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Politik im Kreis und Wahlen

Letzte Meldung

08.01.2026: hvv: Einschränkungen durch Schnee und Eis

  • Trotz der winterlichen Witterung verkehren die Busse, Bahnen und Fähren im hvv nach wie vor.
  • Bitte um Vorsicht an den Haltestellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen tun alles, um einen möglichst störungsfreien Betrieb aufrechtzuerhalten. Es muss aber mit Verspätungen und auch Ausfällen gerechnet werden. Vor dem Hintergrund der sich für morgen abzeichnenden Verschärfung der Wetterlage empfiehlt der hvv, im Zweifel auf nicht notwendige Fahrten zu verzichten.

Wer die Verkehrsmittel nutzt, sollte sich vorab über eventuelle Einschränkungen informieren und insbesondere beim Ein- und Ausstieg an den Haltestellen besonders vorsichtig sein.

Aktuelle Informationen zur Betriebslage der Verkehrsunternehmen finden sich in den Apps sowie auf www.hvv.de.


05.01.2026: Kommunalwahl 2023 (Nachrücken eines Kreistagsmitglieds)

  • Datum: 05.01.2026

    Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes (Christine Dittberner, veröffentlicht am 05.01.2026)

    Herr Raimund Schulz hat sein Kreistagsmandat niedergelegt. Frau Christine Dittberner aus Rickling rückt als nächste Bewerberin des Listenwahlvorschlages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - in den Kreistag nach.

22.12.2025: Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg 2026

  • Datum: 22.12.2025

    Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg 2026 (veröffentlicht am 22.12.2025)

    Die Entschädigungsverordnung regelt die Bedingungen und die Höhe der Aufwandsentschädigungen für Politiker*in und Ämter im Kreistag.

    Die Entschädigungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung
    vom 15.12.2020 außer Kraft.

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Kreistagsinfo

Hier finden Sie alle Informationen aus dem Bürger- und Ratsinformationssystem "Allris":

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Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne im Kreistagsbüro melden und an der Einwohner*innensprechstunde teilnehmen.

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Kreispolitik im Überblick

Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.

Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.


Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 09.01.2025

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten


Kontakt zum Landrat


Vertretung des Landrats

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:


Vertreter bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde:


Weitere Themen


Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen