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Politik im Kreis und Wahlen

Letzte Meldung

12.11.2025: Kreisverwaltung am 20. November nur eingeschränkt erreichbar

Kreis Segeberg. Aufgrund einer internen Veranstaltung ist die Kreisverwaltung Segeberg samt Außenstellen am Donnerstagnachmittag, 20. November, nur eingeschränkt erreichbar. Bereits bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

11.11.2025: "Jugend im Kreistag" komplett ausgebucht

Kreis Segeberg. Die Veranstaltung "Jugend im Kreistag" (JiKT) findet in diesem Jahr vom 17. bis 19. November in der Jugend-Akademie in Bad Segeberg statt und ist mit 80 Jugendlichen aus den 9. oder 10. Klassen aus dem ganzen Kreisgebiet komplett ausgebucht. Es hatten so viele Interesse an der Einladung von Kreispräsident Jörg Buthmann, dass einigen sogar abgesagt beziehungsweise an den Schulen per Los entschieden werden musste.

15 Schulen aus dem Kreis – von Norderstedt (4), über Kisdorf, Kaltenkirchen (3), Bad Bramstedt, Wahlstedt, Bornhöved, Trappenkamp bis Bad Segeberg (2) und Rohlstorf – haben jeweils mindestens zwei Teilnehmer*innen angemeldet. Die maximale Anzahl musste auf acht je Schule begrenzt werden. Seit 2021 wird die Veranstaltung dreitägig inklusive Verpflegung und Übernachtung in der Jugend-Akademie erfolgreich durchgeführt. Die Kosten trägt der Kreis.

Gemeinsam vermitteln fast 30 Vertreter*innen des Kreistages und der Kreisverwaltung sowie Mitarbeiter*innen des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg (VJKA) den Jugendlichen, worüber in der Kreispolitik entschieden wird, wie die Abläufe sind und was es bedeutet, sich ehrenamtlich politisch einzubringen und mitzugestalten. Auch Daria Ioana Steffen, Schülerin der Jürgen-Fuhlendorf-Schule Bad Bramstedt und Jugendkreistagspräsidentin des Vorjahres, sowie ihre Stellvertreterin Stella Mitterdiami von der Freien Waldorfschule Kaltenkirchen sind ein weiteres Mal mit dabei. Sie bleiben in ihren Ämtern, bis die Neuwahl für die Jugendkreistagssitzung am Mittwoch, 19. November stattgefunden hat.

Die Gewählten werden anschließend bei einem Evaluationstreffen im neuen Jahr beteiligt, dürfen in einer Kreistagssitzung über ihre Erlebnisse berichten und erhalten Einladungen zu Ausschusssitzungen oder anderen Gelegenheiten. Sie gehen allerdings keine Verpflichtung ein, sondern können ein Jahr lang frei entscheiden, ob sie diese Möglichkeiten annehmen.

Im Rahmen der Vorbereitung wurden sechs Moderationsteams mit jeweils zwei Personen gebildet. Diese setzen sich immer aus Vertreter*innen der Verwaltung und der Politik zusammen. Sie werden die Jugendlichen anleiten. Welche Themen konkret in den Arbeitsgruppen behandelt werden, entscheiden die Jugendlichen aber letztlich selbst. Jede Arbeitsgruppe stellt quasi eine Fraktion dar.

In den ersten beiden Tagen geht es darum, Anträge auszuarbeiten. Diese werden dann am dritten Tag in der Jugendkreistagssitzung von 10.30 bis 15.30 Uhr im großen Tagungsraum der Jugend-Akademie beraten. Im kommenden Jahr werden sich die Kreisgremien mit den Beschlüssen des Jugendkreistages befassen.

Auch dieses Jahr gibt es wieder ein JiKT-internes Medienteam, dass sich um die Aktualisierung der Homepage und Social-Media-Beiträge kümmern wird. Die Jugendlichen können auch hier unter Anleitung frei gestalten.

Neben Einblicken in die Kreispolitik erwartet die Jugendlichen Wissenswertes über die Arbeit der Kreisverwaltung – zum einen durch die beteiligten Mitarbeiter*innen, zum anderen aber auch durch den Besuch des Landrates sowie der Kreis-Ausbildungsleitung, die einen Auszubildenden und eine Anwärterin mitbringen wird.

Kreispräsident Jörg Buthmann: "Ich freue mich außerordentlich über die enorme Resonanz. Sie zeigt eindrucksvoll: Unsere Demokratie lebt, interessiert, wirkt und wird angenommen. Jugend im Kreistag ist kein Planspiel – die Jugendlichen erleben echte Prozesse, echte Selbstwirksamkeit und echte Entscheidungen. Dass so viele junge Menschen freiwillig mitmachen wollen, ist ein starkes demokratisches Zukunftssignal für den Kreis Segeberg."

Konkret mit dabei sind:

Gemeinschaftsschule Harksheide Norderstedt

Gymnasium Harksheide Norderstedt

Coppernicus-Gymnasium Norderstedt

Lessing-Gymnasium Norderstedt

Freie Waldorfschule Kaltenkirchen

Leibniz-Privatschule Kaltenkirchen

Gymnasium Kaltenkirchen

Grund- und Gemeinschaftsschule Kisdorf

Jürgen-Fuhlendorf-Schule Bad Bramstedt

Poul-Due-Jensen-Schule Wahlstedt

Sventana-Grund- und Gemeinschaftsschule Bornhöved

Richard-Hallmann-Schule Trappenkamp

Städtisches Gymnasium Bad Segeberg

Dahlmannschule Bad Segeberg

Annette-von-Rantzau-Gemeinschaftsschule Rohlstorf

Alle Infos rund um "Jugend im Kreistag" gibt's hier

03.11.2025: Jahresabschlüsse liegen vor

Gemäß § 57 Kreisordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 92 Absatz 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird hiermit das Vorliegen des am 31. März 2025 aufgestellten Jahresabschlusses 2024 und das Vorliegen des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2024 des Kreises Segeberg öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2024 wurde am 9. Oktober 2025 vom Kreistag beschlossen.

Die Unterlagen liegen während der Dienststunden in der Kreisverwaltung Jaguarring 8, Zimmer 1.03, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme bereit.

Bad Segeberg, den 03.11.2025

Kreis Segeberg

gez. Jan Peter Schröder

Landrat

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Kreistagsinfo

Hier finden Sie alle Informationen aus dem Bürger- und Ratsinformationssystem "Allris":

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Kreispolitik im Überblick

Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.

Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.


Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 09.01.2025

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten


Kontakt zum Landrat


Vertretung des Landrats

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:


Vertreter bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde:


Weitere Themen


Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen

Dokumente

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