29.04.2025: Neuer Bezirksschornsteinfeger in Norderstedt
Kreis Segeberg. Robin Boller ist ab dem 1. Mai neuer Schornsteinfeger im Kehrbezirk Norderstedt I. Nick Rohlfshagen von der Schornsteinfegeraufsicht des Kreises hat den 37-Jährigen per Handschlag zu seinen neuen Aufgaben verpflichtet.
Robin Boller tritt die Nachfolge von Herrn Wrage-Six an, der im Frühjahr den Kehrbezirk Bad Bramstedt II übernommen hat. Boller wohnt in Hamburg und ist seit 11 Jahren im Schornsteinfegerhandwerk tätig. Seit zwei Jahren ist er Schornsteinfegermeister. Der Vater einer 10-jährigen Tochter freut sich sehr über die neue Aufgabe in Norderstedt. Es ist sein erster Kehrbezirk als Bezirksschornsteinfeger.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen müssen als unabhängige Sachverständige vor Inbetriebnahme neu errichteter oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben. Ebenso überwachen sie die Beseitigung festgestellter Mängel. Bei schweren Mängeln kann aus Sicherheitsgründen auch vorübergehend die weitere Nutzung einer Anlage bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden, damit es zu keinem Personen- oder Sachschaden kommt.
Eine "Feuerstättenschau“" lässt sich zwar vorübergehend verschieben, ist aber dennoch erforderlich. Denn: Wie die Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung beim Kfz müssen die Bezirksschornsteinfeger*innen sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen, damit die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Dabei ist dann für den Immissionsschutz unter anderem auch der Schadstoffausstoß von Festbrennstofffeuerstätten zu messen. Statt einer Plakette wie beim Kfz erhalten Eigentümer*innen für alle Anlagen einen "Feuerstättenbescheid". Mit diesem wird festgesetzt, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraumes dieses bis zur nächsten Überprüfung zu geschehen hat.
Für die Kund*innen meist nicht erkennbar wacht der oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in auch darüber, dass die notwendigen Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Die Eigentümer*innen bekommen einen Durchführungsnachweis, den auch sie unterschreiben und damit bestätigen sollen, dass die Arbeiten auch tatsächlich ausgeführt wurden. Diesen Nachweis müssen sie fristgerecht an die Bezirksschornsteinfeger*innen weiterleiten, wenn sie von ihrem Wahlrecht zu einer oder einem anderen Schornsteinfeger*in Gebrauch machen. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörden.
Kontakt:
Robin Boller
Büro: Lademannbogen 124, 22339 Hamburg
Telefon: 040 309 395 78