkungen informieren und insbesondere beim Ein- und Ausstieg an den Haltestellen besonders vorsichtig sein.
Aktuelle Informationen zur Betriebslage der Verkehrsunternehmen finden sich in den Apps sowie auf www.hvv.de.
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Datum: 18. Februar 2026 Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 UhrKreis und PolitikGemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport und des Ausschusses für Umwelt- Natur- und Klimaschutzes
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Datum: 19. Februar 2026 Uhrzeit: 18:00 bis 23:59 UhrKreis und PolitikSitzung des Sozialausschusses
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Kreistag
Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.
Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.
Kreispräsident*in
Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.
Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.
Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.
Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.
Landrat Jan Peter Schröder
Eine kurze Vorstellung
Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.
2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".
Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.
Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.
Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.
Aufgaben des Landrates
- Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
- Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
- Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
- Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
- Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
- Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
- Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
- Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
- Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
- Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Besoldung und Nebentätigkeiten
Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.
Vertretung des Landrats
Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.
Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:
Vertreter bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde:
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Jugend im Kreistag
Hauptauschuss
Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.
Fachausschüsse
Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.
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