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17.11.2023: Frank Irrgang bleibt Bezirksschornsteinfegermeister


Kreis Segeberg. Frank Irrgang aus Nahe bleibt Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Itzstedt. Wie das Kreisordnungsamt mitteilt, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie den 45-Jährigen weiterhin bis zum 30. November 2030 dazu bevollmächtigt. Frank Irrgang übernimmt seit dem 1. Dezember 2016 die hoheitlichen Aufgaben in den Gemeinden Borstel, Itzstedt, Nahe, Oering, Seth und teilweise in Stuvenborn.

"Die Bürger*innen behalten mit Herrn Irrgang einen kompetenten und engagierten Bezirksschornsteinfeger", betont Nick Rohlfshagen, zuständiger Mitarbeiter für das Schornsteinfegerwesen bei der Kreisverwaltung. Er hat Frank Irrgang per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.

Unterstützung bekommt der Bezirksschornsteinfegermeister von seinem langjährigen Mitarbeiter Jens Heuer.

Kund*innen erreichen Frank Irrgang telefonisch unter der Rufnummer 04535/59 80 00 sowie per E-Mail.


Hintergrund:

Hausbesitzer*innen dürfen in fast allen Fällen selbst wählen, welche*n Schornsteinfeger*in sie beauftragen möchten. Allerdings bedeutet das, dass sie sich auch selbst um die Einhaltung gesetzlicher Fristen kümmern müssen.

Nach Paragraf 4 Schornsteinfegerhandwerksgesetz muss jede*r Eigentümer*in eines Grundstücks oder eines Raumes die Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten nachweisen, sofern er/sie nicht den/die zuständige*n bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in mit der Durchführung beauftragt hat. Der Nachweis ist erbracht, wenn dem/der Bezirksschornsteinfeger*in binnen einer bestimmten Frist die erforderlichen Bescheinigungen zugegangen sind.

Nähere Auskünfte zum Thema erteilt der Fachdienst Ordnungs-und Gewerbeangelegenheiten des Kreises Segeberg unter der Telefonnummer 04551/951-9298.

17.11.2023